fristlose Kündigung bei Schimmel in der Wohnung...

13. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
bluemoon851
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 40x hilfreich)
fristlose Kündigung bei Schimmel in der Wohnung...

Hallo, ich habe folgendes Problem. Noch im November stellten mein Mann und ich, in einer Ecke im Schlafzimmer leichten Schimmelbefall fest. Wir informierten die Hausverwaltung ( Vermieter kann nicht persönlich angesprochen werden). Ein paar Tage später kam auch jemand der die Wände auf Temperatur gemessen hat und die Schimmelecke war bedeutend kälter. Ich wurde belehrt über richtige Lüftung des Zimmers, sollte mir einen Schimmelentferner aus dem Baumarkt holen und gut is. Mein Mann und ich kauften das Zeug und es war auch 2-3 Tage fast weg. Nach Anleitung gelüftet und geheizt, wurde die Stelle dennoch immer größer nach ein paar Tagen.Sie wurde sogar feucht...es kam nach wiederholtem Anruf der Verwaltung ein Gutachter, der eine Feuchtigkeit von 140% gemessen hat (normal seien 50%). Ich räumte dann das Schlafzimmer und schlief mit meinem Mann auf dem Sofa. Dazu kommt noch das ich im 7ten Monat schwanger bin und mir auch Gesundheitliche Sorgen um unser ungeborenes Kind mache.Jetzt geht das ganze schon fast über einen Monat so.
Mein Mann hat daraufhin eine fristlose Kündigung geschrieben. Es kam keine Reaktion...bis heute der Vermieter verweigert.
Was sollen wir jetzt tuen, was haben wir für Möglichkeiten?
Ich bin schwanger und will nicht hier bleiben...dazu fängt der Schimmel jetzt auch im Wohnzimmer an.

LG Blue

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.03.2009 21:13:32
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 68x hilfreich)

"eine Feuchtigkeit von 140% gemessen"
Womit wir auch dieses Thema geklärt hätten.

41x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bluemoon851
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 40x hilfreich)

ich brauche wirklich dringend einen tipp !!!!!!

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bluemoon851
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 40x hilfreich)

aber wie verhalte ich mich jetzt weiter ??? mein vermieter stellt sich quer und will auch somit unsere kaution einbehalen

9x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.03.2009 21:13:32
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 68x hilfreich)

Fristgerecht kündigen, wenn du/ihr unbedingt rauswollt.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bluemoon851
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 40x hilfreich)

das bedeutet ??? muss ich jetzt 3 Monate warten ???
Wir haben ihm ja schon einen Zeitraum von 14 Tagen zur Beseitigung gegeben?
Meinst du das 140% Feuchtigkeit ein Bauschaden ist ???

7x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bluemoon851
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 40x hilfreich)

keiner der was dazu sagen kann ???

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Was erwartet Ihr eigentlich, was der Vermieter jetzt tun sollte? Der Vermieter ist gar nicht verpflichtet, auf Eure fristlose Kündigung irgendwie zu reagieren.

Wenn Ihr fristlos gekündigt habt, dann solltet Ihr auch umgehend ausziehen. Erst dann kann man sich darüber streiten, ob und wann die Kaution zurückgezahlt wird.

Dadurch, dass Ihr einen Monat, nachdem die fristlose Kündigung ausgesprochen wurde, immer noch in der Wohnung wohnt, macht ihr die fristlose Kündigung schon bald wieder hinfällig.

Eine fristlose Kündigung ist nur dann zulässig, wenn die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht zumutbar ist. Dann erklärt mir mal, warum ihr Euch selbst bereits einen weiteren Monat zugemutet habt, dann aber 3 Monate nicht zumutbar sind. Habt Ihr denn wenigstens die Miete gemindert?

Für die Gesundheitsgefährdung durch den Schimmelbefall seid Ihr beweispflichtig. Bislang könnt Ihr in dieser Hinsicht nichts beweisen. Allenfalls gibt es jetzt Hinweise darauf, dass der Schimmelbefall durch bauliche Mängel verursacht wurde, was aber noch lange nicht heißt, dass eine Gesundheitsgefährdung besteht.

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12330.03.2009 21:13:32
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 68x hilfreich)

"keiner der was dazu sagen kann ???"
Gegenfrage: hat es bei 140% Luftfeuchtigkeit bei euch in der Wohnung eigentlich schon mal geregnet?

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Also zur Luftfeuchtigkeit von 140 % nur soviel ein Dampfbad hat eine Luftfeuchtigkeit von 80 bis 100 %. Also behaupte ich jetzt echt einfach so mal in den Raum rein DAS kann so nicht sein

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
bluemoon851
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 40x hilfreich)

@ von hh
da hast du etwas falsch verstanden: wir haben dem Mieter ja erst eine Zeit gegeben ums zu beheben, passierte ja nichts. Nun haben wir Gestern eine Fristlose Kündigung geschrieben und eingeworfen (schrieftlich und Mündlich).
Das heisst es ist noch aktuell. Aber kann ich jetzt so einfach in eine andere Wohnung ziehen? Was könnte auf uns zukommen wenn wir unsere Kaution zurück wollen?


Nein, bei uns hats noch nie zuvor reingeregnet...

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
bluemoon851
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 40x hilfreich)

@ von hh
da hast du etwas falsch verstanden: wir haben dem Mieter ja erst eine Zeit gegeben ums zu beheben, passierte ja nichts. Nun haben wir Gestern eine Fristlose Kündigung geschrieben und eingeworfen (schrieftlich und Mündlich).
Das heisst es ist noch aktuell. Aber kann ich jetzt so einfach in eine andere Wohnung ziehen? Was könnte auf uns zukommen wenn wir unsere Kaution zurück wollen?


Nein, bei uns hats noch nie zuvor reingeregnet...

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 788x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Ok, das hatte ich anders verstanden.

++Aber kann ich jetzt so einfach in eine andere Wohnung ziehen?++

Ja, natürlich. Warum habt Ihr sonst fristlos gekündigt?

++Was könnte auf uns zukommen wenn wir unsere Kaution zurück wollen?++

Es könnte passieren, dass der Vermieter die Kaution nicht ausbezahlt. Es könnte auch passieren, dass der Vermieter die fristlose Kündigung nicht anerkennt.

Wenn man eine fristlose Kündigung ausspricht, dann sollte man auch sicher sein, dass man gute Gründe dafür hat und noch wichtiger, diese auch beweisen kann. In Eurem Fall sehe ich hinsichtlich der Beweislage durchaus Probleme, was zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann, wenn der Vermieter die Kündigung nicht akzeptiert und Euch deswegen verklagt.

Wenn ein Gericht feststellt, dass für die fristlose Kündigung keine ausreichenden Gründe vorgelegen haben, dann ist die Miete bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist fällig. In so einem Fall kann der Vermieter nicht nur die Kaution einbehalten, sondern darüber hinaus noch offene Mietforderungen von Euch verlangen.

Auf der anderen Seite ist die fristlose Kündigung auch hinfällig, wenn Ihr jetzt noch lange mit dem Auszug wartet. Je länger Ihr weiter in der Wohnung wohnt, desto schwerer wird es sein, zu erklären, warum die gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten werden konnte.

Dennoch würde ich dringend empfehlen, die nächsten Tage noch dafür zu nutzen, die Beweislage für eine Gesundheitsgefährdung zu erhärten. Ein entsprechendes Gutachten z.B. vom Gesundheitsamt wäre dabei sehr hilfreich. Eigentlich sollte man so etwas einholen, bevor man die fristlose Kündigung ausspricht. Schließlich kann es ja passieren, dass der Gutachter feststellt, dass keine Gesundheitsgefährdung vorliegt.

Die Luftfeuchtigkeit kann aus physikalischen Gründen gar nicht über 100% steigen, darum hast Du zu Deinen 140% auch einige dumme Kommentare hier erhalten.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
bluemoon851
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 40x hilfreich)

Also zunächst waren wir selbst sehr erstaunt das die Feuchtigkeit 140% betragen soll...aber das kam ja vom Gutachter...nicht von uns !!!

Aber was für Beweise sollen wir denn noch bringen (Gutachter, Bilder, Hausverwalter war da und hat auch Bilder gemacht) ???

Ausserdem kanns ja wohl nicht sein das ich hochschwanger schon fast einen Monat auf dem Sofa schlafen muss !!!

Spielt denn die Gesundheit meines Ungeborenen garkeine Rolle ???

In welchem Zeitraum sollten wir den umziehen?
Das heißt uns könnte schlimmstenfalls passieren das wir, die Kaution nicht zurück bekommen und die 3 monatsmieten zahlen müssen ???

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 788x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12330.03.2009 21:13:32
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 68x hilfreich)

"Ist Ursache und Wirkung nicht auch ein physikalisches Gesetz ?"
Schon fast ein Grundgesetz. :grins:

Aber: ist ohnehin nur ein schlechter Fake oder die Ansammlung kompletter Naivität - um es höflich zu formulieren.

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

++Und deshalb waren die Kommentare dumm ?++

Die Gegenfrage, ob es inder Wohnung schon einmal geregnet hat, ist zwar ganz witzig (und auch berechtigt). Da aber die Aufklärung darüber fehlt, dass die 140% nicht stimmen können, halte ich das für einen dummen Kommentar.

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
bluemoon851
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 40x hilfreich)

Da sich ja jetzt alle ausführlich zu dem Thema 140% Luftfeuchtigkeit ausgelassen...können auch gerne wieder informative Antworten kommen !!!
Was kann denn nun schlimmstenfalls an Kosten auf uns zu kommen ???
Ausser das wir damit rechnen müssen unseren Kaution nicht zurück zu erhalten.

Gibts nicht auch gesonderte Rechte im Fall einer Schwangerschaft ???

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 788x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Es ist eben einfach so, dass Schimmel eben nicht gleich Schimmel ist. Es kann durchaus sein, dass der Schimmel nur auf der Tapete ist, und die Sache durch einfaches entfernen der Tapeten und ordentliche Luftzufuhr zu dieser Stelle schon zur Beseitigung dieses Schimmels führt. Aus diesem Grunde ist es unmöglich zu sagen, dass eine Gesundheitsgefahr besteht. Zumal man auch nicht weiss, welche Konzentration an Schimmelgiften in der Luft vorherrscht.

Du brauchst eben erst ein Gutachten, welches eindeutig belegt, dass der Schimmel zu einer Gesundheitsgefährdung führt. Erst dann kann es angezeigt sein aus der Wohnung auszuziehen.

gruß
avalon 2006

-----------------
"Das Leben ist eines der Härtesten."

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
bluemoon851
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 40x hilfreich)

Also diesen Freitag kommt nochmal ein Gutachter der Firma Mangold Bautenschutz. Die feststellen soll ob es ein Lüftungs oder Bautenfehler ist.
Wenn es sich um einen Baufehler handelt, bin ich dann berechtigt auszuziehen?
Wir haben die Tapete schon an den stellen entfernt und die Wand darunter ist auch schimmelig, nass und kalt. Jetzt wo es Draußen allerdings nicht mehr schneid und wärmer wird, trocknet sie langsam...allerdings ist ja fraglich wann es dann wieder auftritt...und darauf wollen wir und können wir nicht warten !!!

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Also ich muss @ Erwin Hobbe rechtgeben mit seiner Aussage über die Te.

Ich bin wirklich kein Experte für Mietrecht aber @Bluemoon851 wenn du die Antworten die du hier bekommst auch mal liest, kannst du manches ableiten.

Also wenn der Gutachter einen Baumängel feststellt, dann meldest du das dem Vermieter und setzt ihm eine Frist zur Behebung.
Du kannst selbstverständlich fristlos kündigen und ausziehen, ob du damit durchkommst ist die andere Frage.

Selbst wenn der Gutachter bauliche Mängel feststellt, ist dadurch die Gesundheitsgefährdung noch nicht erwiesen!

Ganz ehrlich ich glaube, wenn du kein Faker bist, suchst du nur einen fadenscheinigen Vorwand um aus der Wohnung schnell auszuziehen.

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
bluemoon851
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 40x hilfreich)

Also ein sogenannter ,,Faker" bin ich nun wirklich nicht !!!
Nur wenn man schwanger ist dann macht man sich halt so seine Gedanken über sein Neugeborenes und ich denke das ist gerechtfertigt.
Ausserdem ist es grade 14 Grad in dem Zimmer trotz heizen.
Heute war ein Dachdecker da, der sich den Schaden von innen und aussen angesehen hat und er bestätigte den Baumängel.
Ich habe den Schaden ja schon seit längerem gemeldet und um behebung gebeten. Doch erst seit eineigen Tagen kommt alles recht langsam ins rollen.
Und ja es wäre mir ganz lieb wenn wir aus der wohnung kämen, da unser Vermieter sich auch sonst nie um irgendetwas gekümmert hat.
Und jetzt hat er einach den Vogel abgeschossen !!! Irgendwann ist unsere Geduld einfach erschöpft !!!

2x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mrichweissalles
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Auch wenn es ein etwas älterer Beitrag ist, möchte ich nun doch noch meinen Kommentar hinzufügen:

1. Es sind nicht 140% Feuchtigkeit (das ist nämlich nicht möglich), sondern "Digits". Digits ist die Masseinheit der meisten Feuchtigkeitsmessgeräte.
2. Eine fristlose Kündigung wie du Sie erwähnst ist in der Regel ohne starke Gutachten, die ein Verbleiben in der Wohnung aus Gesundheitlichen Gründen untersagen nicht möglich. Hier empfehle ich dir folgende Artikel (Deutschland -> http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/102548-ausserordentliche-kuendigung-wegen-schimmelbildung und Schweiz -> http://schimmel-in-wohnung-entfernen.ch/fristlose-kundigung-wegen-schimmel/ )
Liebe Grüsse

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von mrichweissalles):
Auch wenn es ein etwas älterer Beitrag ist,

Du beliebst zu scherzen, 7 Jahre sind wohl mehr als etwas, oder?

1x Hilfreiche Antwort

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