Zeitvertrag vorzeitig kündigen

26. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
lywia77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitvertrag vorzeitig kündigen

Hallo ,
wir haben einen Zeitvertrag von insg 4 Jahren , abgeschlosssen 2009 -2013 . Unserem Vermieter ist bekannt das die Heizungsanlage erneuert werden MUSS (Fenster schließen auch nicht richtig ,auch bekannt), die Heizungsanlage Verbraucht einfach viel zu viel , selbst der Schornsteinfeger sagt : das bei NICHT Veränderung der Anlage unsere Alte in diesem Jahr 2011 still gelegt wird , da unser Vermieter aus kostengründen oder ähnliches die Anlage noch nicht erneuert hat , und wenn dann wird das unseren Mietvertrag verändern wegen erhöhter Kosten .Die Erneuerung geht auf unsere Kosten quasi.
Wären das Gründe genug um einen befristeten Mietvertrag vorzeitig zu kündigen ? Wir sind mit 1050 e eingestiegen inkl aller NB letztendlich sind wir bei 1250 e plus Holz für den Kamin da wir die Heizung an den extrem kalten Monaten sogar niegrig eingestellt haben um nicht zu viel ÖL zu verbrauchen . Selbst die Stromkosten wurden erhöht obwohl wir fast 2 Jahre den selben Betrag zahlten und gut damit auskamen . Scheint auch an der Heizungsanlage zu liegen .Mit Aussage vom Schornsteinfeger :die Anlage Verbraucht zu viel ... Mehr als normal .Heizkosten jetzt in den kalten Monaten pro Monat 400 e.
Danke für jeden guten und richten TIP

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11 Antworten
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#2
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest-12328.03.2011 09:27:58
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zunächst wäre zu prüfen, ob die Vereinbarung der Befristung überhaupt wirksam ist. Dazu ist aber die genaue Formulierung aus dem Mietvertrag erforderlich.

Wenn die entsprechende Klausel nicht wirksam ist, dann kann der Mietvertrag jederzeit mit gesetzlicher Kündigungsfrist gekündigt werden.

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#5
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Wie hh sehe ich das auch, wenn die Klausel rechtsgültig ist, dann gilt sie auch.

Unabhängig davon habt Ihr bei Mängeln das Recht die Miete zu kürzen, wenn diese Mängel bei Einzug nicht bereits bekannt waren.

Sollte der Vermieter im Vertrag sich verpflichtet haben die Heizungsanlage oder die Fenster zu erneuern, habt Ihr gute Karten für eine Mietkürzung. Wenn Heizungsaufälle auftreten, auch. Wenn im kalten Winter die Wohnung nur mit zusätzlichem Kaminfeuer auf normaler Temp. gehalten werden kann und im Mietvertrag ist dies nicht erwähnt, liegt ebenso ein Mangel vor. Dazu bedarf es aber einer Mängelanzeige und einer Ankündigung der Mietkürzung. Einfach weniger Überweisen geht nicht.

Manchmal macht der Vermieter dann einen Aufhebungsvertrag, da er lieber einen anderen Mieter sucht.

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"Chylla"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12328.03.2011 09:19:38
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lywia77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir zahlen Strom und Öl selber, die 4 Monatsrechung Öl ist von 2010 Nov -Feb 1465 L . Mit dem was drin war ist jetzt alles weg . Anlage zu alt , Fenster nicht richtig dicht .
VM kommt nicht , tut nichts .Angaben waren 2000 l ÖL im Jahr wir haben aber 3500 L , die Anlage ist auf minimum gestellt , nur Flur , Wohnzimmer und Kinderzimmer haben die Heizung richtig an gehabt , ansonsten haben wir mit Holz geheizt ,wer weiß wieviel wir sonst verbraucht hätten .
Zustand wie in alten Zeiten hier . Zum Glück ist das Haus trocken.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:
nur Flur , Wohnzimmer und Kinderzimmer haben die Heizung richtig an gehabt ,

Taktisch ungünstig.
Die Wände werden nicht richtig warm bzw. bis sie warm sind wird mehr Energie verbraucht. Um sie warm zu halten wird mehr Energie benötigt. Dreht man die Heizung runter, kühlen sie schneller aus ...



quote:
Fenster nicht richtig dicht .

Hierzu stehen entsprechende Materialien aus den Baumarkt zur Verfügung ...



quote:
Mit Aussage vom Schornsteinfeger :die Anlage Verbraucht zu viel ... Mehr als normal .

Vom Fachman checken lassen?
Brenner nicht korrekt eingestellt, Brennerraum verrußt ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Die Fenster mögen nicht dicht sein, aber das hättest Ihr bei der Anmietung schon feststellen können.

Ausserdem gibts da Dichtungsbänder im Baumarkt, wie schon geschrieben wurde. Das macht eine Menge aus, insbesondere wenn es noch alte Fenster ohne Dichtung sind.

Mängelmimderung geht nur, wenn dies bei der Anmietung nicht zu erkennen war.

Aber: man kann davon ausgehen, dass auch bei einem harten Winter mit der Zentralheizung 22 Grad zu bekommen ist, sonst ist es ein Mangel und kann zu einer Mietminderung führen.

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"Chylla"

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#11
 Von 
lywia77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Tips . Wir haben das Probelm gelöst und können regulär kündigen da unser Mietvertrag Fehler in sich hat die wir unwissend nicht kannten , was uns Hilft ist der Tag der Unterschrift im Vertag, 7.4.09 . das ist schon Vertragsbeginn , der VM rechnete mit dem 1.7.09 also können wir laut ihm 3 Monate vor diesem Datum (31.6.13) kündigen also 31.3.13 das ist aber falsch die Unterschrift ist wichtig , 7.4.09 also januar 13 kündbar , dieser Fehler rettet uns , aber danke für alle Tips die werden wir zukünftig beherzigen und vorallem keinen befr. Vertag mehr unterzeichnen .
Danke liebe Leutz

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