betriebskostenabrechnung zu hoch, gerechtfertigt?

13. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb398747-45
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)
betriebskostenabrechnung zu hoch, gerechtfertigt?

diese woche erhielt ich meine betriebskostenabrechnung für 2013. ich bin im august letzten jahres erst eingezogen, also wird mir für 5 monate berechnet. nun habe ich mir tagelang den kopf zerbrochen und recherchiert, ob die abrechnung so korrekt ist. die wollen von mir (lebe mit meinem partner zusammen) fast 1200 euro nachgezahlt haben für die 5 monate. das kann doch aber unmöglich sein. zu den teuersten posten gehören der sicherheitsdienst, für den soll ich ca. 400 euro zahlen, obwohl der nur zwei monate im haus war und selbst währenddessen geklaut wurde und mehrfach der krankenwagen vor der tür stand. zudem die kosten für den hauswart, auch nochmal fast 200 euro, und material für den aufzug, obwohl ich nicht gesehen habe, dass der fahrstuhl jemals repariert wurde, seit dem ich dort wohne. er blieb zwar ab und zu mal stecken, daran waren aber immer die handwerker beteiligt, die die anderen wohnungen renoviert haben. und wenn die handwerker den fahrstuhl kaputt machen, müssen doch die mieter nicht dafür aufkommen, oder? oder wenn der fahrstuhl vor meinem einzug neu gemacht wurde, kann das doch im nachhinein nicht auf mich angerechnet werden, oder?
außerdem soll ich über 200 euro für wasser/abwasser und über 400 euro für heizung zahlen. die heizkosten können doch aber unmöglich realistisch sein, da ich an der küste wohne und selbst im winter wird es hier nicht unter -8°C. und ich kann mich erinnern, dass es letztes jahr im dezember wesentlich wärmer war als dieses jahr und wir daher höchstens ab mitte november die heizung aufgedreht haben und das ja nicht dauerhaft auf der 5. vor november springt die heizung auch gar nicht an, also kann ich doch schlecht für 2 monate 400 euro heizkosten verballert haben.
ich werde natürlich widerspruch einlegen, aber ich muss das ja irgendwie plausibel begründen können. laut internet darf die vermietung die kosten für den sicherheitsdienst aufdrücken, aber das war ja vorher nicht vereinbart und wir mieter wurden auch gar nicht gefragt, ob wir einen sicherheitsdienst im haus haben möchten.
wär schön, wenn mir jemand helfen könnte

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
redwood123
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 32x hilfreich)

Eine Umlage von Sicherheitsdienstkosten ist nur möglich ist, wenn

- derartige Dienste der Sicherheit der Mieter/innen dienen und

- erforderlich sind sowie

- eine eindeutige ausdrückliche Umlageregelung im Mietvertrag vorhanden ist.

Zitat:
außerdem soll ich über 200 euro für wasser/abwasser und über 400 euro für heizung zahlen.


Wieviel Wasser und Heizenergie wurde denn verbraucht?
Das ergibt sich u.a. aus den Zählerständen.

-- Editiert redwood123 am 13.12.2014 10:49

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Du hast das Recht auf Einsichtnahme in die Rechnungen zu dieser Abrechnung. Erst danach kannst du widersprechen, wenn du Fehler oder Unregelmäßigkeiten feststellst.

Einfach nur Widerspruch einlegen, weil dir die Kosten zu hoch erscheinen, geht natürlich nicht. Einiges z.B. die Angelegenheit mit dem Sicherheitsdienst hast du ja schon selbst heraus gefunden.

Beim Fahrstuhl sind nur die Wartung und der Rufdienst umlegbar, Reparaturen muss der Vermieter bezahlen.

Und bei der Heizung kann es durchaus zu Nachzahlungen kommen, weil ihr in den warmen Monaten keine Rücklagen bilden konntet. Aber die genauen Daten stehen auf der Heizkostenabrechnung, also bitte genau lesen, was man euch berechnet hat und was ihr vorausgezahlt habt.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Hallo,
bei Einzug ab ersten August zahlst Du 5/12 der Gesamtkosten, die auf die Wohnung im gesamten Abrechnungszeitraum entfallen. Wenn Warmwasser zentral bezogen wird, müssen hier Wärmemengenzähler vorhanden sein, ebenso müssen für die Heizung die Verbrauchskosten über Verbrauchserfassungsgeräte an den Heizungen ermittelt werden. Wie sich die Heizkosten berechnen lassen kannst Du in der Heizkostenverordnung online nachlesen. In der regel gibt es eine separate Heizkostenabrechnung und eine Abrechnung der kalten Betriebskosten. Welche da abgerechnet werden dürfen und nach welchem Umlageschlüssel ist aus Deinem Mietvertrag ersichtlich. Insofern sollte dort auch stehen, ob dieser Sicherheitsservice auch ohne Zustimmung der Mieter angestellt werden darf und ob die Kosten auf die Mieter umgelegt werden können. Dass so ein Sicherheitsdienst hohe Nebenkosten mit sich bringt ist eigentlich klar.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb398747-45
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

was ihr schreibt ist mir alles klar. nur ist aus der abrechnung gar nicht ersichtlich, wie viel heizkosten ich verbraucht haben soll.
da steht nur kosten für nutzergruppe stat. heizung und darunter geräteservice
kosten für nutzergruppe und darunter miete messanlage
kosten nur für warmwasser alle nutzer und darunter miete messanlagen, geräteservice
kosten für kaltwasser und darunter abwasser, kaltwasser, geräteservice, miete messanlagen und abrechnungsservice
auf der rückseite dann kosten für wassererwärmung und kosten für heizung.
es steht nirgendwo in der abrechnung, wie viel ich verbraucht haben soll.außerdem sieht für mich die abrechnung so aus, als ob die pauschal die kosten von allen mietern zusammengerechnet haben und dann einfach nur die die einzelnen wohnungen geteilt haben, aber ich zahl ja nicht für die anderen mieter mit.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb398747-45
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

also in meinem mietvertrag steht, dass unter beachtung des grundsatzes der wirtschaftlichkeit betriebskosten im sinne der betriebskostenverordnung nach billigem ermessen gem. §560 bgb auf den mieter umgelegt werden können. weiterhin steht, dass auch betriebskosten für einen wachdienst anfallen können. aber darf die vermietung einfach einen wachdienst einstellen, ohne die mieter darüber zu informieren und dann einfach wieder abziehen? keiner weiß, für welchen zeitraum die genau eingestellt waren, daher ist es als mieter ja gar nicht nachvollziehbar, ob die kosten gerechtfertigt sind. außerdem, sprechen die hohen kosten für den in meinen augen unnötigen sicherheitsdienst nicht gegen den grundsatz der wirtschaftlichkeit?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Es wurde dir bereits mitgeteilt: Vereinbare einen Termin in der Verwaltung bzw. beim Vermieter, nimm Einsicht in die Belege und laß dir dort deine Fragen beantworten. Wir können dir eigentlich nicht wirklich helfen bei diesen vagen Angaben und einfach in den Raum geworfenen Zahlen.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14003x hilfreich)

Mein Gott, warum den zweiten Schritt vor dem ersten gehen?

Also, Termin vereinbaren mit Vermieter, dort die Unterlagen einsehen und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Mein Gott, warum den zweiten Schritt vor dem ersten gehen?

Also, Termin vereinbaren mit Vermieter, dort die Unterlagen einsehen <hr size=1 noshade>

Was der zweite Schritt wäre.

Der erste Schritt dürfte doch mal sein, das der Vermieter eine gesetzes und rechtskonforme Abrechung erstellt bzw. der Mieter diese per Einschreiben und Fristsetzung anfordert ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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