fristlose kündigung wegen ruhestörung vom partner

15. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
pünkchen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)
fristlose kündigung wegen ruhestörung vom partner

>fristlose Kündigüng
guten tag
ich habe ein problem...
und zwar habe ich vor kurzen die fristlose kündigung bekommen
zwecks ruhestörung und ich habe die ganzen beschwerden von den
mietern bekommen, wobei das meiste gelogen ist .... nur das
problem ist ...
1. hat der vermieter überhaupt das recht mich aus der wohnung zu
werfen obwohl mein partner immer ziemlich lautund nicht mal hier
wohnt und wenn wir musik gehört haben hat er die immer laut
gemacht obwohl ich gesagt habe zimmerlautstärke einhalten und er
schreit immer rum... und er hat schon hausverbot bekommen aber
wenn ich ihm vor der tür gesetzt hätte dann hätte ich mir dumme
sprüche anhören können von wegen er wird nie im leben die
wohnung verlassen.... ist das rechtens??? weil die beschwerden
gehen auch nur über ihm...
2. von wo soll ich so schnell eine wohnung her bekommen??
danke schon mal im vorraus
mfg

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

1. Ja, das ist rechtens - Störungen, die von Ihren Gästen ausgehen, müssen Sie sich zurechnen lassen.
2. Woher soll das hier jemand wissen? Abgesehen davon ist das keine rechtliche Frage. Sie können sich an Ihre Gemeinde wenden - die muß Ihnen einen Platz in einer Obdachloseneinrichtung zuweisen, wenn Sie sonst keine Wohnmöglichkeit haben.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
obwohl mein partner immer ziemlich lautund nicht mal hier wohnt und wenn wir musik gehört haben hat er die immer laut gemacht obwohl ich gesagt habe zimmerlautstärke einhalten


Ob das nicht die Überlegung wert ist, lieber den "Partner" sausen zu lassen und zum VM zu gehen und "bitte, bitte" zu machen?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pünkchen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

ich bin auch schon am überlegen weil ich glaube nicht dran das es in der nächsten wohnung besser wird

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Julianka
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 63x hilfreich)

quote:
ich glaube nicht dran das es in der nächsten wohnung besser wird


Wodurch sollte dieses Wunder denn auch wahr werden?
:engel:

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
pünkchen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

ich weiss es auch nicht
aber mal schauen was der VM morgen so

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Maria21123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

1) Jep, in diesem Fall ist eine fristlose Kündigung rechtens. Die Wohnung ist auf Ihren Namen gemeldet und sie allein sind verantwortlich. Vielleicht hilft noch ein persönliches Gespräch mit ihrem Vermieter, indem sie ihm den Sachverhalt erklären, sich mehrfach entschuldigen und garantieren das sowas nie wieder vorkommen wird.

2) immobilienscout24, tageszeitungen, immonet, wg-gesucht,

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-- Editiert Maria21123 am 17.09.2013 09:13

1x Hilfreiche Antwort

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