hallo leute,
ich habe im november 2008 meine nebenkostenabrechnung für das jahr 2007
erhalten. wie sind die fristen für einen wiederspruch ?
was ist wenn der vermieter seine nebenkostenabrechnung nach 12 monaten
bei mir abgibt ? muß ich meinem vermieter schriftlich mitteilen das seine abrechnung auf grund der verspäteten abrechnung nicht beglichen wird ?
oder reicht eine mündliche mitteilung : auf grund der verspäteten abrechnung
werde ich den von ihnen geforderten betrag nicht begleichen .
wie handhabt man soetwas richtig ?
vielen dank schon im vorraus für die antworten
mfg
siegesmund
einspruch gegen nebenkostenabrechnung
28. Januar 2009
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Frage vom 28. Januar 2009 | 13:18
Von
Status: Beginner (77 Beiträge, 5x hilfreich)
einspruch gegen nebenkostenabrechnung
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#1
Antwort vom 28. Januar 2009 | 13:28
Von
Status: Lehrling (1592 Beiträge, 788x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 28. Januar 2009 | 13:40
Von
Status: Beginner (77 Beiträge, 5x hilfreich)
hallo auch ,
die eine frage hat mit der anderen nichts zu tun . daher auch ein absatz .
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#3
Antwort vom 28. Januar 2009 | 13:44
Von
Status: Bachelor (3168 Beiträge, 1426x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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