Zeitmietvertrag

17. Februar 2002 Thema abonnieren
 Von 
Moritz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitmietvertrag

Mein Zeitmietvertrag läuft seit dem 23.12.2000 und hat sich am 23.12.2001 um weitere 12 Monate verlängert, da der Vermieter mir
nicht gekündigt hat.
Ich möchte aber möglichst schnell aus dem Mietverhältnis austreten. Habe ich eine 3 monatige Kündigungsfrist, oder muss ich
bis zum 23.12.2002 warten?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Eigentlich wird der alte MV durch überschreiten der vereinbarten Frist ein ganz normaler unbefristeter MV mit den üblichen Kündigungsfristen, in der Regel 3 Mon.
Es sind aber auch Verlängerungsklauseln zulässig.

Genaueres läßt sich nur mit Prüfung des MV feststellen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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