eine Wohnung zweimal vermietet

1. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
grausam
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
eine Wohnung zweimal vermietet

am 1.12.2012 haben ich eine wohnung zur gründung einer wg gemietet. am 31.12.2012 vermietete der wohnungseigentümer die wohnung erneut, an einen meiner wg mitmieter. die wg-mitmieter sind übergelaufen, da der neue wohnungsmieter den wg-mitmietern günstigere zimmerpreise angeboten hat.

das ist ja wie im film. ich bin völlig überfragt.

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29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

2x dieselbe Wohnung vermieten ist nicht verboten.
Insbesondere wenn die Prozederre bei der 1te Vermietung noch nicht abgeschlossen sind. Z.B. Vertrag noch nicht unterzeichnet, Kaution noch nicht hinterlegt, ...

Heuzutage wartet und macht man nicht lange rum. Das ist das Ergebnis, weil man auf anstandgemäßes Verhalten anderen nicht mehr vertrauen kann.
Wer will, muß schnell zugreifen.

Da der Konkurrenz sowieso die Mitmieter ist, ist doch kein Problem.

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#2
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Verstehe ich richtig: du hast die Wohnung angemietet, und anschließend die einzelnen Zimmer untervermietet, und dadurch einen Gewinn erzielt. Ist die Möglichkeit der Untervermietung mit dem Vermieter so vereinbart gewesen?

Was sagt denn der Vermieter, warum er die Wohnung an den Mitbewohner vermietet hat, ohne dir vorher zu kündigen?



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#3
 Von 
grausam
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

angebliche unerlaubte untervermietung. aber ich habe einen wg-mietvertrag. heute wollte ich in die wohnung einziehen. traue mich aber nicht die wohnung zu betreten.
die zwei anderen mitmieter haben ich dem eigentümer sogar namentlich angegeben.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

"aber ich habe einen wg-mietvertrag."

Und wer genau hat den bisher unterschrieben?

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#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Verstehe ich das richtig, dass der Vermieter nun einen unterschriebenen Mietvertrag mit dir und ihm hat und einen unterschriebenen Mietvertrag mit einem deiner Untermieter (gibts da auch schon einen Vertrag?) und ihm?

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#6
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hallo grausam

quote:
angebliche unerlaubte untervermietung. aber ich habe einen wg-mietvertrag
.
ein WG-Mietvertrag bedeutet, dass alle Mieter als Hausmieter im Mietvertrag genannt werden, also eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind).
Wenn, wie es anscheinend hier der Fall ist, jedoch nur ein Hauptmieter im Mietvertrag steht ist es kein WG-Mietvertrag sondern nur ein Mietvertrag der für die Untervermietung die Erlaubsnis des Vermieters benötigt.

Gruß
Karakorum

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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

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#7
 Von 
grausam
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

den wg-mietvertrag haben der wohnungseigentümer und ich bereits eine woche vor einzug unterschrieben.

im mietvertrag ist aufgeführt, dass an eine wg mit drei personen eingerichtet wird. so auch geschehen.

im mietvertrag ist aufgeführt, dass mieterwechsel dem vermieter anzuzeigen ist. bevor das geschehen hätte können, hat der vermieter "die wg aufgelöst"

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Ist der Mietvertrag von allen 3 Mietern unterschrieben worden oder wurde die Untervermietung erlaubt.

Ich verstehe noch nicht so ganz, welchen genauen Inhalt der von Dir abgeschlossene Vertrag hat und ob dieser überhapt wirksam ist.

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#9
 Von 
grausam
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

der vertrag ist nur von mir und vom vermieter unterschrieben. im vertrag heißt es wörtlich:

"der vermieter stimmt zu, dass eine wohngemeinschft mit insgesamt drei personen eingerichtet wird"

nichts anderes ist geschehen

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#10
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Hat dir der Vermieter eine Kündigung des Mietvertrags 'ab dem 1.12.2012' geschickt? Falls ja: wann?

Hast du die Miete für den Dezember (und den Januar) bezahlt?

Hast du denn deinerseits unterschriebene Verträge mit den beiden anderen Personen?
Hast du von diesen Personen bereits einmal Miete erhalten?
Haben dir diese Personen schriftlich gekündigt?



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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

mal eine ganz andere Frage:

Warum hast du denn ein Problem damit, als Untermieter in die Wohnung einzuziehen? Dir geht es doch hauptsächlich um eine Unterkunft. Wenn jemand anderes als Hauptmieter auftritt, dann bist du doch das Risiko los, das ein Zimmer vielleicht für einige Wochen nicht untervermietet ist, und trotzdem Miete an dein Eigentümer gezahlt werden muß!

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#12
 Von 
grausam
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat dir der Vermieter eine Kündigung des Mietvertrags 'ab dem 1.12.2012' geschickt? Falls ja: wann?

NEIN. HABE KEINE KÜNDIGUNG ERHALTEN. WOMÖGLICH LIEGT DIESE IN MEINER MIETWOHNUNG. ABER DA HABE ICH KEINEN ZUGANG MEHR HIN.

Hast du die Miete für den Dezember (und den Januar) bezahlt?

JA. FÜR JANUAR IST DIE MIETE BEREITS AM 26.12.2012 BEIM VERMIETER AUF DEM KONTO EINGEGANGEN.

Hast du von diesen Personen bereits einmal Miete erhalten?

FÜR DEZEMBER VOM BEIDEN.
FÜR JANUAR VON EINEM. DER ANDERE HAT SICH MIT DEM VERMIETER ZUSAMMENGETAN UND DIE GANZE WOHNUNG NUN GEMIETET.

Haben dir diese Personen schriftlich gekündigt?

MIR SIND KEINERLEI KÜNDIGUNGEN ZUGEGANGEN.

Warum hast du denn ein Problem damit, als Untermieter in die Wohnung einzuziehen? Dir geht es doch hauptsächlich um eine Unterkunft. Wenn jemand anderes als Hauptmieter auftritt, dann bist du doch das Risiko los, das ein Zimmer vielleicht für einige Wochen nicht untervermietet ist, und trotzdem Miete an dein Eigentümer gezahlt werden muß!

WEIL ICH JETZT NACH DER AKTION ANGST HABE DIE WOHNUNG ZU BETRETEN, DA DIESE ANSCHEINEN NEU VERMIETET IST.

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#13
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Wenn Du einen gültigen Mietvertrag hast, darfst Du die Wohnung selbstverständlich betreten. Wo wie ich es bisher verstehe, hat der Vermieter unkorrekt gehandelt; ich würde an Deiner Stelle aber SCHNELLSTMÖGLICH einen Termin mit allen Beteiligten (Vermieter und Mitmieter) vereinbaren, um diese Situation aufzulösen - da kann ja niemand Interesse haben, dass das so bleibt.

Aber schau Dir Deinen Mietvertrag genau an: Hast Du vielleicht nur ein Zimmer gemietet und nicht die ganze Wohnung?

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#14
 Von 
grausam
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe die ganze Wohnung gemietet.



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#15
 Von 
grausam
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Mittlerweile ist auch mein WG-Mitbewohner aus dem Haus befördert worden?!? Ich verstehe gar nichts mehr. Er hat aber schon die Miete für Jan. 2013 bezahlt.

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

von wem?

Dein Mitbewohner hat ggf. Ansprüche gegen Dich, wenn er sein bei Dir angemietetes Zimmer nicht nutzen kann. Du hast Ansprüche gegen Deinen Vermieter, aber das erfordert Aktion Deinerseits.

Ich würde versuchen, den/die Mitbewohner ins Boot zu holen, die Situation aufzuklären und dann dem Vermieter gegenüber Dein Recht einzufordern.

Was hat der andere Mitbewohner von Deinem Vermieter gemietet? Ein Zimmer oder auch die andere Wohnung?

Wenn der Vermieter die gleiche Sache doppelt vermietet (Zimmer oder Wohnung) ist das wohl Betrug; Du hast als Mieter mit einem gültigen (!!!) Mietvertrag Hausrecht, dass Du ggf. mithilfe der Polizei durchsetzen kannst.

Trotzdem, sehr verworren die Geschichte.

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#17
 Von 
grausam
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Was hat der andere Mitbewohner von Deinem Vermieter gemietet? Ein Zimmer oder auch die andere Wohnung?

ER GEHT NICHT MEHR ANS TELEFON. MEINEM VERSTÄNDNIS NACH DIE GANZE WOHNUNG. DIE ICH ABER GEMIETET HABE.

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#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Nun, er muss dir schon wirksam unter Fristsetzung kündigen. Einfach so den Vertrag als nichtig zu betrachten ist bei Mietverträgen nicht so ohne weiteres möglich. Auch vor die Tür setzen ist im Grunde ausschließlich durch eine entsprechende Klage vor Gericht möglich.

Die Sachlage scheint für mich klar: Wieso auch immer deutet das wirklich darauf hin, dass man hier seitens Vermieter denkt, die Leute einfach so rauswerfen zu können. Wie dem auch sei: Soweit man anderweitig unterkommt, dies nutzen. Soweit persönliche Gegenstände in der Wohnung sind, diese abholen. Wird die Rausgabe verweigert, die Herausgabe gerichtlich erzwingen.

Das Tischtuch scheint zerschnitten, auch wenn man rechtlich nicht vor die Tür gesetzt werden kann (so einfach zumindest nicht), macht es wenig Sinn, das nun eskalieren zu lassen. Gerade bei einer WG kann das schnell in Mobbing und in noch mehr Ärger ausarten.

Ich würde daher schriftlich (per Einschreiben) deutlich machen, dass die gesamte Aktion inklusive Doppel-Vermietung an andere nicht OK ist, dass man die gesamten gezahlten Mieten (für die Zeit der Nichtnutzung) zurückverlangt, sowie die gezahlte Kaution. Dass man fristlos aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktritt.

Mehr fällt mir nicht ein, egal wie, wenn der Vermieter sich stur stellt und neue Mieter drin sind, wirds reichlich kompliziert und sich den ganzen Ärger antun.... Lieber Nägel mit Köpfen machen und einen Vermieter suchen, dem solche Aktionen gar nicht erst einfallen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
WOMÖGLICH LIEGT DIESE IN MEINER MIETWOHNUNG. ABER DA HABE ICH KEINEN ZUGANG MEHR HIN.


Warum?

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#21
 Von 
grausam
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

In die Wohnung traue ich mich nicht.

Wenn ich jetzt einen Anwalt nehme, wer trägt dann die Kosten des Anwalts?

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#22
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Prozesskostenhilfe beantragen, zahlen tut, wer verliert.
Du hast einen gültigen Mietvertrag und ich würde mit dem anderen Mietmieter die Wohnung betreten und dem anderen Untermieter fristlos kündigen (nämlich dem, der den "neuen" Vertrag hat), da er der WG-Gemeinschaft geschadet hat.
Das dein Vertrag gültig ist und vor allem älter, kannst du anhand der Mietanteile/Bankauszüge ja belegen.
Wer hat denn den anderen Mieter rausgesetzt?
Und ich sehe es auch so, ohne Hilfe wirst du allein mit dem Forum nichts werden, vor allem, da es akut ist.

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#23
 Von 
grausam
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

den anderen wg-mieter hat wohl der neue wohnungsmieter rausgesetzt.

ok, du meinst ich komme mit dem forum hier nicht vorwärts. wo gehts denn für mich vorwärts?

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#24
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Sich nicht in die Wohnung trauen ist kein ausreichender Grund, um einen Vorenthalt der Wohnung zu begründen. Schildere mal dein Problem bei Frag-einen-Anwalt, steht oben in der Leiste. Kostet nicht sehr viel und vielleicht übernimmt der die Sache.

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#25
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Schreibe direkt dazu, dass er einen PKH-Antrag mit dir ausarbeiten kann und dann evtl. die Sache bei bewilligung übernehmen kann.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 03.01.2013 23:31

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
grausam
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

- jetzt habe ich die wohnung aufgesucht
- alle drei zimmer sind belegt, somit mein zimmer auch
- der vermieter hat vorort anwesend mir eine kündigung übergeben und mir hausverbot erteilt
- weiterhin hat er meine miete für jan.2013 wie auch die kaution bei sich

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Tja, du kannst die Sache damit auf sich beruhen lassen. Du kannst aber auch auf Wirksamkeit des Vertrags bestehen und richtig Streß machen. Liegt ganz bei dir bzw. hängt davon ab, ob die Untermieter, mit denen du Verträge hast (hast du? mag grad nicht zurückblättern), DIR Streß machen und auf Vertragserfüllung durch dich bestehen.

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
grausam
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun mit einem der Untermieter ist es so, dass dieser bei mir seine Miete bezahlt hat für Jan. 2013 aber am 01.01.2013 vom vermieter hat sich aus der Wohnung werfen lassen. Jetzt will er die Miete von mir zurück, diese habe ich aber bereits an den Vermieter weitergeleitet.

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