Zwischenmiete Einbehaltung der Kaution

2. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.06.2018 12:45:00
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwischenmiete Einbehaltung der Kaution

Hallo liebe 123recht-Community,
bis vor einem Monat (Ende September) habe ich mit meiner Wohnung zur Zwischenmiete in einer Wohnung über einen Zeitraum von 6 Monaten gelebt. Nun möchte unsere nette Mieterin ein Fünftel der Kaution für diverse Kleinigkeiten einbehalten, ein paar interessante angesetzte Kosten: Faden eines Rattan-Möbelstücks hängt etwas weg (beeinträchtigt keinerlei die Nutzung - ca. 200€), eine kaputte Schüssel (ein Riss, welcher nicht durch uns verursacht wurde - 20€) und zu guter Letzt Reinigungskosten i.H.v. 200€ (Wohnung ist komplett besenrein - Staubsauger wurde jedoch nicht ausgeleert ;) )
Da wir im Mietrecht nicht das größte Know-how besitzen, wollten wir uns nun an euch wenden und über diese Kürzung der Kaution sprechen. Für meine Freundin und mich klingt keiner dieser Punkte gerechtfertigt, vor allem unter dem Gesichtspunkt einer "normalen" Abnutzung während einer Zwischenmiete.

VG
Mifusaru

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Mifusaru):
Da wir im Mietrecht nicht das größte Know-how besitzen

Merkt man, denn die Kaution bekommt normalerweise der Vermieter
Zitat (von Mifusaru):
Nun möchte unsere nette Mieterin ein Fünftel der Kaution für diverse Kleinigkeiten einbehalten,

Ihr habt der Mieterin eine Kaution gezahlt? Wofür genau?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.06.2018 12:45:00
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Mifusaru):
Da wir im Mietrecht nicht das größte Know-how besitzen

Merkt man, denn die Kaution bekommt normalerweise der Vermieter
Zitat (von Mifusaru):
Nun möchte unsere nette Mieterin ein Fünftel der Kaution für diverse Kleinigkeiten einbehalten,

Ihr habt der Mieterin eine Kaution gezahlt? Wofür genau?


Ich meinte natürlich Vermieterin nicht Mieterin, sorry ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ok.


Gibt es die Forderung der Vermieterin wegen der Kaution schon irgendwie in Textform?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.06.2018 12:45:00
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ok.


Gibt es die Forderung der Vermieterin wegen der Kaution schon irgendwie in Textform?


Ja, folgende Nachricht kam per Mail am 28.10.:
Hallo ...,, ich bin in meine Wohnung gekommen, leider habe ich sie sehr dreckig vorgefunden und viele Dinge waren kaputt (siehe Fotos im Anhang). Da im Mietvertrag stand, dass die Wohnung sauber übergeben wird, ich die kaputten Dinge ersetzen muss und die Heizung auf 4 gestellt war, sehe ich mich gezwungen 200 Euro von der Kaution abzuziehen.

Viele Grüße,

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von Mifusaru):
... und zu guter Letzt Reinigungskosten i.H.v. 200€
so hatte ich das zunächst verstanden
Aber nun klingt das ja ganz anders - die Zwischenvermieterin will letztendlich insgesamt 200€ für alle aufgeführten Punkte inklusive eines recht verschwenderischen Umgangs mit Heizenergie (Heizung auf 4) ... wobei anklingt, dass du lediglich einige besonders "interessant klingenden" Punkte aufgeführt hast.

Ob hier 200 € oder welcher Betrag für welche tatsächlichen Beanstandungspunkte angemessen wäre bzw. wer hier was letztendlich tatsächlich beweisen könnte, das alles kann hier doch niemand beurteilen.
Zudem ist unbekannt, was hinsichtlich Betriebskosten (u.A. Heizung) vereinbart war.

Fakt ist aber: wenn ihr eure Kaution vollständig wiederhaben wollt, dann müsst ihr eine Zahlungsklage anstrengen ... mit Anwalt, wenn ihr das selbst nicht hinbekommt (was wohl i.d.R. der Fall sein wird).

D.h. es ginge zusätzlich um mindestens knapp 400 € Verfahrenskosten (Anwälte, Gericht) ... falls ihr einen Anwalt findet, der hier für knapp 130€ plus Auslagen+Mwst tätig wird.
https://anwaltverein.de/de/service/prozesskostenrechner

Das musst du halt schon selbst überlegen, ob du bei solch hohem Kostenrisiko um 200 Euro streiten möchtest.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12320.06.2018 12:45:00
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Zitat (von Mifusaru):
... und zu guter Letzt Reinigungskosten i.H.v. 200€
so hatte ich das zunächst verstanden
Aber nun klingt das ja ganz anders - die Zwischenvermieterin will letztendlich insgesamt 200€ für alle aufgeführten Punkte inklusive eines recht verschwenderischen Umgangs mit Heizenergie (Heizung auf 4) ... wobei anklingt, dass du lediglich einige besonders "interessant klingenden" Punkte aufgeführt hast.

Richtig, die Kostenaufstellung war etwas umfangreicher. Aus reiner "Nettigkeit" hat sie jedoch nur 200€ angesetzt.

VG,

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen