fehlendes übernahmeprotokoll

20. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Lars W.
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
fehlendes übernahmeprotokoll

hallo,

ich habe seit november 2004 kein unterschriebenes übernahmeprotokoll von meinem Vermieter erhalten, obwohl ich dies auch mehrmals schriftlich und mündlich gefordert habe. in meinem MV steht, dass das ÜP ein "wichtiger bestandteil" des MV ist. da dort wichtige mängel bei einzug und auch zählerstände (BKA steht an) abgebildet sind, frage ich mich, welche möglichkeiten ich habe, die herausgabe des ÜP zu verlangen. kann ich mich auf etwas berufen, kann ich gar mit finanziellen konsequenzen drohen?

für eine antwort schonmal vorab vielen dank!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Dokumentieren Sie alle Mängel die Sie finden, schreiben den Vermieter an, und fordern ihn auf die Mängel zu beseitigen. Nur so haben Sie die Chance beim Auszug nicht Schäden beseitigen zu müssen, für die Sie nicht verantwortlich sind.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Ist denn ein Übergabeprotokoll erstellt worden?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lars W.
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, es ist eines erstellt worden. ich habe auch ein kopie vom damaligen makler, da ich ihn gut kenne. nur unterschrieben ist es lediglich von mir.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

wenn sie dies haben und der damalige Makler das Protokoll kennt, dann können Sie ja mit seiner Aussage beweisen, dass die beschriebenen Mängel vorhanden waren. Gegen eine solche Feststellung wird sich der Vermieter sicher nicht wenden.

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