hallo,
ich habe seit november 2004 kein unterschriebenes übernahmeprotokoll von meinem Vermieter
erhalten, obwohl ich dies auch mehrmals schriftlich und mündlich gefordert habe. in meinem MV steht, dass das ÜP ein "wichtiger bestandteil" des MV ist. da dort wichtige mängel bei einzug und auch zählerstände (BKA steht an) abgebildet sind, frage ich mich, welche möglichkeiten ich habe, die herausgabe des ÜP zu verlangen. kann ich mich auf etwas berufen, kann ich gar mit finanziellen konsequenzen drohen?
für eine antwort schonmal vorab vielen dank!
fehlendes übernahmeprotokoll
20. April 2006
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Frage vom 20. April 2006 | 15:03
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
fehlendes übernahmeprotokoll
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#1
Antwort vom 20. April 2006 | 16:43
Von
Status: Lehrling (1620 Beiträge, 301x hilfreich)
Dokumentieren Sie alle Mängel die Sie finden, schreiben den Vermieter an, und fordern ihn auf die Mängel zu beseitigen. Nur so haben Sie die Chance beim Auszug nicht Schäden beseitigen zu müssen, für die Sie nicht verantwortlich sind.
#2
Antwort vom 20. April 2006 | 17:11
Von
Status: Unbeschreiblich (47658 Beiträge, 16843x hilfreich)
Ist denn ein Übergabeprotokoll erstellt worden?
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#3
Antwort vom 21. April 2006 | 10:23
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja, es ist eines erstellt worden. ich habe auch ein kopie vom damaligen makler, da ich ihn gut kenne. nur unterschrieben ist es lediglich von mir.
#4
Antwort vom 21. April 2006 | 12:29
Von
Status: Praktikant (784 Beiträge, 157x hilfreich)
Hallo,
wenn sie dies haben und der damalige Makler das Protokoll kennt, dann können Sie ja mit seiner Aussage beweisen, dass die beschriebenen Mängel vorhanden waren. Gegen eine solche Feststellung wird sich der Vermieter sicher nicht wenden.
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