guten tag,
folgendes problem.
ich habe einen mündlichen Mietvertrag einer Garage. diesen beschloss ich mit Vermieter vor etwa 2 Jahren. die Vereinbarung war , ich richte die Garage wieder her (war im miserablen Zustand) und dafür kann ich 3 Jahre mietfrei die Garage nutzen. Einen mitpreis wurde nicht erwähnt und habe auch noch nie dafür miete gezahlt. kann der Vermieter nun von mir verlangen , die miete der vergangenen Jahre zu zahlen?
kann oder kann der vermieter diese gelder verlangen, wenn beweise vorliegen das ich diese garage nutzte?
Weiteres problem
Die oben genannte Garage wurde damals als schwarzbau errichtet.ich habe dies beim Bauamt erfragt. dies wird der Vermieter sicher nicht wissen, da der Vermieter fast jedes Jahr wechselt. habe ich etwas zu befürchten wenn zb andere Mieter zum Vermieter gehen und sagen das dies ein schwarzbau ist? übrigens : diese Garage wurde NICHT von mir errichtet.
garage zur miete , kann vermieter 2 jahre miete zurückverlangen?
9. April 2018
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Frage vom 9. April 2018 | 16:13
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
garage zur miete , kann vermieter 2 jahre miete zurückverlangen?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 9. April 2018 | 16:48
Von
Status: Junior-Partner (5546 Beiträge, 2499x hilfreich)
Und warum noch ein Thread zum gleichen Sachverhalt?
https://www.123recht.net/muendlicher-Mietvertrag-einer-Garage-__f535871.html
#2
Antwort vom 9. April 2018 | 16:50
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
muss wissen ob ich das zahlen muss.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 9. April 2018 | 23:05
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39828x hilfreich)
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