Zentralheizung bei Auszug kündigen

20. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
NaiverDoktor
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Zentralheizung bei Auszug kündigen

Liebe Mitglieder,

ich bin in 2016 und 2017 leider in eine gesundheitliche und daraus resultierende finanzielle Notlage geraten. Das Ergebnis war, dass mein Energieversorger 2016 die Wärmelieferung zu meiner Mietwohnung (Zentralheizung) einstellte, indem die Heizkörper unbenutzbar gemacht wurden. Aufgrund anhaltender Schwierigkeiten kündigte mir mein Vermieter zu Mitte 2017 die Mietwohnung. Aus gesundheitlichen Gründen fand keine Rückübergabe statt und ich habe auch keine Zählerstände. Verträge habe ich damals alle gekündigt, jedoch den beim Energieversorger nicht. Der war für mich, naiv wie ich war, erledigt, weil er mich ja sowieso nicht mehr versorgte.

Mittlerweile bin ich im Genesungsprozess und versuche alle Dinge, die ich vernachlässigt habe, wieder gerade zu biegen. Deshalb wandte ich mich an den Energieversorger, weil ich wusste, dass ich noch Schulden von vor dem Abstellen der Heizung zu begleichen habe. Wie sich im Verlauf des Gesprächs herausstellte, berechnet mir der Energieversorger weiterhin Abschläge in Höhe von 110€ für meine alte Mietwohnung, obwohl die Heizung in 2016 abgestellt wurde und ich seit Mitte 2017 dort nicht mehr wohne. Laut Aussage des Energieversorgers ist sein Vorgehen vollkommen korrekt.

Daraus resultieren zwei Fragen:
1. Ist es normal, dass obwohl die Heizung abgestellt ist, weiterhin Abschläge in voller Höhe berechnet werden?
2. Wenn ich davon ausgehe, dass der Energieversorger weiß was er tut... Was sind meine Möglichkeiten, um nicht für die Zeiträume zahlen zu müssen, in denen ich die Heizung nachweislich nicht benutzt habe?

Oder ist er vielleicht sogar ganz im Recht, weil ich versäumt habe, zum Auszug zu kündigen?

Danke schonmal für das Lesen.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Bei Zentralheizung mWn nicht möglich, wie hat man sich das vorzustellen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NaiverDoktor
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wüsste es auch nicht. Muss aber dazu sagen, dass ich mich mit der Materie gar nicht auskenne. Hatte vorher nur eine weitere Wohnung und da lief Heizung direkt über den Vermieter. Deshalb hatte ich die Hoffnung, dass hier jemand Erfahrungswerte hat, wie jetzt das richtige Vorgehen für mich wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Nochmal, die Frage: Wie wurde die Heizung abgestellt und von wem? Wie haben Sie Kenntnis davon erlangt ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Wenn der Versorger nicht mehr versorgt, dann kann er auch nichts berechnen. Ich schlage vor, Sie lassen sich hier einmal von einem Fachmann beraten davon ausgehend, dass Sie bei Umzug den Vertrag ordentlich gekündigt haben?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NaiverDoktor
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Das nicht möglich bezog sich auf das Abstellen - okay. Das hatte ich falsch verstanden.

Der Energieversorger hat sich zusammen mit dem örtlichen Gerichtsvollzieher angemeldet. Es kamen zwei Mitarbeiter des Energieversorgers, haben an allen Heizkörpern in meiner Mietwohnung die Thermostate entfernt und Vorrichtungen installiert, die verhindern, dass ich neue Thermostate auf die Heizkörper setze. Es war eine Kombination aus Klebeband, einem Metallzylinder und einer Kette mit Vorhängeschloss.

Damit waren die Heizkörper "tot" und komplett außer Funktion.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
NaiverDoktor
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
davon ausgehend, dass Sie bei Umzug den Vertrag ordentlich gekündigt haben?


Genau das ist nicht geschehen. Mir war nicht bewusst, dass es da noch was zu kündigen gab. Für mich war die Einstellung der Versorgung Grund genug davon auszugehen, dass der Vertrag hinfällig ist.

Jetzt mit genügend Abstand merke ich selbst, wie unklug diese Annahme war. Damals war ich mehr mit mir und meiner Krankheit beschäftigt und habe nicht weiter darüber nachgedacht.

Strom, Internet etc. habe ich alles gekündigt. Heizung war für mich irgendwie komplett außen vor. Lag vielleicht auch daran, dass ich mich bei Einzug um nichts kümmern musste. Alle Daten hatte der Energieversorger von meinem Vermieter. Ich musste weder Zählerstände melden, noch dem Energieversorger mitteilen, dass ich da wohnen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Kündigen müssen Sie, zahlen jedoch nicht, ab dem Tag der absonderlichen Absperrung (Fernwärme?), lediglich die Zählergebühr idt fällig es sei denn, während des berechneten Zeitraums ist jemand in die Wohnung eingezogen, nochmals : Lassen Sie das vor Ort von einem Anwalt prüfen

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
NaiverDoktor
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich werde die Angelegenheit von einem Anwalt prüfen lassen.

Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Einschätzung zu dem Thema.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Kündigen müssen Sie, zahlen jedoch nicht, ab dem Tag der absonderlichen Absperrung (Fernwärme?), lediglich die Zählergebühr idt fällig es sei denn,

Es könnte auch Schadenersatz fällig sein für das sperren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
NaiverDoktor
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort, Harry van Sell!

Ich bin eigentlich froh, wenn sich so wenig Nebenschauplätze wie möglich ergeben. Ich möchte einfach nur berechtigte Rückstände zahlen und dann durch damit sein, um mich auf andere Dinge konzentrieren zu können.

In der nächsten Woche bin ich bei der öffentlichen Rechtsberatung und schaue, was der Anwalt dort sagt. Weil ich so lange nicht nutzlos rumsitzen wollte, ersuchte ich erneut das Gespräch mit dem Energieversorger.

Es ist so, dass es eine automatisierte Anmeldung auf meinen Namen gab, ausgelöst durch meinen Ex-Vermieter im Dezember 2017. Deshalb wurden erneut Abschläge berechnet, auch rückwirkend seit dem Auszug.

Die 110,00 € monatlich davor seit Absperrung ist der Abschlag für Warmwasser. Das hätte ich ja weiterhin genutzt. Es sei ein ganz normaler Vorgang, dass Abschläge auch nach der Absperrung der Heizung in gleicher Höhe fällig werden, weil da Warmwasser inklusive war. Für davor ist es mir relativ egal, denn spätestens bei der Abrechnung müsste sich ja mein tatsächlicher Verbrauch zeigen, so dass sich die Summe drastisch reduzieren müsste.

Weitere Informationen kann mir nur die Rechtsabteilung des Energieversorgers geben, sagte man mir weiter.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.923 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen