Hallo zusammen,
ich habe in meinem Mietvertrag die Klausel, das ich alle Malerarbeiten allein tätige und bekomme dafür 1/3 der Kaution erlassen.In meiner Wohnung waren damals kahle Wände an denen ich teilweise noch unebene Stellen mit Putz geglättet habe. Es wurde im Mietvertrag nicht festgelegt mit welchen Farben und Materialien ich arbeiten soll.
Die Tapeten und Farben die von meinem Vermieter zur Verfügung gestellt bekam, habe ich genutzt.
Zusätlich habe ich mir noch Abtönfarbe gekauft um ein bischen Farbe in die Wohnung zu bringen.
Mein Vermieten drängt nun bei der Wohnungsübergabe darauf das ich die farbigen Stellen wieder weiße.
Das sehe ich selbstverständlich nicht ein, da ich keine Vorgaben bekommen habe und die Wohnung aus dem oben genannten Zustand in einen überhaupt bewohnbaren Zustnd gebracht habe.
Vielen dank für Eure Hilfe
Mit freundlichem Gruß
Marco
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Zustand der Wohnung bei Auszug
19. Juni 2011
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Frage vom 19. Juni 2011 | 15:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zustand der Wohnung bei Auszug
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 19. Juni 2011 | 15:40
Von
Status: Lehrling (1164 Beiträge, 365x hilfreich)
Was für Farben?
Knallfarben oder wilde Malereien muss der Vermieter beim Auszug nicht hinnehmen.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 19. Juni 2011 | 16:12
Von
Status: Unbeschreiblich (119546 Beiträge, 39739x hilfreich)
quote:
ich habe in meinem Mietvertrag die Klausel, das ich alle Malerarbeiten allein tätige und bekomme dafür 1/3 der Kaution erlassen.
Was genau steht denn in deinem Vertrag zu Renovierung, Auszugrenovierung, Schönheitsreparaturen etc.?
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