Zwangsversteigerung steht bevor (Mietvertrag)

9. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
gmp
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)
Zwangsversteigerung steht bevor (Mietvertrag)

Hallo, das Haus in dem wir wohnen (2 Parteien + Arztpraxis), wird am 10.03.2009 zwangsversteigert. Da wir natürlich nicht wissen wie es hier weitergehen wird, haben wir uns umgeschaut und jetzt etwas schönes gefunden.
Jetzt haben wir nur ein Problem. Wir stehen hier natürlich noch in einem Mietverhältnis, aber der Vermieter der neuen Wohnunng möchte natürlich nicht, das seine Wohnung 3 1/2 Monate leer steht und er keine Mieteinnahmen hat. Wir wiederum haben natürlich nicht finanziell die Möglichkeit 3 Monate doppelt Miete zu zahlen.
In unserem Mietvertrag steht unter §3 Kündigung bei Stellung eines Ersatzmieters, das wenn wir 3 wirtschaftlich und persönlich zuverlässige Mieter als Ersatzmieter vorschlagen, diese in unsere Restlaufzeit eintreten dürfen.
Durch die Zwangsversteigerung stelle ich mir dies nur ziemlich problematisch vor, wer möchte denn jetzt schon hier einziehen?
Wir wissen jetzt ehrlich gesagt nicht was wir tun sollen.
Wie können wir unter diesen Umständen verfahren?
Unser jetziger Vermieter wird nämlich einen Teufel tun, uns aus reiner Nächstenliebe aus dem Mietvertrag zu entlassen.

Vielen Dank für eure Antworten

-- Editiert von gmp am 09.12.2008 16:53

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Das mit den 3 Ersatzmietern ist Quatsch. Vorschlagen kann und darf man, aber das heißt noch lange nicht, dass der Vermieter einen davon akzeptieren muss. Dazu kommt noch: Wer würde als Nachmieter für diese Wohnung überhaupt in Betracht kommen??? Macht doch kein normaler Mensch, wenn es nicht sicher ist was nach der Zwangsversteigerung passiert.

Ihr habt nur 2 Möglichkeiten:

1. Fristgerecht kündigen

2. Weiter wohnen bleiben, denn der neue Eigentümer übernimmt auch die Mieter mit dem Mietvertrag. Kauf bricht Miete nicht, etc. Was später bezüglich Kündigung wegen Eigenbedarf passiert steht auf einem anderen Blatt.

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Das mit den 3 Ersatzmietern ist Quatsch.


Immerhin soll dieser Quatsch im Mietvertrag stehen. Hab ich auch noch nie gehört. Trotzdem bleibt fraglich, ob der VM gezwungen ist, einen der 3 'Vorschläge' anzunehmen (wenn man überhaupt 3 Vorschläge zusammen bekommt).

Ihnen wird in der Tat nichts anderes übrig bleiben, als entweder da zu bleiben oder umzuziehen und eventuell eine doppelte Miete zu zahlen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

quote:
Das mit den 3 Ersatzmietern ist Quatsch. Vorschlagen kann und darf man, aber das heißt noch lange nicht, dass der Vermieter einen davon akzeptieren muss.


Also, wenn das sogar im Mietvertrag ausdrücklich so vereinbart wurde, dann gehe ich schon davon aus, dass der Vermieter auch an diese Vereinbarung gebunden ist. Warum sollte das nicht so sein?

Darüber hinaus sehe ich natürlich auch das Problem darin, in dieser Situation tatsächlich ernsthaft interessierte Nachmieter zu finden. Also tatsächlich einfach wohnen bleiben und abwarten, was vom neuen Eigentümer kommt. Zunächst mal besteht der Mietvertrag ja unverändert weiter.

Gruß,

Axel

-----------------
"Jeder meiner Beiträge stellt ausschließlich meine persönlich Meinung, und keine Rechtsberatung, dar "

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#4
 Von 
gmp
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
ja gerne wohnen bleiben , möchten wir hier auch nicht. Haben keinerlei Lust später dem Terror vom Neubesitzer ausgesetzt zu sein.

Also das frag ich mich auch, kann ja nicht sein, das diese Regelung im Mietvertrag steht, wenn sie nicht eingehalten werden muss. Dann kann man ja auf diese auch ganz verzichten. Auf der einen Seite kann der Vermieter das so handhaben wie er möchte (Nachmieter Akzeptanz) und wir müssen uns an das halten was niedergeschrieben wurde. So kann´s ja auch nicht gehen.

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#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
ja gerne wohnen bleiben , möchten wir hier auch nicht.


Dann wäre eine ordentliche Kündigung sinnvoll. Die Frist für diesen Monat ist sowieso schon rum, die nächstmögliche Kündigung wäre möglich zum 31.03.09, wenn die Kündigung bis 05.01.09 beim Vermieter zugegangen ist.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#6
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Wisst ihr was ich super lustig finde?

Mieter unterschreiben so oft ihre Mietverträge, um sich später darüber zu beklagen, dass diverse Klauseln ja überhaupt nicht gültig sein dürften, etc.

Dass es umgekehrt auch so sein kann wundert daher nicht.

Ein Vermieter darf seine Mieter SELBST aussuchen. Nachmieter dürfen sich vorstellen und dürfen angenommen werden, MÜSSEN aber nicht. Mich wundert diese Klausel doch schon sehr.

Mal angenommen, der jetzige Mieter wäre tatsächlich erfolgreich bei seiner Suche nach 3 Nachfolgern... Plötzlich springt der vom Vermieter angenommene Nachmieter ab... Was ein Zufall wäre das, gelle? Könnte ganz schnell nach hinten losgehen für den jetzigen Mieter, der den Nachmieter angeschleppt hat.

Gerade bei dieser Konstellation bin ich nicht davon überzeugt, dass sich ein gescheiter Nachmieter finden lässt. Wenn, dann wäre das schon sehr dubios und könnte vor Gericht zum Nachteil des Mieters entschieden werden ;)

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#7
 Von 
gmp
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Ein Mieter geht eigentlich nicht davon aus, dass das Haus in das er zieht später einmal Zwangsversteigert wird. Es gibt "lustigeres" !

Meine Frage war lediglich wie ich diesen § 3 im Mietvertrag in dieser Situation anwenden kann, .

Sie wurde mit "gar nicht" beantwortet, jetzt bin ich aufgeklärt.

Vielen Dank

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#8
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
guest123-2162
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 25x hilfreich)

Wenn Sie wirklich die Whg unbedingt verlassen wollen und eine ordentliche neue Whg haben, dann würde ich das Risiko eingehen. Da das derzeitige Haus ja in der Zwangsversteigerung ist, wie Sie schreiben, kann man davon ausgehen, dass Ihr VM nicht in der finanziellen Lage sein wird einen Prozess gegen Sie zu führen.

Aber etwas Risiko haben Sie schon.

A. Meyer

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#11
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
gmp
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein also hier einfach weg und die Miete nicht mehr zahlen, kommt für uns überhaupt nicht in frage.

Es ist jetzt natürlich sehr ärgerlich, das der neue Vermieter sich höchst warscheinlich, nun für andere Interessenten entscheiden wird.

Naja ehrlich kommt man meistens schwerer durchs leben.

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#13
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Die Klausel ist einfach viel zu schwammig, und deswegen empfinde ich sie als "Quatsch".

@ gmp

Was soll daran denn eigentlich unehrlich sein? Ihr wollt raus, das Haus wird zwangsversteigert, und ihr habt eine neue Wohnung gefunden, in die ihr am liebsten sofort einziehen wollt. Das passiert jeden Tag auch anderen Menschen und sogar ohne dass eine Zwangsversteigerung ansteht. Die Zwangsversteigerung hat aber mit euch direkt nun mal nichts zu tun, und ihr habt dadurch kein Recht auf eine vereinfachte Kündigung.

Das mit den 3 Nachmietern stellst Du Dir zu einfach vor, und das funktioniert nicht so wie Du es eventuell vorhaben solltest.

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#14
 Von 
gmp
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

@ Dinsche:
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Es geht in meinem vorherigen Beitrag nicht um die Klausel, sondern um den Beitrag von AMeyer.

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#15
 Von 
guest123-2147
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 285x hilfreich)

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