alter Teppich - Eigentumsfrage

9. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
blumfriz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
alter Teppich - Eigentumsfrage

Guten Tag!

Als wir vor 10 Jahren in unsere Mietwohnung gezogen sind, hatten unsere Vormieter einen vollflächig verklebten Teppich liegengelassen. Sie wollten für die Übernahme durch uns noch einen Geldbetrag dafür haben. Wir haben daraufhin gesagt, wir hätten kein Interesse an dem Teppich und die Vormieter sollten ihn abholen. Diese wollten das aber nicht, sondern den Teppich liegenlassen. Unsere Vermieterin meinte daraufhin, dass der Teppich dann nun zur Wohnung gehören solle.
Nun ziehen wir aus und die Frage ist: wer muß den Teppich entfernen? Unsere Nachmieter wollen den Teppich nicht und wir hätten nie einen geklebten Teppich in die Wohnung gelegt. Unser Vermieter will nun, dass wir den Teppich herausreißen (er kann sich natürlich an den Satz seiner Frau nicht mehr erinnern).
Haben wir überhaupt eine Chance, uns dagegen zu wehren?
Eine andere Frage: Unsere Nachmieter dürfen aus Kulanz des Vermieters (Beginn ihres Mietvertrages am 1.12.) schon in die obere Etage des Hauses und dort renovieren. Dieses geschieht lautstark mit Musik und Wanddurchbrüchen bis 22 Uhr abends.
Unsere kleinen Kinder würden aber gerne mal um 20 Uhr zu Bett gehen und sind total quengelig. Wir haben das Gespräch gesucht und um Verständnis gebeten. Die andere Partei hat aber auf stur geschaltet. Müssen wir uns das alles gefallen lassen? Immerhin bezahlen wir doch für die Wohnung. Die mitgemietete Garage ist zudem ständig zugeparkt, sodass wir sie nicht nutzen können. Auch hier kein Verständnis. Wir haben uns dann bei unserem Vermieter beschwert, dem die andere Partei erzählt hat, sie würden jetzt alle lauteren Arbeiten erledigt haben (was leider nicht zutrifft!)..
Schöne Grüße

Jutta

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
grueneu
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 12x hilfreich)

hallo Jutta...

...sag mal wie lange läuft denn euer Mietvertrag ???. Wenn bis zum 30. November...dann würde ich mir fremde Personen in meiner Wohnung verbitten. Ich würde die einfach nicht reinlassen. Und was den verklebten Teppich angeht...was geht der euch an ???. Der war doch in der Wohnung drin als ihr eingezogen seid...Oder ???

Gruß grueneu

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#2
 Von 
blumfriz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo grueneu!

Wir haben die Wohnung noch bis zum 15. November gemietet - das ist die untere Etage eines Bungalows, Oben standen bisher zwei Räume leer. Unsere Nachmieter haben ab Dezember das ganze Haus gemietet und der Vermieter hat Ihnen erlaubt, oben schon mal zu renovieren. Dagegen können wir nichts machen.
Und zu dem Teppich: die Frage ist, wie das rechtlich aussieht. Und unser Vermieter ist eigentlich ein sehr netter Mensch. Wir wollen es uns nicht mit ihm verscherzen und natürlich auch die Mietkaution zurück...! Aber für den Teppich fühlen wir uns wirklich nicht verantwortlich.

Gruß Jutta

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#3
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Hallo, schaut euch doch bitte den Übergabeprotokoll an, der bei eurem Einzug gemacht wurde, steht da etwas zum teppich??
Wenn nichts drin steht, darf der Vermieter die Entfernung der Auslegeware verlangen und auch Reinigung des Bodens. Was ihr vom Vormieter übernommen habt oder selbst reingebracht, gehört wieder entfernt zu werden und die Wohnung in "Ursprungszustand" gebracht werden muss.
Als ich ausziehen musste, durfte ich alle Einbauten, die sehr gut und sinvoll waren, ausreißen, sonst hätte der Vermieter das auf meine Kosten veranlasst, wozu er gestzlich berechtigt ist. Wie schade es mir auch tat, half da gar nichts. Die Nachmieter waren sehr entteusch, dass sie das alles neu anbringen dürften und alles nur weil, die Nachmieter noch keine Mietübernahmebestätigung vom Amt hatten, also noch nicht wirklich Nachmieter waren, aber alles so übernehmen wollten.
Wenn der vermieter euch die Wohnung mit dem Teppich vermietet hat, so ist er dafür zuständig, er darf dann nur Reinigung verlangen, aber nach 10 Jahren müsste der doch total abgenutzt sein und gehört vom vermieter ausgetauscht zu werden auf eigen Kosten, nicht vom Mieter, lol. Sind dann Instandsetzungskosten. der Vermieter muss dan schon beweisen, dass ihr seinen teppich beschädigt, unsachgemäß genutzt oder sonst was gemacht habt, aber nach 10 Jahren muss er je neuen verlegen.
Gegen Baulärm ist leider nichts zu machen, außer zu bitten, nach 20 Uhr dies zu unterlassen.

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#4
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Der Deutsche Mieterbund:

http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht_aktuell/mietrecht_a-z/Teppich-Parkett.htm.ver3.html

Urteil dazu:

Der vom Vormieter verlegte Teppichboden gilt als mit vermietet, wenn nicht im Mietvertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Das bedeutet, der Vermieter muss den Teppichboden gegebenenfalls ersetzen und der Mieter muss bei einem Auszug den Bodenbelag nicht entfernen (LG Mainz 3 S 4/96 ).

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#5
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

danke Odil, ist guter Hinweis, nur der Übergabeprotokoll ist meistens als Bestandteil des Mietvertrages angeführt, z.B.
durch eine Klausel: Haushaltsordnung sowie Übergabeprotokol sind Bestandteil dieses vertrages... Steht dann nichts von einem Teppichboden im Protokoll drin, so ist dieser nicht mitvermietet sondern lediglich vom Vormieter privat übernommen und liegt allein in der Verantwortung des Mieters und nicht des Vermieters. Außerdem wie soll der Mieter beweisen, dass er den Teppich vom Vormieter mitvermietet bekommen hat??? Er könnte auch eigenes Teppich gelegt haben oder?

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#6
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo mina!
Da wäre ich vorsichtig mit einer Festlegung.
Wir kennen das übergabeprotokoll nicht und deshalb sollte man sich an den Urteilstext (oben) halten

*Der vom Vormieter verlegte Teppichboden gilt als mit vermietet, wenn nicht im
M i e t v e r t r a g ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.*

Also Jutta, nicht entmutigen lassen!

___________

und hier noch einmal ein Urteil zum Thema
in einem anderen Fall.
Interessant dabei,dass die
Schäden die der Vormieter verursacht hat nicht vom aktuellen Mieter zu vertreten sind:

Wird im Mietvertrag ausgeführt, dass der Teppichboden nicht Teil der überlassenen Mietsache ist, so bedeutet dies nicht automatisch, dass er vom Vormieter übernommen wurde.

Entstehen beim Ablösen Schäden an den darunter liegenden Fliesen, so ist dieser Schaden auf das Verkleben durch den Vormieter zurückzuführen und vom Mieter nicht zu vertreten.

LG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.1997 – 24 S 435/96

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#7
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Hallo.
wenn Protokoll Bestandteil von Mietvertrag ist, ist es "ausdrücklich was anderes vereinbart", auf diese Möglichkeit musste ich einfach hinweisen!!! Ihr erzählt hier irgendwas, haupsache was, die arme verlässt sich darauf und verliert vor Gericht, wollt ihr das mit eurem Gewissen vereinbaren???
Ich nicht, ich habe es selbst mit meinem Vermieter erlebt!!!
Der beste Rat ist daher, sie solle Vertrag sowie Protokol und evetl. Haushaltsordnung am besten vom Mieterverein prüfen lassen!!!
Ich habe auch nirgendwo geschrieben, dass wüsste was im Protokoll steht, ich weis nicht einmal ob es einen überhaupt gibt, dass sollte die Fragende selbst für sich beantworten, also nichts für ungut.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
also von einem Protokoll habe ich nichts gelesen, nur von einer mündlichen Absprache
-aber Ok! Wir wollen es nicht unnötig komplizieren:)

Hallo Jutta!
In dem Ordner >Vermieter eins reinwürgen<
habe ich diesen Text gelesen:


>In meiner alten Wohnung war der Teppich vom Vormieter. Bei meinem Auszug wollte der Vermieter, dass ich den Teppich entferne. Musste ich nicht, denn durch das drinnen lassen des Vormieters, ist der Teppich automatisch Eigentum des Vermieters geworden, da ich edn Teppich nicht abgekauft habe<

Vielleicht liest Du mal in dem ansonsten unterhaltsamen Thread :)
(aber erst auf der letzen Seite!)

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