falsche qm im Mietvertrag

14. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
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Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)
falsche qm im Mietvertrag

Hallo,

folgendes Problem: wir haben unsere Wohnung zum 31.08.08 gekündigt.
Weil wir noch etwas ausmessen wollten, ist uns eher zufällig aufgefallen, dass die im Mietvertrag angebene Wohnungsgröße von 90qm nicht der Wahrheit entspricht. Es sind etwa 15 % weniger, da VM die Schrägen nicht berechnet hat und den 11qm Balkon voll angerechnet hat.
Wie sollten wir weiter vorgehen?
VM anschreiben und auf Klärung pochen?
Lange können wir die Miete ja nicht kürzen - nur noch im August... Und dürfen wir kürzen, obwohl er noch nicht nachgeechnet hat?
Was genau können wir in Rechnung stellen? Wir wohnen seit 3 Jahren und 8 Monaten hier, wenn wir ausziehen.
Was ist mit den Betriebskosten?
Unser VM wird alles abstreiten. Sind wir beweispflichtig oder er was die qm angeht?
Lohnt es sich in den Mieterverein einzutreten und übernehmen die den Fall, weil wir doch jetzt eh ausziehen?

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28 Antworten
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#1
 Von 
georg2000
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 57x hilfreich)

http://immobilienmarkt-content.sueddeutsche.de/immobilien/mietenvermieten/artikel/911/7904/


guckste mal hier :wipp:

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#2
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Wohnfläche ?
Grundfläche?

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#3
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

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#4
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Die Wohnfläche beträgt laut MV 90 qm.
Wir kommen nur auf 78qm, wenn wir den Balkon wohlwollend zur Hälfte anrechnen (habe schon gelesen, dass es wohl nur 1/4 sein muss)

Wie ist das gemeint?: "Das lohnt sich also schon. Es kommt aber auch auf die genaue Formulierung im MV an."

Im MW steht: ca. 90qm. Aber ich weiß, dass selbst bei ca. - Angaben die Wohnfläche nicht unter 10% weniger betragen darf.

sollte ich dem VM jetzt erstmal ein Schreiben mit Bitte um Klärung senden?

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#5
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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#6
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

aber nicht die volle Fläche!
Der Hamburger Mieterbund (habe heute gerade Infomaterial bekommen) spricht sogar nur von 25%. Andere Quellen sagen 50%

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#7
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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#8
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

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#9
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Ach so...
Ja, die Fläche ist einzubeziehen mit 25 %.
Die Fläche unter Schrägen (Höhe 1n - 2m) ist zur Hälfte einzubeziehen. Unter 1m gar nichts und über 2 m voll...

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#10
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

leider keine Rechtschutzversicherung und noch nicht im Mieterverein :(
Aber macht es dennoch Sinn, den VM schriftlich auf die Sache hinzuweisen und die ersten Forderungen zu stellen?

Übrigens wird die Wohnung demnächst bei einem Makler angeboten zur Weitervermietung. Diesem teile ich natürlich mit, dass die qm falsch sind.
Zum einen, weil er sich dann haftbar macht, wenn er davon wusste und dennoch solche Angaben im Expose aufnimmt und zum anderen in der Hoffnung, dass er auch nochmal nach misst :grins:

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#11
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#12
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

die Kürzung der qm? Das wären von den 90qm dann 13% nach unserer Rechnung. Wir kommen auf ca. 78 qm.
Gemessen haben wir unter den Schrägen die Hälfte (Schrägen sind zwischen 1 und 2 m hoch)

wollte den VM jetzt anschreiben und den Makler informiere ich ebenfalls. Vielleicht kann ich mir mit dem ja den Gutachter teilen, denn schliesslich hat er ja ein berechtigtes Interesse daran die tatsächliche qm ins Exposè aufzunehmen, oder?

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#13
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

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#14
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

ach so ... Morti formuliert immer so unverständlich ;) ...
sind bei 10% 60 Euro - und dann noch die Betriebskosten der letzten 3 Jahre (kann man wohl nur 3 Jahre geltend machen, habe ich mal gelesen), wenn denn die qm bei der anderen Mieterin stimmen.
Könnte sie ja auch mal inspirieren nachzumessen, vielleicht stimmt es bei ihr ja auch nicht und dann wären die Betriebskosten wieder richtig...

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#15
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

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#16
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

60 pro Monat! Und das seit 3 Jahren und 8 Monaten.
Wegen 60,- gesamt würde ich wohl kaum einen Gedanken daran verschwenden :grins:

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#17
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#18
 Von 
guest123-2016
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Lehrling
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#19
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
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#20
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

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#21
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

was der VM muss und was er jetzt macht, sind natürlich zwei verschiedene Dinge. Denn da wir nun demnächst ausziehen, kann ich ja nicht mal mehr Miete bis zum Prozess einbehalten.
Also was tun? Den VM erstmal anschreiben und dann?
Gutachter bestellen zum nachmessen?
Rechtsanwalt einschalten?
Müssen wir ja erstmal alles vorab bezahlen...
Muss er dann die Anwaltskosten auch tragen, wenn er verliert? Und die Gutachterkosten?
Was ist mit den Betriebskosten, wenn die andere Wohnung richtig bemessen ist?
Müsste die andere Mietpartei ja bei der nöchsten Abrechnung noch mehr zahlen, da sie immer noch 100qm hat und wir dann nur noch 78qm, anstatt 90qm.
Oder sollte ich dem VM einen Vergleich von vorne herein anbieten, damit wir uns den Prozess sparen? Könnte das nachher gegen mich verwendet werden, wenn es doch zum Prozess kommt?

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#22
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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#23
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

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#24
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

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#25
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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#26
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#27
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

die 100qm bezogen sich auf die Wohnungsgröße der anderen Mieter

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#28
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

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