Hallo,
ich habe folgende Frage.
Der Mieter informiert den Vermieter im März 2009 darüber, dass die von ihm gemietete Wohnung mehr als 10 % von der im Mietvertrag angegebenen Größe abweicht. Nebenkosten sind im Mietpreis enthalten.
Zuviel gezahlte Miete soll erstattet werden.
Wann beginnt die Frist, am 01.Januar 2006 oder im März 2006?
Vielen Dank im Voraus
Quandow
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Zu viel gezahlte Miete wg falscher Wohnungsgröße
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wie kommst Du denn auf den 01.01.2006? Bei "März 2006 " handelt es sich um einen Tippfehler, oder?
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-- Editiert am 25.01.2010 23:00
Hallo Rosenquarz,
möglicherweise habe ich mich unverständlich ausgedrückt. Entschuldigung.
Die Erstattung erfolgt doch rückwirkend für drei Jahre, oder?
Bedeutet dies jetzt Januar oder März?
M.f.G.
Quandow
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn es wirklich drei Jahre sind - was sich jetzt meiner Kenntnis entzieht - so dürften sie m. E. ab März zurückzurechnen sein, so dass es dann auch der März 2006 wäre.
Beim Januar hast Du evtl. die Fristberechnung für gewöhnliche Verjährungen im Kopf.
Wundert mich nur, daß Dein Vermieter bereitwillig zurückzahlen will. Hast Du ihn wirklich so problemlos, wie das klingt, dazu bewegen können?
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Hallo, es war und ist nicht völlig problemlos, aber nun mal eindeutig.
Die Frist beträgt drei Jahre,
Ich meinte, irgendwo gelesen zu haben, dass es mit der von Dir genannten Verjährung gleichzusetzen sei, finde aber nirgendwo eine eindeutige Aussage dazu.
Danke
Quandow
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quote:
aber nun mal eindeutig.
Wirklich ?
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Ja, die Wohnung wurde im Auftrag des Vermieters durch einen Sachverständigen vermessen ( Schrägen, teilweise unter einem Meter und Treppe ) und es fehlen über 10 %.
Für uns ergab sich die Frage, wann die Verjährung einsetzt, nach 36 Monaten oder mit Beginn 2006. Auch der von uns befragte Anwalt gab keine konkrete Antwort. Deshalb unsere Frage hier.
M.f.G.
Quandow
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--- editiert vom Admin
Hallo,
ich habe jetzt noch einmal gesucht und in den Lübecker Nachrichten vom 25.12.09, S. 37 gefunden, dass die dreijährige Verjährung auch für zu viel gezahlte Miete gilt, damit auch ab 01.01.
Vielen Dank allen für die schnellen und hilfreichen Antworten
Quandow
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--- editiert vom Admin
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