erneute Schäden durch Feuchtigkeit

4. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Frerix
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
erneute Schäden durch Feuchtigkeit

Anfang 12/02 entdeckten wir Schimmelbefall im Schlafzimmer und im Wohnzimmer, jeweils die Außenwände. Die Verwaltung kam vorbei, das leidige Thema "falsches Lüften". Wir lüften lt. Vorschrift. Handwerker kamen, sollten Schimmel entfernen und Dachboden nachträglich dämmen. Der Handwerker stellte fest, daß diese Maßnahmen nicht ausreichen würden und sagte uns das dies in dieser Wohnung schon mal vorgekommen sei. Nachdem er dies der Hausverwaltung telefonisch mitteilte, wir nochmals bestätigen mußten das vorschriftsmäßig gelüftet wird, begann die " Sanierung".
Tapeten runter, gips/Styroporplatten davor, neue Tapeten und überstreichen. 3 Tage totales Chaos und Dreck. Diverse Schäden an unserer Einrichtung und TEppichboden diverse Farbflecken, Staubsauger total versaut. E-Mail mit Bildern an Verwaltung.
Neujahr hatten wir im Wohnzimmer wieder eine nasse Wand, die komischerweise nicht mit gedämmt wurde. Anruf bei der Hausverwaltung, der Herr kam vorbei und wollte uns wieder was vom Lüften erzählen, woraufhin mein Freund etwas lauter wurde. Wir haben ihn auf die Schäden hingewiesen und das dieses Probelm bereits unsere Vormierterin gehabt hat. Davon wußte er gar nichts. Wir möchten nun gerne Schadensersatz für die Schäden und unseren Abstand zurück, 750€, da wir erst ein halbes Jahr hier wohnen. Sollen wir das lieber gleich über einen Anwalt machen?? Über eine schnelle Antwort würden wir uns freuen. Mimi

Mimi

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen