Zeitmietvertrag früherer Auszug

21. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb488716-77
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitmietvertrag früherer Auszug

Hallo, im August 2016 wurde von mir ein Zeitmietvertag auf 3 Jahre unterschrieben da ich sonst die Wohnung nicht bekommen hätte. Wurde dann in 2017 schwer krank wodurch ich im Januar 2018 noch meinen gut bezahlten Job verloren habe. Ich habe wieder einen Job allerdings erhalte ich 1000 Euro Brutto weniger. Daher habe ich mir eine günstigere Wohnung gesucht da ich die jetzige Miete von 1150 Euro kaum noch bezahlen kann. Habe daher meinen Vermieter gebeten mich zum 31.7.2018 vorzeitig aus dem Vertrag zu lassen. Er lehnt dies ab und hat gesagt Ent Weder ich bleibe in der Wohnung oder er behält die komplette Kaution ein und fordert Schadensersatz. Ich kann die hohe Miete definitiv nicht mehr lange bezahlen. Habe ich irgrendeine Chance?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zeitmietvertrag heißt was genau?

Bitte den exakten Wortlaut wie er im Vertrag steht oder die entsprechende Vertragsseite, ohne persönliche Daten, einstellen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von fb488716-77):
Habe ich irgrendeine Chance?

Nö, genau genommen nicht. Nach der Devise, dass Verträge eingehalten werden müssen, wäre ein ganz kleiner Hoffnungsschimmer, dass diese Klausel ungültig ist. Das kann man aber erst wissen, wenn die ganze Klausel Wort für Wort bekannt ist.
Persönliche Daten entfernen und dann hochladen. Wenn sich dieser Strohhalm als Trugschluss erweist, bleibt nur ein Bittgesuch an den Vermieter.

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Man muss erst mal wissen, ob es tatsächlich ein Zeitmietvetrag ist oder ein MV mit gegenseitigem Kündigungsverzicht und da bräuchte man den genauen Wortlaut der Vereinbarung.

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