fristlose Kündigung der Wohnung - eine Monatsmiete steht noch aus

12. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
alinaa01
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)
fristlose Kündigung der Wohnung - eine Monatsmiete steht noch aus

Hallo ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, bitte keine Vorwürfe weiß selber das ich Mist gebaut habe. Und zwar konnte ich die Miete im September nicht bezahlen wegen einem sehr großen finanziellen Engpass. Heute kam ein Schreiben von der Hausverwaltung mit der fristlosen Kündigung wo drin steht: " Miete 09/10 " Miete 10/10 sind im Rückstand. Die Miete für Oktober habe ich aber am 6.10.2010 überwiesen. Desweiteren steht noch drin: Das oben genannte Mietverhältnis wird deshalb fristlos gekündigt Sie werden aufgefordert Die Wohnung binnen einer Räumungsfrist von einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zu räumen und an uns herauszugeben. Einer Fortsetzung des Mietverhältnisses wird bereits jetzt widersprochen. Alle Zahlungen die nach Kündigungsfrist eingehen werden lediglich als Entschädigung für eine Vorenthaltung der Mietsache gesehen.

Habe 2 kleine Kinder und bin im 7ten Monat schwanger.

Was kann ich jetzt tun kann ich überhaupt noch was tun??? Muss ich in einer Woche draussen sein?? Mein kopf ist leer bitte um ratschläge ruf die ganze zeit dort an aber geht niemand ran.

mfg


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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Savage650
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 75x hilfreich)

Uuups, dann mußt du aber irgendwann in den Letzten 2 Jahren schonmal mit der Miete im Rückstand gewesen sein....
Also merke für die Zukunft erst Miete bezahlen und dann Essen und dann erst der ganze Rest.....
Ganz schnell zum Sozial- bzw. Wohnungsamt damit du nicht auf der Straße stehst...Stell das auch mal ins Sozialrechtforum hier rein.

eLSe

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"...nur dumm Geschwätz..."

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#3
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Die Kündigung ist unwirksam!

Siehe > § 543, Abs. 2 BGB :

"Im Falle des Satzes 1 Nr. 3 ist die Kündigung ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher befriedigt wird. Sie wird unwirksam, wenn sich der Mieter von seiner Schuld durch Aufrechnung befreien konnte und unverzüglich nach der Kündigung die Aufrechnung erklärt."

Selbst bei einer Räumungsklage wäre die Kündigung unwirksam:

§ 569, Abs. 3, Nr. 2 BGB :

"Die Kündigung wird auch dann unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Kündigung vor nicht länger als zwei Jahren bereits eine nach Satz 1 unwirksam gewordene Kündigung vorausgegangen ist."

Zitat:
Kinder und Schwangerschaften sind übrigens kein Grund um in der Wohnung bleiben zu dürfen


Natürlich!

§ 574 BGB :

"Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. "

und

"Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann."



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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

-- Editiert am 12.10.2010 13:15

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#4
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
aber am 6.10.2010 überwiesen

Wenn der TE erst am 6. überweist kann es je nach Überweisungsart schon länger dauern bis das Geld auf dem Konto des VM angekommen ist. Diese Laufzeit geht zu Lasten des Mieters.
In sofern kann die fristlose schon gültig sein!.
Ob ein Gericht den TE deswegen auf die Straße setzt halte ich zwar für fraglich, könnte dem TE aber schon erhebliche Zusatzkosten verursachen.

quote:
Was kann ich jetzt tun
Leben ordenen und Prioritäten bei der Bezahlung setzen!


-- Editiert am 12.10.2010 13:27

-- Editiert am 12.10.2010 13:28

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#5
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Kündigung ist unwirksam! <hr size=1 noshade>

Ach? Und was ist mit der Septembermiete? So wie ich das hier rauslese, fehlt die ja immer noch.
quote:<hr size=1 noshade> Kinder und Schwangerschaften sind übrigens kein Grund um in der Wohnung bleiben zu dürfen


Natürlich!

§ 574 BGB <hr size=1 noshade>

Darauf kann man sich aber nur berufen, wenn man seine Miete bezahlt. Denn ein absolut berechtigtes Interesse des Vermieters ist nunmal die regelmässige Zahlung der Miete.

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""

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#6
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>In sofern kann die fristlose schon gültig sein!. <hr size=1 noshade>


Nein, ist sie nicht.

Da sie das Schreiben der Kündigung erst heute bekommen hat, dürfte das Geld bereits verbucht sein! Und selbst wenn nicht, siehe meinen Hinweis auf den § 543 BGB .


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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

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#8
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ach? Und was ist mit der Septembermiete? So wie ich das hier rauslese, fehlt die ja immer noch. <hr size=1 noshade>


Lies bitte meinen Auszug aus dem § 543 BGB :

"Sie wird unwirksam, wenn sich der Mieter von seiner Schuld durch Aufrechnung befreien konnte "

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Das bedeutet jedoch noch lange nicht, dass man sich grundsätzlich nur auf die Anwesenheit von kleinen Kinden zu berufen braucht, um wegen Mietrückständen nicht gekündigt zu werden.


Doch, genau das bedeutet es !

Und den letzten Absatz kommentiere ich nicht, da er absolut unqualifiziert ist!

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

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#10
 Von 
alinaa01
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

.ich habe mich nicht auf das berufen sondern gefragt was ich machen kann das ich mist gebaut habe weiß ich selber ich wollte nur ratschläge hören wir hatten wegen einer schweren krankheit einen sehr großen engpass. wir leben nun mal nur von dem gehalt meines mannes das das keine entschuldigung ist weiß ich auch

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
sondern gefragt was ich machen kann


Das habe ich ja geschrieben.

Die anderen unqaulifizierten Äußerungen kannst du getrost ignorieren!

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

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#12
 Von 
alinaa01
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

aber was bedeutet das

Einer Fortsetzung des Mietverhältnisses wird bereits jetzt widersprochen???

das auch wenn ich alles zahle in einer Woche draussen sein muss???

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#13
 Von 
Savage650
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 75x hilfreich)

Genau das heißt es. Hattet ihr in den letzten 2 Jahren schonmal Mietrückstände. Das ist wichtig zu wissen.

eLSe

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"...nur dumm Geschwätz..."

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
alinaa01
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

nein hatten wir nicht
wo soll ich den innerhalb einer woche hin

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#15
 Von 
Savage650
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 75x hilfreich)

Dann hat "Anonymer" recht. Les dir seine Beiträge nochmal langsam und genau durch!
Lege sofort schriftlich Einspruch bei der Hausverwaltung ein. Als Einwurfanschreiben verschicken (wichtig).
Dann bezahlst du schnellstens die ausständige Miete, auch wenn ihr dann in den nächsten 3 Wochen nur Nudeln zum Essen habt ;-)

eLSe

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"...nur dumm Geschwätz..."

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Dann hat "Anonymer" recht. Les dir seine Beiträge nochmal langsam und genau durch!

Aber besser nicht den Teil
quote:
Das bedeutet jedoch noch lange nicht, dass man sich grundsätzlich nur auf die Anwesenheit von kleinen Kinden zu berufen braucht, um wegen Mietrückständen nicht gekündigt zu werden.

Doch, genau das bedeutet es !

Das ist nämlich absoluter Blödsinn.



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#17
 Von 
guest-12313.10.2010 16:32:14
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
alinaa01
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

ich habe von der September miete eine Zahlungserinnerung ende september erhalten wo drin stand bitte um ausgleich bis 8.10.2010 die fristlose kündigung hat das datum vom 7.10.2010 und erhalten hab ich sie heut über die hausmeisterin.

ich versteh gar nix mehr.
und an das teleon geht auch niemand

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
wo drin stand bitte um ausgleich bis 8.10.2010

Da hatten die eben noch auf fristgerechte Zahlung der Oktobermiete gehofft.



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#20
 Von 
guest-12325.10.2010 12:08:33
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 68x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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