Zwangsräumung?

15. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
mortis84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsräumung?

Hallo,

in unserer Famile gibt es derzeit Probleme. Verwanten von mir konnten Ihr Haus nicht mehr halten und dies wurde nun von der Bank versteigert.

Sie haben noch nichts neues gefunden, und der vermieter in Spee drängt auf Auszug. vor einiger zeit hat er bereits den halben Garten umgegraben, Mauern eingerissen und Bäume und den reifen Gemüsegarten vergiftet. (wohl mehr schikane als von Sinn) Laut unterlagen müssen meine verwanten bis ende Oktober ausziehen - darf der neue Eigentümer (steht noch nicht im Grundbuch) solche umbauten bereits vornehmen?

Das Grundstück betritt er auch unangemeldet und wird zudem auch ausfallend und provozierend.

Kennt sich hier jemand etwas damit aus?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
mortis84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja vermieter in dem Sinne, dass ein Sohn ein eingetragenes Wohnrecht hat, und doch einige 10 000 euro ins verlorene Haus gesteckt hat, das er abwohnen oder ausbezahlt haben kann. - die restliche verwandschaft nicht.

Also Hausbesitzen in Spee.

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#3
 Von 
guest123-2398
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
mortis84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Versteh nur Bahnhof.

Waschmittel?

Okay ich glaube wir lassen das, ich suche mir in einem anderen Forum hilfe.
Bin hier wohl falsch.



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#5
 Von 
guest-12326.08.2009 09:27:24
Status:
Schüler
(417 Beiträge, 58x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

@mortis 84
Der Ersteigerer,des Grundstücks oder wie Sie sagen "Eigentümer in spe"
kann mit dem vollstreckbaren Zuschlagsbeschluss, der ein Räumungstitel ist, gegen den bisherigen Eigentümer die Räumung durch einen Gerichtsvollzieher veranlassen. Nach dem Gesetz muß nach der Ankündigung der Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher und dem Räumungstermin eine Frist von mindestens 3 Wochen liegen. .
Die Sache mit dem Waschmittel sollten Sie nicht so tragisch nehmen. Das ist eine seit langem bekannte Verarsche eines besonders höflichen Foristen, der schon oft aus dem Forum herausgeworfen wurde, aber immer wieder mit neuen Namen erscheint.

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#7
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

:grins:



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