fristlose kündigung

2. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
DasBo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
fristlose kündigung

Wir wohnen seit 3 Jahren in der Wohnung, die nur aus Mängeln besteht.Um ein wenig Miete einzusparen, haben wir dem Vermieter vorgeschlagen, die Mülltonnen auch für die anderen Mieter regelmäßig vor die Tür zu stellen und den Garten zu pflegen. Dies wurde auch getan. Nach einem jahr kam ein Brief, wir wären vom Amt entbunden, weil wir uns nicht drum gekümmert hätten, dass im Nebenflur Müll und Fahrräder stehen. Jedoch bestizten wir keine Schlüssel für den Flur. Und es gibt keinen schriftlichen Vertrag über die Aufgaben.
Desweiteren haben wir leider 2 Monatsmieten nicht zahlen können, weil der Lohn nicht vollständig gezahlt wurde. Nun bekamen wir eine fristlose Kündigung zum 15.09 und sollen 500 euro nachzahlen, weil die Hausmeistertätigkeit nicht erledigt wurde. Wenn wir nun die Monatsmieten zahlen, wird die Kündigung aufgehoben?? Müssen die 500 euro auch gezahlt werden, obwohl wir uns regelmäßig um Müll und Garten gekümmert haben& auch kein Vertrag vorhanden ist??Kann der vermieter uns innerhalb von 2 wochen rausschmeißen??
vielen dank schonmal!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
thdoerfler
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 16x hilfreich)

Die fristlose Kündigung wirkt grundsätzlich sofort, d.h. sogar ohne eine Frist von 2 Wochen. "Rausschmeißen" geht aber nicht, der Vermieter muß einen gerichtlichen Räumungstitel haben.

Ihr habt eine Frist von 2 Monaten nach Klageerhebung. Wenn Ihr alle Schulden zahlt, wird die Kündigung automatisch unwirksam. Das klappt aber nur einmal (§ 569 III BGB ).

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