Schönen guten Abend,
ich möchte eine DHH beziehen und bis auf den Teppichboden ist nichts in der Wohnung drin. Muss ich die Grundierung auch bezahlen?? Den Erstanstrich auch? Es ist im Mietvertrag nichts darüber vermerkt...
Danke Euch
Zustand bei ERstbezug?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo,
sofern Ihnen der Vermieter die Übergabe der DHH nicht in einem renoviertem Zustand schuldet, es ist Ihr Privatvergnügen, wie Sie es renovieren. Es gilt der Grundsatz: Gemietet wie besichtigt.
MfG Gruwo
Hallo,
dafür können Sie es aber auch beim Auszug in diesem Zustand wieder übergeben.
Ist es ein Neubau? Da ist es ja eh meist so, dass Maler und Teppicharbeiten zu lasten des Erstbeziehenden gehen.
MfG
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@Annika263
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.
Maßgeblich ist, was im Mietvertrag hinsichtlich der Schönheitsreparatruen vereinbart ist. Findet sich dort eine wirksame SR- Klausel, ist der Mieter ggf. auch bei Auszug zur Renovierung verpflichtet, selbst wenn er das Haus/ die Wohung in unrenoviertem Zustand bezogen hat.
MfG Gruwo
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