fristlose Kündigung / Räumungstermin

14. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
DevilsMaster
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
fristlose Kündigung / Räumungstermin

Hallo,

wir haben unseren Mieter, welcher seit Mai eine Wohnung von uns bezieht, fristlos gekündigt und einen Räumungstermin angesetzt. Wir haben bisher weder Miete noch Kaution erhalten. Die fristlose Kündigung beinhaltet die Gesamtforderung aus Mietrückständen und Kaution. Wir haben nur fristlos gekündigt, nicht fristgerecht. Also wenn er nun die Gesamtforderung bezahlt, ist die fristlose Kündigung ja unwirksam. Wie ist es, wenn er stattdessen nur die Miete bezahlt, die Kaution allerdings nicht tilgt, gilt dann die fristlose Kündigung auch als unwirksam und können wir auf Grund der fehlenden Kaution dann eine fristgerechte Kündigung nachschieben?

Vielen Dank vorab.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Der Mieter darf die Kaution in 3 Raten zahlen. Eine fristlose Kündigung ist erst möglich, wenn der Mieter mit mindestens 2 Mieten in Verzug ist oder über einen längeren Zeitraum immer erst verspätet zahlt.
Ein Räumungstitel ist nur wirksam, wenn der gerichtlich erstellt wurde und kann dann mit Hilfe des Gerichtsvollziehers vollzogen werden. Dauer zwischen Kündigung und tatsächlichem Räumen bis zu 2 Jahren.
Eure fristlose Kündigung könnte eventuell unwirksam sein - dann muss der Mieter nicht mal drauf reagieren (also dem widersprechen).
Vielleicht ist es sinnvoll, in den Haus- und Grundeigentümerverband einzutreten und sich beraten zu lassen, was ihr tun könnt.
Drücke euch die Daumen, dass es sich nicht um einen Mietnomaden handelt.
Aber auch dann dürft ihr das Recht nicht in die eigene Hand nehmen.

-- Editiert von sika0304 am 14.06.2007 15:41:02

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#2
 Von 
DevilsMaster
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielleicht ein kurze Aufschlüsselung der Gesamtforderung, die wir gestellt haben:

- Miete Mai 07 - 450EUR
- Miete Juni 07 - 450 EUR
- Kaution 1050 EUR

Also ingesamt 1950 EUR. Wenn er nun bis zum angesetzten Räumungstermin (23.06) die beiden Mieten begleicht, wäre dann die fristlose Kündigung unwirksam oder nur wenn er den Gesamtbetrag begleicht bis dahin?

Da wir erstmalig vermieten, haben wir nicht die Erfahrung in dem Bereich.

MfG

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Das ist natürlich pech, wenn gleich die erste Mieterfahrung derart schlecht ist.

Ich fürchte aber, Ihr kommt um eine ordnungsgemäße Räumungsklage nicht drum herum. Und das kann dauern...

Ihr solltet aber unbedingt auch Strafanzeige stellen wegen Betrugs !!

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#4
 Von 
sausapia
Status:
Schüler
(303 Beiträge, 64x hilfreich)

sehe ich auch so; wenn der Mieter sich auskennt, überweist er einen Teil und spätestens dann war "alles für die Katz"

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#5
 Von 
DevilsMaster
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmm, wie ein teil reicht auch schon. Ich hatte nur gelesen, wenner komplett tilgt, dann hebt es die fristlose Kündigung auf?!?*jetzt bin ich noch mehr verwirrt* Also sagen wir mal er würde alles bezahlen, dann kann ich nix machen, richtig? Wenn er nur die Mieten bezahlt oder gar nur einen Teil, bleibt die fristlose Kündigung bestehen? Irgendwie ist mir das zu konfus. ^^ Also ich hab jetzt mal einige Boards durchstöbert, wegen der fehlenden Kaution kann ich ihn nicht ranbekommen, also ihm nicht kündigen, sondern sie nur einklagen, nech? also ist das doch auch total unwichtig für die fristlose Kündigung und entscheidend in dem Fall ist ja nur ausstehende Miete. Darf ich denn zum Räumungstermin einfach so rein und seine Sachen ausräumen? Also ich habe den Universalschlüssel für das Schließsystem.

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#6
 Von 
DevilsMaster
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir lässt das grad keie Ruhe, zu dem vorherigen Text noch ein Zugabe! Sagen wir mal er würde 1 EUR überweisen, damit käme er trotz ausgesprochener fristlose Kündigung unter diese 2 Monats-Mieten-Grenze, würde dann schon mein Anspruch auf die fristlose Kündigung verfallen? Mir lässt das irgendwie grad keine Ruhe, sry für den Nachtrag, aber mir wär lieb wenn sich jemand auch zu den anddren Feststellungen von mir äußern würde. LG & jetzt endliche eine Gute Nacht ;)

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Nein, er muss natürlich die ausstehenden Mieten vollständig bezahlen, damit die Kündigung unwirksam wird.

Die Kündigung wird aber auch unwirksam, wenn er die Kaution dann immer noch nicht bezahlt.

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