gemietete Garage

18. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
ane.nap
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
gemietete Garage

Hallo zusammen!
Ich habe eine Garage bei einem Nachbar, ohne Mietvertrag, gemietet.Die Garage ist Eigentum des Nachbarn.
Bin ich verpflichtet den Garagenvorplatz von Unkraut und Laub zu entfernen, sowie im Winter den Schnee und Eis wegzuräumen?
Ist es auch richtig,das ich den Vorplatz nicht als Parkplatz benutzen darf?
Für eine Antwort wäre ich Euch sehr dankbar.
LG
ane.nap

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-- Editiert ane.nap am 18.04.2013 19:09

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)


quote:
Bin ich verpflichtet den Garagenvorplatz von Unkraut und Laub zu entfernen, sowie im Winter den Schnee und Eis wegzuräumen?
Wenn das im MV so vereinbart ist. Ja!
Wenn nicht vereinbart und wenn Du diese Zusatzvereinbarung zum MV micht akzeptiertst, könnte der Vermieter aber auf die Idee kommen den Mietvertrag zu kündigen

quote:
Ist es auch richtig,das ich den Vorplatz nicht als Parkplatz benutzen darf?

Du schriebst doch selbst, dass Du die Garage gemietet hat. Frage beantwortet?
Der Vorplatz ist eine Verkehrsfläche. Dort darf gehalten weden um z.B. das Tor der Garage zu öffnen, aber eben nicht dauerhaft.
Vor allem ist die Fläche vor der Garage eben nicht gemietet!

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#2
 Von 
ane.nap
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Jolly Jumper...
Vielen Dank für Ihre Antwort!

Ok,den Vorplatz zähle ich dann nicht zum Mietobjekt, aber was ist mit der Reinigung des Vorplatzes?
Wir haben keinen MV abgeschlossen,es wurde nichts schriftlich festgehalten und mündlich wurde auch nichts besprochen
LG
ane.nap




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-- Editiert ane.nap am 18.04.2013 20:30

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Dann würde ich das mal besprechen, offensichtlich gibt es ja Gesprächsbedarf.
Meine Meinung: entweder du hast den Vorplatz mitgemietet, dann bist du für die Sauberkeit zuständig, darfst dort aber auch parken. Oder du hast nur die Garage gemietet, dann geht dich die Zufahrt nichts an.
Falls dem Vermieter deine Position nicht gefällt, dann kann er dir natürlich mit gesetzlicher Frist kündigen.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/garage.htm

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120006 Beiträge, 39815x hilfreich)

quote:
Wir haben keinen MV abgeschlossen,es wurde nichts schriftlich festgehalten und mündlich wurde auch nichts besprochen

Dann nutzt du die Garage also einfach mal so? Ohne zu fragen, ohne zu bezahlen???
Das nennt man aber nicht Miete ...






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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#5
 Von 
ane.nap
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Harry!
Ich habe mich vielleicht etwas blöd ausgedrückt... ich wurde gefragt ob ich die Garage für 40 Euro monatl. mieten möchte, das habe ich dann auch angenommen,hätte ja auch ohne dem keinen Schlüssel erhalten. Es wurde aber nichts weiter besprochen,sowie das sauber halten des Vorplatzes oder ob ich davor auch parken darf.Schriftlich wurde nichts festgehalten.
LG
and.nap

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120006 Beiträge, 39815x hilfreich)

quote:
ich wurde gefragt ob ich die Garage für 40 Euro monatl. mieten möchte, das habe ich dann auch angenommen

Also besteht doch ein Mietvertrag.

Nun, die gute Nachricht: den Vorplatz musst Du nicht sauber halten. Das Vergnügen obliegt dem Vermieter.


Die schlechte Nachricht: Du darfst nur IN der Garage parken, nicht davor.



Aber eventuell kann man sich ja einigen, säubern des Vorplatzes gegen Parkrecht vor der Garage.





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