Hallo,hab da mal eine Frage.
Meine Mutter ist verstorben.Ich habe die Wohnung übergeben.Nun fehlen aber 2 Schlüssel.Der Vermieter will eine komplett neue Schließanlage für 9 Parteien.Muss ich dafür aufkommen oder kann man die Schlüssel nachmachen lassen?
Danke für eine Antwort
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Zentrale Schließanlage
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Erbe angetreten oder ausgeschlagen?
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Ausgeschlagen,aber ich war so dumm die Wohnung herzurichten weil ich es nicht wusste.
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quote:
aber ich war so dumm die Wohnung herzurichten weil ich es nicht wusste
Meinst Du mit "herrichten", dass Du sie renoviert hast? Dann solltest Du Dir den Mietvertrag der Mutter noch einmal genauer anschauen. Wenn es ein älterer Vertrag war, ist die Renovierungsklausel oftmals unwirksam. Das wäre ein Punkt, den Du dann ins Spiel bringen könntest. Dein Trumpf! Hol' Dir die Renovierungskosten wieder!
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Muss ich dafür aufkommen oder kann man die Schlüssel nachmachen lassen?
Und hier ist die Fragestellung falsch
Antwort
ja und ja
Man kann sie zwar nachmachen lassen, aber dadurch werden ja die 2 weggekommenen Schlüssel nicht eliminiert, mit denen ggf irgendjemand Unberechtigter sich Zutritt zum Haus und dazu noch in die betreffende Wohnung verschaffen könnte.
Oder hast Du 'nen Vorschlag, wie der Vermieter die zukünftigen Mieter dieser Wohnung und alle anderen Bewohner im Haus sonst vor ungebetenem Besuch schützen soll?
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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"
Wie teuer kann dieser Spaß werden ?,habe nämlich erst letzte Woche meine Haftpflichtversicherung gewechselt.
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Moin,
du brauchst zunächst neue Schließzylinder für die Haus- und Eingangstür (50-200 €).
Zusätzlich musst du jeden vorhandenen Schlüssel der anderen Parteien ersetzen. Für einen einzelnen Schlüssel habe ich gerade 40 € bezahlt. Möglicherweise gibt es bei schätzungsweise 40 zu ersetzenden Schlüsseln Mengenrabatt.
Die Schlüssel kann man auch nur bei dem Unternehmen anfertigen lassen, bei der die Sicherungskarte der Schließanlage hinterlegt ist.
Wenn denn zusätzlich versichert, dann wird nicht deine sondern die Haftpflichtversicherung deiner Mutter den Schaden regulieren.
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Auf welcher Basis haftet er bei einem ausgeschlagenen Erbe für von seiner verstorbenen Mutter verlorene Schlüssel?
Ohne diesbezüglich besondere Kompetenz zu haben, aber ich sehe nicht, wodurch sich die Haftung ergeben könnte.
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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."
Danke für die Antworten.
Jetzt habe ich noch eine Frage.Habe heute morgen den Schaden dem Versicherungsmakler meiner verstorbenen Mutter gemeldet.Er sagte dass er mir ein Formular einwirft, aber er weiß nicht wie es ausgeht,denn so einen Fall hatte er noch nie.
Weiß vielleicht hier jemand Bescheid?
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