Ich bitte in nachfolgendem Fall um einen Rat bzw. eine Möglickeit für eine sofortige Kündigung. Eine Freundin von mir unterschrieb vor ca. einem Monat einen Mietvertrag mit unten aufgeführten Klauseln. Aufgrund nicht mehr hinzunehmender Umstände, in denen sie sich auch teilweise bedroht fühlt, möchte sie nun so schnell wie möglich diese Gegend wieder verlassen und sich an einen anderen Ort verlagern. Wie ist dieser Vertrag zu verstehen? Sind solche Zeitverträge überhaupt noch möglich?
"Das Mietverhältnis wird zunächst auf eine Dauer von 2 Jahren geschlossen . Danach gilt der Vertrag auf unbestimmte Dauer. Für die Mieterin ist für den Fall, das sie nach Ablauf Ihrer betrieblichen Probezeit zum 1.11.02 von ihrem Arbeitgeber *nicht* übernommen wird, der Mietvertrag nach den gesetzlichen Kündigungsfristen zu kündigen. Danach gelten die Vorschriften bezüglich der zweijährigen Mietbindung, beginnend ab den 1.6.02" .
Ich denke das ist der wichtigste Absatz. Das könnte als Zeitvertrag verstanden werden.
Ich bin wirklich für jeden Tip sehr dankbar!!
Gruß
Tanja
Zeitmietvertrag, vorzeitige Kündigung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Diesbezüglich empfehle ich die Lektüre des nachfolgenden Artikels:
http://www.123recht.net/article.asp?a=2956&f=ratgeber_mietrecht_zeitmietvertragaltundneu&p=2
Ihren Angaben zufolge dürfte der Zeitmietvertrag ohne irgendwelche Angabe von Gründen unwirksam sein, so das ein normales unbefristetes Mietverhältnis vorliegt, welches mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
Guten Tag Herr Scharnhorst!!
Recht herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich denke damit kommen wir auf jeden Fall einen großen Schritt weiter und es stellt sich alles endlich auch etwas positiver dar.
Mit freundlichen Grüßen
Tanja
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Ein Freund von mir hat vor ca. 1,5 Jahren ( also noch vor Sept. 2001) einen Zeitmietvertrag(ohne besonderen Grund seitens des Vermieters )abgeschlossen.
Meine Frage lautet nun: Ist dieser Vertrag nun in seiner Unkündbarkeit vor Ablauf der Frist (insgesamt 5 Jahre) so noch gültig oder kann er auch nach dreimonatiger Kündigungsfrist vom Mieter gekündigt werden?
Es wäre sehr nett, von Ihnen eine Auskunft zu erhalten.
Danke
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