Hallo zusammen,
wir haben einen Zeitmietvertrag, der im Dezember ausläuft (war für 2 Jahre befristet).
1. was passiert, wenn keiner kündigt? Läuft der Vertrag dann weiter?
2. muss ein neuer Vertrag gemacht werden, wenn das Mietverhältnis weiterlaufen soll? Oder könnte man in einem Zweizeiler festlegen, dass der vorhanden Mietvertrag z.B. zu gleichen Konditionen um 2 Jahre verlängert wird?
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten...
Zeitmietvertrag läuft aus, was nun?
Fragen zur Miete?
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Zunächst einmal sollte geprüft werden, ob die Befristung überhaupt wirksam ist. Dazu muss bekannt sein, mit welchen genauen Worten die Befristung vereinbart wurde.
Bei einer wirksamen Befristung wird es schwierig. Da es da aber verschiedene Möglichkeiten gibt, möchte ich darauf erst eingehen, wenn klar ist, dass die Befristung wirksam ist.
Was passiert - oder auch nicht - hängt schlicht davon ab, wie der genaue Wortlaut der vertraglichen Vereinbarung zum Thema "Zeitmietvertrag" lautet.
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Zitat1. was passiert, wenn keiner kündigt? Läuft der Vertrag dann weiter? :
Ist der Vertrag tatsächlich wirksam befristet endet er, ohne das gekündigt werden muß, am 31.12.2018.
Zitat2. muss ein neuer Vertrag gemacht werden, wenn das Mietverhältnis weiterlaufen soll? :
Wenn der Vermieter möchte kann er Euch weiter wohnen lassen. Entweder mit einem neuen Vertrag oder mit dem alten, der dann automatisch ein unbefristeter wird.
Aber wie schon von anderen Usern geschrieben, der genaue Wortlaut ist entscheidend.
Vielen Dank für die Antworten.
Der Wortlaut ist exakt "Mit Ablauf der Befristung besteht evtl. Eigenbedarf."
Wir haben uns schon mündlich auf eine Fortsetzung des Mietverhältnisses geeinigt. Die Frage für uns noch: müssen wir das schriftlich vereinbaren?
ZitatDer Wortlaut ist exakt "Mit Ablauf der Befristung besteht evtl. Eigenbedarf." :
Dann ist die "Befristung" ungültig, schlicht weil kein Datum dort steht zu dem der Vertrag enden soll.
ZitatDie Frage für uns noch: müssen wir das schriftlich vereinbaren? :
Nien.
Aber wenn es eine gültige Befristung gäbe, wäre es sicher sinnvoll, das man das schriftlich vereinbart.
Zitat:ZitatDer Wortlaut ist exakt "Mit Ablauf der Befristung besteht evtl. Eigenbedarf." :
Dann ist die "Befristung" ungültig, schlicht weil kein Datum dort steht zu dem der Vertrag enden soll.
Ich nehme doch an, dass das Ende dar Befristung irgendwo genannt ist, denn wie sonst wüsste der Fragesteller, dass die Befristung im Dezember endet.
Die Befristung ist dennoch unwirksam, jedoch aus einem ganz anderen Grund. Im § 575 BGB wird gefordert, dass der Grund für die Befristung angegeben werden muss. Die Angabe dieses Grundes fehlt jedoch, da dazu mindestens angegeben werden muss, für wen der Eigenbedarf besteht.
Wenn kein ausreichender Grund angegeben wurde, dann handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag.
Zitat:Wir haben uns schon mündlich auf eine Fortsetzung des Mietverhältnisses geeinigt. Die Frage für uns noch: müssen wir das schriftlich vereinbaren?
Da schon das Gesetz vorschreibt, dass bei einer ungenügenden Angabe des Grundes ein unbefristeter Vertrag entsteht, muss das nicht noch zusätzlich vereinbart werden.
Doch, es steht so exakt im Mietvertrag:
"§2 Mietdauer: Das Mietverhältnis beginnt am 01.12.2016 und ist befristet bis zum 30.11.2018. Es endet mit Ablauf der Befristung, ohne dass es einer vorherigen Kündigung bedarf.
Das Mietverhältnis wird aus folgenden Gründen befristet:
Mit Ablauf der Befristung besteht evtl. Eigenbedarf."
Ist die Befristung jetzt ungültig? Ich bin etwas irritiert...
Ja, ist ungültig. Du hast einen unbefristeten Mietvertrag.
Wie hätte es denn z.B. genau lauten müssen?
Wenn nach dem Wortlaut der Vereinbarung gefragt wird, warum wird dann nur ein Satz daraus geschrieben?
ZitatIst die Befristung jetzt ungültig? :
Ja, ist sie.
ZitatWie hätte es denn z.B. genau lauten müssen? :
Das Mietverhältnis beginnt am .... und ist befristet bis zum .....
Es endet mit Ablauf der Befristung, ohne dass es einer vorherigen Kündigung bedarf.
Das Mietverhältnis wird aus folgenden Gründen befristet:
Mit Ablauf der Befristung besteht Eigenbedarf aus folgendem Grund ...
Statt
Mit Ablauf der Befristung besteht evtl. Eigenbedarf
hätte es mindestens heißen müssen
Mit Ablauf der Befristung besteht evtl. Eigenbedarf für Person X, weil...
Und bei Person X muss noch das Verwandtschaftsverhältnis zum Vermieter angegeben sein, es sei denn der Eigenbedarf besteht für den Vermieter selbst.
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