Zwangsräumung - kann man die Vollstreckung noch ein paar Wochen hinauszögern?

7. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.06.2017 14:40:02
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 3x hilfreich)
Zwangsräumung - kann man die Vollstreckung noch ein paar Wochen hinauszögern?

Hallo,
folgender Fall. Bekannte von mir (2 Erwachsene 1 Kind 6 Jahre) haben sich vor einem Jahr ein Haus gemietet, mit der Beabsichtung länger dort wohnen zu bleiben. Nun hat der Mieter Eigenbedarf angemeldet und anfang Dezember kam dann die Zwangsräumen mit dem Termin für nächste Woche.
Nun ist es so, dass sich beide bemühen um eine neue Wohnung zu finden, was leider nicht so leicht ist. Zudem war Weihnachten und Silvester dazwischen und eine bereits zugesagte Wohnung, die jedoch vorgestern abgesagt wurde.
Meine Frage ist, ob es irgendwie möglich wäre die Vollstreckung noch ein paar Wochen hinauszuzögern. Sie haben einfach Angst mit dem Kind auf der Straße zu sitzen. An der Motivation eine Wohnung zu finden fehlt es ja nicht.

Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

Gefährlich lange haben die Leute wohl bisher den Kopf in den Sand gesteckt. Sie sollten s o f o r t - d.h. noch heute - mit der Räumungsnachricht des Gerichtsvollziehers zum Vollstreckungsgericht beim Amtsgericht gehen und dort einen Antrag auf Vollstreckungsschutz und einstweilige Einstellung der Zwangsräumung stellen. Das kann mündlich zu Protokoll geschehen, der Rechtspfleger hilft bei der Formulierung des Antrages.

Erfolgsaussichten = ????

Die Gerichte lassen sich nicht gern so kurz vor der Räumung unter Zeitdruck setzen. Hoffentlich sind nicht auch noch Mietschulden vorhanden.

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#2
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

Weiters sollten die Mieter schnellstens zu einem Anwalt für Mietrecht um die Wirksamkeit der Kündigung zu prüfen.

Gerade bei Eigenbedarfskündigungen ist dies für einen VM nicht sehr einfach. Hier gibt es viele Vorschriften wie eine Kündigung formuliert sein muss. Auch ist zu prüfen ob der angegebene Grund für die Kündigung wirklich ausreicht, damit die Kündigung wirksam ist.

-----------------
"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2162
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 25x hilfreich)

:schock:

Handeln Sie S O F O R T gehen Sie noch heute zum Mieterschutzbund! Die Experten vor Ort werden Ihnen direkt helfen!

A. Meyer

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#4
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

+++++++++++++++++++++++++++++++
Nun hat der Mieter Eigenbedarf angemeldet und anfang Dezember kam dann die Zwangsräumen mit dem Termin für nächste Woche.
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Könnte das vielleicht nochmal etwas konkretisert werden!

1) Gab es schon ein Gerichtsverfahren mit Räumungsbeschluss und nachfolgendem Termin für die Räumung.
-> Dann hilft in der tat nut noch ein Antrag auf Vollstreckungsschutz.
Eine Überprüfung einer Rechtmäßigkeit der Eigenbedarfsküdigung ist dann aber entberlich, weil die Gründe für den Eigenbedarf dann schon im Verfahren hinreichend gewürdigt wurde!

Im übriegen muss natürlich niemand auf der Straße sitzen. Es gibt immer Notunterkünfte. Einzig und allein muss sich der Mieter hier mal endlich kümmern.....

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An der Motivation eine Wohnung zu finden fehlt es ja nicht.
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Wenn hier wirklich schon ein Hauptverfahren lief, dann bezweifel ich die Aussage.
Das Hauptverfahren dauert seine Zeit!
Die Räumungsfristen sind i.d.R. so hinreichend lange bemessen, dass sich eine neue Wohnung finden lässt, ggf unter zu Hilfe nahme sozialer Dienste!
Wenn nicht sind hier möglicherweise die Realitäten zu lange verkannt worden oder die Ansprüche an die neue Wohnung waren zu hoch.


oder

2) Hat der VM gedroht nach ablauf einer Kündigungsfrist räumen zu lassen!
Da ist der Mieter zwar und Verzug und die Räumungsklage mit dem für den Mieter verbundenen Kostenrisiko droht.
Allerdings droht noch keine Obdachlosigkeit!
Der Mieter kann nocht nicht gräumt werden.

JJ

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