Hallo....
Wollte mein Zeitmietvertrag vorzeitig Kündigen wegen Nachwuchs...
Habe 2006 ein ZMV unterschrieben der 3 jahre geht. Nun habe ich im Mai 2007
meine jetzige Freundin kennengelernt die zwei Kinder mitgebracht hat (9 Jahr und 3 Jahre) Sie ist dann im November 2007 zu mir gezogen. (Vermieter weis bescheid und Sie steht im MV mit drinne)...Nun haben wir im Juni 2008 nochmal
Nachwuchs bekommen und für uns fünf wird jetzt die 3 raum wohnung (70 qm) zu klein...
Vermieter gefragt ob ich desshalb vorzeitig kündigen kann. Anwort war Nein!!!!
Dann habe ich gelesen das ich ein Nachmieter stellen müsste was ich dann
auch gemacht habe... Mein Nachmieter hat der Vermieter abgelehnt aus welchen gründen auch immer.. Sie selber haben in der zeit auch ein gesucht haben aber Abgesagt weil kein Balkon da war. Was kann ich da jetzt machen
mfg
Pluto One
Zeitmietvertrag vorzeitig Kündigen
10. November 2008
Thema abonnieren
Frage vom 10. November 2008 | 09:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitmietvertrag vorzeitig Kündigen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. November 2008 | 09:31
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2927x hilfreich)
Abwarten, bis die 3 Jahre um sind. Die "beengten" Wohnverhältnisse waren euch ja bekannt, genauso, dass bis 2009 (und so lange ist das nicht mehr hin) nicht gekündigt werden kann.
Und wo hast du etwas mit einem Nachmieter stellen gelesen? Scheinbar wäre der Vermieter ja bereit, bei ädäquatem Ersatz dich eher aus dem Vertrag rauszulassen - aber - habt ihr eine neue Wohnung?
#2
Antwort vom 10. November 2008 | 21:47
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Es wäre erst mal zu klären, ob die Klausel, die Deinen Vertrag zu einem Zeitmietvertrag machen soll überhaupt gültig ist. Poste doch mal den Wortlaut dazu hier.
Gruß
Michael
Und jetzt?
Schon
268.105
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
8 Antworten
-
9 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten