betriebskostenabrechnung - darf sich der Verwalter/ Eigentümer soviel Zeit lassen?!

11. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
-rose-
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)
betriebskostenabrechnung - darf sich der Verwalter/ Eigentümer soviel Zeit lassen?!

hi,
ich habe 13 Monate in meiner alten Wohnung gewohnt, habe aber keine Betriebskostenabrechnung bekommen. In diesem Jahr hat sich der Eigentümer und die Verwaltung geändert. Nach Angaben des Verwalters, hätte die Verwaltung nach dem Gesetzgeber 1 ganzes Jahr im folgenden Jahr also die Abrechnung zu schicken.?! Ist es tatsächlich so, darf sich der Verwalter/ Eigentümer soviel Zeit lassen?!

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-- Editiert von Sevgi Akdeniz am 11.05.2007 11:59:46

-- Editiert von das leben ist kompliziert am 11.05.2007 12:30:23

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Wenn Abrechnungszeitraum und Kalenderjahr übereinstimmen, dann muss z.B. die Abrechnung 2006 dem Mieter spätestens am 31.12.2007 vorliegen.

Wann Du ein- oder ausgezogen bist, spielt bei dieser betrachtung keine Rolle.

Solltest Du bereits in 2005 eingezogen sein, dann hätte die Abrechnung spätestens am 31.12.2006 vorliegen müssen.

Es gibt aber auch Hausverwaltungen, die nicht nach Kalenderjahren abrechnen. Dann kann man sich durchaus Konstellationen ausdenken, in denen Du bislang noch gar keinen Anspruch auf eine nebenkostenabrechnung hast.

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#2
 Von 
-rose-
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

vielen dank für diese Antwort

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