fristlose Kündigung aus Mietverhältnis

25. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
flurry
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
fristlose Kündigung aus Mietverhältnis

Hallo,
folgendes...Ich bin letztes Jahr im November arbeitslos geworden und musste im Dezember ALG 2 beantragen. Nun warte ich bis dato endlich auf die Bewilligung des Antrages von der Arge. Da die Arge immer wieder neue Unterlagen von mir haben wollte, als auch eine Rechtfertigung bzw eine ausgefüllte Anlage für den Grund meiner fristlosen Kündigung von mir haben wollte, hat sich der Zeitraum des Bewilligungsbescheides leider ein wenig hingezogen.
Mein Problem ist jetzt, dass mein Vermieter momentan Amok läuft und mich aus der Wohnung schmeissen will, da die Mietzahlungen für Dezember und Januar fehlen. Er ist wohl darüber informiert, dass ich bei der Arge einen Antrag gestelt habe und dass er mit der Mietzahlung gegen Ende des Monats rechnen kann.
Noch eine weitere Frage: Stimmt es, dass ich mit einer 30%igen Kürzung meines ALG 2 rechnen muss, da ich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses selbst verschulded habe? Oder muss ich mit stärkeren Sanktionen von der Arge(ALG2) rechnen? Ich bin 30 Jahre alt und laut Recherche bleibt es bei den 30% und wird nicht noch höher....

Schon einmal vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,
Maik

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-- Editiert am 25.01.2010 18:12

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Wegen mögl. Sanktionen etc. bist Du vermutlich in einem anderen Thread oder im Erwerbslosenforum (www.elo-forum.de) besser aufgehoben.

Einen Antragsteller ganz ohne Kohle zu lassen, ist ein Unding, aber wohl auch nichts ungewöhnliches. Würde die Arge unter Fristsetzung auffordern, einen angemessen Vorschuss auf die Lebenshaltungskosten und die Kosten der Unterkunft zu erbringen. Sollte der Vermieter nicht nur Amok laufen, sondern auch schriftl. mahnen, würde ich die Mahnung als Anlage beilegen. Das Schreiben nachweislich auf den Weg bringen - entweder per Einwurf-Einschreiben oder durch einen Boten, der es höchstpersönlich in den Briefkasten der Arge wirft (Schreiben selber sollte dann in der Adresszeile ein "durch Boten" tragen).

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