fristlose Kündigung / Frist zum Auszug

11. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
easyryder
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
fristlose Kündigung / Frist zum Auszug

Hallo !

Ist es nach einer ( berechtigten ) fristlosen Kündigung seitens des Vermieters in Ordnung eine Frist von lediglich 5 Werktagen zusetzen, verbunden mit der Drohung die Wohnung nach Ablauf selber zu öffnen und leerzuräumen ?

Thx
Stephan

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. die drohung bzw. deren vollzug wäre in jedem fall rechtswidrig. die frist halte ich auch für unangemessen kurz - habe aber keine ahnung, was 'angemessen' wäre - mag sich auch nach den konkreten gegebenheiten anders darstellen (z.b. alleinstehende vs. familie etc).

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