Zusammenziehen mit dem Freund in die Eigentumswohnung seiner Eltern

4. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
dancing_cherry
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zusammenziehen mit dem Freund in die Eigentumswohnung seiner Eltern

Hallo zusammen,

ich möchte mit meinem Freund zusammen ziehen. Er wohnt momentan in der Eigentumswohnung seiner Eltern. Da er als Verwandter weniger Miete zahlt, will er mich nicht in den Vertrag mit aufnehmen, weil wir sonst mehr Miete zahlen würden. Für Einwohnermeldeamt würde mir sein Vater eine Bescheinigung geben. Ich würde dann die Hälfte der Miete und der Nebenkosten (ist in der Summe mehr, als ich jetzt für meine Wohnung zahle, aber seine Wohnung ist viel größer) zahlen. Gibt es für mich irgendwelche Nachteile dadurch entstehen, dass ich nicht im Vertrag bin? Zum Beispiel kann er mich jeder Zeit raus schmeißen? Oder andere Vor/Nachteile? Kann man sonst etwas machen, um meine Situation zu verbessern? Komme mir irgendwie etwas doof vor, weil ich quasi im Duldungsstatus bin und bis jetzt hatte ich ja Mieterschutz in meiner Wohnung (ist eine sehr günstige Wohnung in sehr guter Lage, dafür würde ich heute viel mehr zahlen, wenn ich sie neu vermiete). Vielleicht bin ich auch übervorsichtig, möchte aber wissen, was das für mich bedeutet. Vielen Dank für die Tipps.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat:
Gibt es für mich irgendwelche Nachteile dadurch entstehen, dass ich nicht im Vertrag bin?


Nein, im Gegenteil.

Du zahlst Miete an Deinen Freund. Mach das bitte nachweisbar, Mit Verwendungszweck Miete, entweder auf sein Konto oder gegen Quittung.

Denn durch Zahlung von Miete kommt automatisch ein wirksamer mündlicher Mietvertrag zustande. Besser wäre es aber einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen.

Im Falle einer Trennung kann er Dich dann nicht so einfach "raus schmeißen". Du aber kündigen.

Würdest Du mit in seinem Vertrag stehen könntest Du allein nicht kündigen.

Die Wohnungsgeberbestätigung müßte, unter Angabe des Wohnungseigentümers, eigentlich Dein Freund ausstellen.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Denn durch Zahlung von Miete kommt automatisch ein wirksamer mündlicher Mietvertrag zustande. Besser wäre es aber einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen.

Über was kommt ein Mietvertrag zustande? Ich bin mir bei solchen Dingen nie so ganz sicher. Typischerweise setzt ein Mietvertrag nämlich voraus, dass der Vertragsgegenstand (die Mietsache) klar bestimmt ist. Hier wird aber vermutlich nur eine Mitnutzung aller Räume vereinbart werden. Wenn die Freundschaft dann in die Brüche geht, wird's zum Problem. Ein gemeinsames Schlafzimmer wird dann vermutlich von beiden Seiten nicht mehr gewollt und ein Anspruch auf ein Zimmer zur Alleinbenutzung hat die Untermieterin meiner Meinung nach nicht.

Insoweit kann ich die Teilnehmerin mit ihren Ängsten durchaus verstehen. Das Problem wäre aber auch nicht anders, wenn die Teilnehmerin mit im Hauptvertrag stehen würde.

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#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
Gibt es für mich irgendwelche Nachteile dadurch entstehen, dass ich nicht im Vertrag bin? Zum Beispiel kann er mich jeder Zeit raus schmeißen? Oder andere Vor/Nachteile? Kann man sonst etwas machen, um meine Situation zu verbessern? Komme mir irgendwie etwas doof vor, weil ich quasi im Duldungsstatus bin und bis jetzt hatte ich ja Mieterschutz in meiner Wohnung (ist eine sehr günstige Wohnung in sehr guter Lage, dafür würde ich heute viel mehr zahlen, wenn ich sie neu vermiete). Vielleicht bin ich auch übervorsichtig, möchte aber wissen, was das für mich bedeutet. Vielen Dank für die Tipps.



Es gibt versch. Möglichkeiten:

Beide suchen sich eine andere Mietwohnung zusammen (beide auch im MV)

Sie schließen eine schriftliche Vereinbarung, dass Ihr Freund Sie für eine Übergangsphase (sollte es zur Trennung kommen) finanziell unterstützt (Ausgleich z.B. für zukünftige höhere Miete etc., die Sie zahlen müssten)

Beide bleiben erstmal in zwei sep. Wohnungen wohnen

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