Zu hohe Heizkosten, Rauchmelderwartung

24. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Siebente
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zu hohe Heizkosten, Rauchmelderwartung

Hallo,

ich habe meine Nebenkostenabrechnung erhalten und direkt zwei Punkte reklamiert, die ich eklatant fand.

1. Mir wurden 30 % mehr Heizkosten berechnet. Ich habe nun die Detailaufstellung erhalten. Demnach soll der Wert von rund 1400 auf 2400 Punkte angestiegen sein und alleine im Dezember 2010 wurde der Verbrauch mit 600 (also ein Viertel des Jahresverbrauchs) benannt. Ich halte das für absolut unrealistisch. Denn ich wohne seit 12 Jahren in dem Haus, hatte nie derartige Werte und war auch im vergangenen Jahr oft nicht daheim.
Ich bin nicht im Mieterschutzverein. Kann ich noch irgendetwas tun, um gegen diese - meiner Einschätzung nach absurden - Zahlen vorzugehen? Die Ablesung erfolgt per Funkmessung, d.h., ich konnte auch gar nicht die Zahlen gegenprüfen bzw. selber ablesen!

2. Es wurde auch ein Posten für die "Wartung" der Rauchmelder berechnet. Dabei fand gar keine Wartung statt. Auf meine Reklamation hin, wurde die Wartung nun am 14.6.11 nachgeholt - die Wohnungsgesellschaft will diese Arbeit aus dem Jahr 2011 dennoch für 2010 in Rechnung stellen. Ist das überhaupt juristisch korrekt? Der Witz hier: Für das Kleben eines "Wartungspunktes" und somit zwei Minuten Arbeit werden 12,27 Euro berechnet.

Ich würde mich über guten Expertenrat freuen.

Danke!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Die Ablesung erfolgt per Funkmessung, d.h., ich konnte auch gar nicht die Zahlen gegenprüfen bzw. selber ablesen

Wie soll ich das verstehen ?
Konntest du am 31.12. nicht selbst ablesen - oder 1 Woche vorher oder nachher, um das wenigstens abzuschätzen ?

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#2
 Von 
Siebente
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Da die Daten 12 Jahre lang (auch in den vergangenen paar Jahren mit elektronischem System) immer recht plausibel waren, habe ich NICHT gegen kontrolliert.

Wie ich grade sehe, stehen im Lesegerät die Daten, die in der Abrechnung genannt sind. Doch aus der ERFAHRUNG der vergangenen Jahre heraus und aus meinem eigenen klaren Erinnern an das vergange Jahr ist ein derart eklatanter Anstieg trotzdem vollkommen unlogisch!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Doch aus der ERFAHRUNG der vergangenen Jahre heraus und aus meinem eigenen klaren Erinnern

DAS wird nicht viel nützen.



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#4
 Von 
Siebente
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau wie diese Antwort?

"DAS wird nicht viel nützen."

Die nützt mir nämlich leider auch nichts! Schade, aber so eine Antwort können Sie sich mir und den anderen Nutzern gerne ersparen.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
so eine Antwort können Sie sich mir und den anderen Nutzern gerne ersparen.

Und was soll ich dann damit machen ?
quote:
Die nützt mir nämlich leider auch nichts!

Ooch, sie könnte Dir bei der Einschätzung Deiner Situation helfen.



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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

quote:
Auf meine Reklamation hin, wurde die Wartung nun am 14.6.11 nachgeholt - die Wohnungsgesellschaft will diese Arbeit aus dem Jahr 2011 dennoch für 2010 in Rechnung stellen. Ist das überhaupt juristisch korrekt?

Das KANN es sein.
Wenn z.B. die Rechnung dafür bereits in 2010 anfiel und bezahlt wurde. Das kann man ja recht einfach verifizieren.

Einen Rechnung aus 2011 kann man jedoch nicht in 2010 abrechnen, das wäre fehlerhaft.



quote:
Der Witz hier: Für das Kleben eines "Wartungspunktes" und somit zwei Minuten Arbeit werden 12,27 Euro berechnet.


Etwas mehr passiert schon, da sowohl Prüfer wie auch Firma haften wenn etwas passiert.



quote:
Wie ich grade sehe, stehen im Lesegerät die Daten, die in der Abrechnung genannt sind.

Damit wäre die Sache eigentlich erledigt.
Oder man beauftragt einen Gutachter damit er die Fehlfunktion der Messanlagen nachzuweist.
Kommt darauf an, ob man sich das leisten will.



quote:
Doch aus der ERFAHRUNG der vergangenen Jahre heraus und aus meinem eigenen klaren Erinnern an das vergange Jahr ist ein derart eklatanter Anstieg trotzdem vollkommen unlogisch!

Erfahrung und Logik - vor allem weibliche Logik - sind nicht geeignet gerichtsfeste Nachweise zu erschüttern.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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