Zeitmietvertrag, vorzeitige Kündigung

26. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
Dreamer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitmietvertrag, vorzeitige Kündigung

Ich bitte in nachfolgendem Fall um einen Rat bzw. eine Möglickeit für eine sofortige Kündigung. Eine Freundin von mir unterschrieb vor ca. einem Monat einen Mietvertrag mit unten aufgeführten Klauseln. Aufgrund nicht mehr hinzunehmender Umstände, in denen sie sich auch teilweise bedroht fühlt, möchte sie nun so schnell wie möglich diese Gegend wieder verlassen und sich an einen anderen Ort verlagern. Wie ist dieser Vertrag zu verstehen? Sind solche Zeitverträge überhaupt noch möglich?

"Das Mietverhältnis wird zunächst auf eine Dauer von 2 Jahren geschlossen . Danach gilt der Vertrag auf unbestimmte Dauer. Für die Mieterin ist für den Fall, das sie nach Ablauf Ihrer betrieblichen Probezeit zum 1.11.02 von ihrem Arbeitgeber *nicht* übernommen wird, der Mietvertrag nach den gesetzlichen Kündigungsfristen zu kündigen. Danach gelten die Vorschriften bezüglich der zweijährigen Mietbindung, beginnend ab den 1.6.02" .

Ich denke das ist der wichtigste Absatz. Das könnte als Zeitvertrag verstanden werden.

Ich bin wirklich für jeden Tip sehr dankbar!!

Gruß
Tanja

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dreamer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag Herr Scharnhorst!!

Recht herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich denke damit kommen wir auf jeden Fall einen großen Schritt weiter und es stellt sich alles endlich auch etwas positiver dar.

Mit freundlichen Grüßen

Tanja



0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Weidauer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Freund von mir hat vor ca. 1,5 Jahren ( also noch vor Sept. 2001) einen Zeitmietvertrag(ohne besonderen Grund seitens des Vermieters )abgeschlossen.
Meine Frage lautet nun: Ist dieser Vertrag nun in seiner Unkündbarkeit vor Ablauf der Frist (insgesamt 5 Jahre) so noch gültig oder kann er auch nach dreimonatiger Kündigungsfrist vom Mieter gekündigt werden?
Es wäre sehr nett, von Ihnen eine Auskunft zu erhalten.
Danke

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.189 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen