alter Mietvertrag für neues Mietverhältnis?

17. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
blackbloodysoul
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)
alter Mietvertrag für neues Mietverhältnis?

hallo,

wir haben uns für einen umzug in eine neue wohnung entschieden. was uns allerding etwas stört ist das wir einen alten mietvertrag mit DM vorgelegt bekommen haben. ich schätze den vertrag auf 1994. wir haben dann eine kurze durchsicht vorgenommen und unterschrieben.

die frage nach der gültigkeit stelle ich mir schon...da sich ja seid 94 schon etwas getan hat.

desweiteren sind wir zwei als hauptmieter im vertrag...das heißt ja u.a. das jeder von uns zu 100% für die volle miethöhe haftet?


danke im vorraus für eure anworten....und diskusionen....(o;

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Wenn der Mietvertrag so alt ist, dann ist er sehr wahrscheinlich in etlichen Teilen unwirksam. Das dürfte aber für Euch kein Problem sein, denn das ist für den Mieter nur vorteilhaft.

Ja, ihr Haftet beide als gesamtschuldner für die Miete. Das hat aber nichts mit dem alten Vertrag zu tun, das ist auch bei neuen Verträgen so.

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#2
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...das heißt ja u.a. das jeder von uns zu 100% für die volle miethöhe haftet?...

richtig.

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#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Daraus sich evtl. ergebende Probleme treffen nur den Vermieter und ja, Ihr seid Gemeinschuldner (Alle für Einen und Einer für Alle).

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#4
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
blackbloodysoul
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

danke für eure schnelle antwort.

aber es berührt nicht das mietverhältnis selbst, weil der vertrag so alt ist?

desweiteren ist für mich ja nicht direkt ersichtlich was im vertrag wirklich ok ist und was schon längst nicht mehr rechtlich tragbar ist. werde vielleicht mal beim mieterschutzbund einen mustervertrag holen um den zu vergleichen.

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Du kannst den Mietvertrag gerne auch hier posten.

Erzähl mal was zu den Vereinbarungen hinsichtlich:

- Befristung des Mietvertrags
- Nebenkosten
- Schönheitsreparaturen
- Auszug
- Kündigungsfristen

Gruß Justice

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#7
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

z.B. Schönheitsreparaturen :)

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#8
 Von 
blackbloodysoul
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

der mietvertrag ist 11 seiten stark...daraus jetzt zu schreiben ist eine schöne arbeit.

ich habe gerade mal gegoogelt um vielleicht so einen alten schinken als vergleich anbieten zu können. ;)

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#9
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

der vertrag so alt ist

Der Vertrag ist nicht alt, der wurde jetzt erst geschlossen. Lediglich der Text mag 'historisch' sein.

Ob ein Lieblingsvertrag des Mietervereins vergleichbar ist, wage ich zu bezweifeln.

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#10
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Da muß ich Morti recht geben. Vergleichsmietverträge sagen nicht allzu viel aus...

Nur der jetzige Vertrag kann bewertet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
blackbloodysoul
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

Mortinghale es geht mir nicht darum das ich einen "schönen" vertrag haben will! es geht mir einfach darum zu wissen wo ich stehe und welche regelungen einfach überholt sind und welche nicht. ich habe keine lust ihrgendwie anzuecken oder schlecht informiert zu sein.

wir leben zurzeit als eigentümer in einer eigentumswohnung und von daher haben wir was mietverhältnisse angeht...keine erfahrung!

desweiteren finde ich mietervereine nicht das schlechteste... :neck:

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Das habe ich damit auch nicht gemeint.
Aber der Mieterverein empfiehlt natürlich besonders mieterfreundliche Verträge wie auch mieterfreundliche Hausordnungen.
Wenn Du die jetzt mit 'normalen' Verträgen vergleichst und Unterschiede feststellst, bedeutet das nicht zwangsläufig, daß die 'normalen' Verträge nicht gültig oder falsch sind.

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#13
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Wie gesagt, wir bewerten den Vertrag gerne...

In der Zwischenzeit (seit 1994) hat sich sehr viel getan.

nur ein paar Beispiele:

- Befristete Mietverhältnisse mit Verlängerungsklause sind nicht mehr zulässig.

- Für den Mieter gilt stets eine Kündigungsfrist von 3 monaten, es sei denn, es ist ein wirksamer Kündigungsverzicht für höchstens 4 jahre vereinbart.

- Schönheitsreparaturen dürfen nicht mehr nach starrer Frist festgelegt werden (alle 3 jahre etc)

- Abgeltungsklauseln sind unzulässig, soweit sie die tatsächliche Abnutzung außen vor lassen.

usw.. usw..

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
blackbloodysoul
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

hallo,

natürlich ist der mieterverein mehr "pro" mieter orientiert. aber im endefekt heißt das aber auch nicht das der vermieter darunter nur zu leiden hat bzw. nachteile haben muss.
in der heutigen zeit ist es einfach so das ein mietobjekt nicht mehr die gewinnbringende anlage darstellt wie es vor 10-20 jahren mal der fall war. und viele vermieter tun sich eben gerade damit schwer das sie diese "gewinne" nicht mehr so erziehlen können. kapitalanlagen wie sie die banken oft versprechen...da geht es um jeden cent.

habe in meinen bekanntenkreis einige gescheiterte vermieter...ich persönlich würde so etwas nicht versuchen.

danke nochmal für euer angebot. ich werde versuchen morgen mal die textstellen rauszuschreiben und euch hier ins forum zu stellen.

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