Hi Leute,
komplizierte Sachen sind mein Ding.
Habe ein 1 Fam.-Haus gekauft, da wo ich schon immer hin wollte.
Keiner wollte es haben, nicht weil es schlecht war, sondern einen Mann beherbergt der schon 87 ist.
Dieser alte Mann war der Ehemann der ehemaligen Hausbesitzerin die das Haus selber erbte. Er heiratete Sie als Witwe mit einem Sohn.Sie stand allein im Grundbuch.
Bevor sie starb machte sie ein Testament, in dem steht ,das Ihr Sohn das Haus erbt und ihr Mann ein Wohnrecht erhält .
"Mein Mann soll solange er lebt ein Anrecht auf unsere Wohnung, Garage und Garten haben" steht darin geschrieben.
Im Grundbuch ist allerdings nichts vermerkt !
Dann passierte es das der Sohn starb. Seine Frau erbte es mit dem Alten , mit dem sie sich nie verstand. Es eskalierte zwischen den beiden, er hörte auf alle Unkosten zu bezahlen.
Sie konnte nicht die Unkosten ( Grundbesitzabgaben, Wasser, Versicherung usw.)bezahlen.
Sie versuchte das Haus zu verkaufen.Jeder der kam wurde vom Alten mit Stock und Beschimpfungen vertrieben.
Ich kaufte das Haus blind. Preis war OK.
Bin nun, nachdem ich das Haus vergrößert habe, selbst eingezogen.Der Alte wurde friedlicher, nachdem er sich mit der Situation abgefunden hatte.
Die Bauphase war schwierig mit ihm. Er rief die Polizei, Bauamt, Gericht an, keiner konnte ihm helfen ihm "sein" Haus wiederzugeben. Er sprach in dieser Zeit Todesdrohungen aus, drohte mit der Axt usw.
Wiederwillig zahlte er später 15 Monate lang 150 € Nebenkosten.
Dieses stellte er nun ein.
Nun mein Problem :
Nebenkosten oder Modernisierungskosten berechnen sich meist nach Mitverträgen oder Mietzins, beides habe ich nicht.
Ein Gespräch mit einem Juristen ergab ,das man vor Gericht dem Willen der Erblasserin Berücksichtigen würde und es schwer ist einen 87 Jahren alten U-Bootfahrer aus dem Haus zu klagen .
Es steht zwar nicht im Testament das das Wohnrecht entgeldlos ist, der Jurist meinte aber, das die Richter es wohl als Willen der Erblasserin ansehen würden.
Ich will nun eine Nebenkostenabrechnung erstellen und Kosten für Modernisierungen,die ihm zugute kamen ,anteilig von ihm fordern.
Leider finde ich nirgens Literatur, die ich als Anleitung nutzen könnte.
Hoffe auf ein wenig Hilfe und freue mich auch auf jeden Kommentar !!!
Gruß Frank
-- Editiert von Frank2009 am 19.11.2007 22:59:04
entgeldloses Wohnrecht ohne Grundbucheintragung
19. November 2007
Thema abonnieren
Frage vom 19. November 2007 | 22:54
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
entgeldloses Wohnrecht ohne Grundbucheintragung
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#1
Antwort vom 19. November 2007 | 23:23
Von
Status: Master (4838 Beiträge, 540x hilfreich)
Hi Frank,
soweit ich das verstanden habe, hast Du das Haus doch wegen dem Alten entsprechend günstiger bekommen.
Sollte das nicht reichen ?
#2
Antwort vom 20. November 2007 | 00:52
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Das ist richtig Morthingale, habe ich mir auch immer gesagt, wenn er sich vernünftig benehmen würde, macht er aber leider nicht.
Stellt nur Forderungen, Liste wäre fast endlos.
Irgenwann reichts einem dann !
Und jetzt?
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