Zahlungsmoral Mieter 3 - Kaution

7. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
hanafrag
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 7x hilfreich)
Zahlungsmoral Mieter 3 - Kaution

Hallo,

und noch ein Problem mit einem weiteren Mieter:

Der Mieter wurde bei Eigentumswechsel 5/2012 – zwangsläufig – mit übernommen.
Kurz vor Notartermin wurde uns vom damaligen Eigentümer dann gesagt, dass es keine Kaution gibt, bzw. es gab eine, die hat er aber mit anderen Sachen verrechnet.
Mieter ist Harz IV´ler, Ausländer und versteht es schlecht wenn man ihm was erklärt.
Wir haben dann beim Amt gefragt wie es mit einer Kaution aussieht, da wir einen neuen MV gemacht haben. Die zahlen keine Kaution weil schon eine da war (gleiche Wohnung, bei einer anderen hätten sie es glaub gemacht).
Mit dem Mieter wurde dann vereinbart, dass er ab 5/2013 Ratenzahlung macht. Hierzu hat e auch ein Schreiben mit den einzelnen Positionen bekommen (ab welchem Monat bis zu welchem Monat, Ratenhöhe und wann dann die Kaution komplett „eingezahlt" ist.
Leider hat der Mieter die Rate für Mai und Juni bis jetzt noch nicht bezahlt und ich befürchte, dass er dass auch nicht wird. Bis Mitte Juni muss er auch noch die NK-Abrechnung wg. Nachzahlung begleichen (knapp 200 Euro).
Im Anschreiben habe ich ihm mitgeteilt, dass die NK-Vorauszahlung angepasst (hier also entsprechend erhöht) wird.
Macht das Amt das automatisch oder muss ich da was machen?
Und was kann ich tun, soll ich tun um an meine Kaution zu kommen?
Danke und Grüße


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
da wir einen neuen MV gemacht haben.


Warum?

Jedenfalls wäre erstmal eine konkrete Aufschlüsselung des Voreigentümers nötig, damit er dir darlegt, was genau mit der Kaution passiert ist. Er kann nicht einfach sagen, wurde verrechnet, du mußt als neuer Vermieter dem Mieter darüber Rechenschaft ablegen, was konkret damit gemacht wurde, sonst hat er möglicherweise sogar dir gegenüber einen Auszahlungsanspruch über die Kaution.

Warum ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde erschließt sich mir nicht, denn "Kauf bricht Miete nicht", da hast du wohl den Mieter übervorteilt. Aber das ist ein anderes Thema (bringt dich aber in die o.g. Situation, dass du nun über die Kaution des alten Mietverhältnisses abrechnen mußt). Jedenfalls beginnt jetzt bezüglich der Kaution das Spiel von vorne. Wenn in dem Vertrag eine Kautionszahlung vereinbart ist, muß der Mieter sie leisten. Nichtzahlung der Kaution ist ein Kündigungsgrund.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Die zahlen keine Kaution weil schon eine da war

Kurz und knapp: das ist so vom Prinzip her korrekt.

Ihr müsstet über die alte Kaution abrechnen und der Mieter die neue Kaution leisten.
Da ihr die alte Kaution nicht mehr habt und auch keine Abrechnungsgründe vorweisen könnt, geht die Kaution aus eurer Kasse an den Mieter.


Das ihr den Mieter ohne Kaution und Verertungsnachweise "gekauft" habt ist euer Problem, das hättet ihr mit dme Verkäufer vor Vertragschluss klären müssen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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