Zeit-Mietvertrag - was heißt das??

23. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Janina76
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 11x hilfreich)
Zeit-Mietvertrag - was heißt das??

Hallo,

ich hoffe, Ihr könnt mir kurzfristig helfen.
Und zwar wollen wir heute einen Mietvertrag für unsere zukünftige Wohnung unterschreiben.

Laut Vermieterin hat sie uns gesagt, sie möchte einen "Zeitmietvertrag" über 3 Jahre machen, bedeutet für sie, wir verpflichten uns auf 3 Jahre, die Wohnung zu mieten.
Danach würde der Mietvertrag in ein normales Mietverhältnis überlaufen, sprich wir haben jederzeit 3 Monate Kündigungsfrist.

Jetzt hab ich den Mietvertrag gerade durchgelesen (es ist einer dieser gelben Standartverträge). Unter §4 Mietzeit, Kündigung steht nun Folgendes (kurz das meiner Meinung nach Relevante):
Zeitmietvertrag gemäß §575 BGB :
Das Mietverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am 31.03.2011. Danach geht dieser Vertrag in das gesetzliche Mietverhältnis über. (dieser Satz wurde manuell dazuerfasst)
Der Mieter kann keine Fortsetzung des Mieterverhältnisses nach... die Räume als Wohnung für sich... nutzen will.
Der Vermieter erklärt demgemäß, dass er das Mietverhältnis nicht fortsetzen will, weil er die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörige oder Angehörige seines Haushaltes nutzen will (dies wurde auch wieder manuell erfasst!!).

Nun meine Frage: diese beiden manuellen Zusätze widersprechen sich doch!!! :???:
Was ist jetzt richtig??
Es war nie die Rede, dass wir nach 3 Jahren raus müssen (im Gegenteil, es war immer nur die Rede, dass sie langfristig Mieter sucht, deshalb wolle sie auch auf 3 Jahre bindend machen.
Meine Meinung ist, dass dieser Eigenbedarfssatz nur erfasst wurde, um die 3 Jahre rechtens zu machen.
Andererseits:
1. sagt dieser Paragraph überhaupt aus, dass ich vorher nicht kündigen darf?
2. für den Fall, dass sie nun doch auf die Idee kommt, uns nach 3 Jahren vor die Tür setzen zu wollen: was wäre im Ernstfall nichtig??

Ich hoffe, Ihr könnt uns auf die Schnelle helfen... wir würden die Wohnung sehr gerne nehmen, sind aber jetzt doch etwas verunsichert....

LG,
Janina

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. in jedem fall schein der ärger vorprogrammiert - ich würde mir eine verbindliche auskunft beim fachanwalt holen.

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#2
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Jetzt noch ?

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Janina:

Meines Erachtens gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder die Vermieterin will Euch austricksen und tatsächlich nach 3 Jahren vor die Tür setzen, oder sie weiß selber nicht, wie die Vereinbarung wirksam geschlossen werden kann. Ich denke, Ihr solltet sie einfach fragen, welches Ziel sie verfolgt und ob tatsächlich ernstliches Interesse an einer Beendigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs besteht. Wenn sie das bejaht, dann müsst Ihr halt entscheiden, ob Ihr trotzdem mieten wollt oder nicht (wurde der Mietvertrag eigentlich schon unterschrieben?).

Anderenfalls solltet Ihr m.E. anstelle eines Zeitmietbertrages lieber versuchen, einen unbefristeten Mietvertrag mit gegenseitigem Kündigungsverzicht für drei (oder maximal möglichen vier) Jahre zu vereinbaren.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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