Hallo !
Ist es nach einer ( berechtigten ) fristlosen Kündigung seitens des Vermieters in Ordnung eine Frist von lediglich 5 Werktagen zusetzen, verbunden mit der Drohung die Wohnung nach Ablauf selber zu öffnen und leerzuräumen ?
Thx
Stephan
fristlose Kündigung / Frist zum Auszug
11. Februar 2007
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Frage vom 11. Februar 2007 | 12:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
fristlose Kündigung / Frist zum Auszug
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#1
Antwort vom 11. Februar 2007 | 13:11
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
.. die drohung bzw. deren vollzug wäre in jedem fall rechtswidrig. die frist halte ich auch für unangemessen kurz - habe aber keine ahnung, was 'angemessen' wäre - mag sich auch nach den konkreten gegebenheiten anders darstellen (z.b. alleinstehende vs. familie etc).
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