einspruch gegen nebenkostenabrechnung

28. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
siegberth
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 5x hilfreich)
einspruch gegen nebenkostenabrechnung

hallo leute,
ich habe im november 2008 meine nebenkostenabrechnung für das jahr 2007
erhalten. wie sind die fristen für einen wiederspruch ?

was ist wenn der vermieter seine nebenkostenabrechnung nach 12 monaten
bei mir abgibt ? muß ich meinem vermieter schriftlich mitteilen das seine abrechnung auf grund der verspäteten abrechnung nicht beglichen wird ?
oder reicht eine mündliche mitteilung : auf grund der verspäteten abrechnung
werde ich den von ihnen geforderten betrag nicht begleichen .
wie handhabt man soetwas richtig ?
vielen dank schon im vorraus für die antworten
mfg
siegesmund

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 788x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
siegberth
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 5x hilfreich)

hallo auch ,
die eine frage hat mit der anderen nichts zu tun . daher auch ein absatz .

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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