Zahlung Mietkaution - wie belegen?

22. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Djoli
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 37x hilfreich)
Zahlung Mietkaution - wie belegen?

Hallo!

Wie lässt man sich die Zahlung der Mietkaution an den Vermieter am sichersten belegen? Reicht bei Überweisung der Mietkaution einfach nur der Kontoauszug als Nachweis über die Zahlung (mir geht es erstrangig darum, dass ich quasi selber etwas in der Hand habe)?

Oder gibt es eine empfehlenswertere Art die Kaution zu zahlen?

Über Anregungen würde ich mich freuen. ;)

Danke & Gruß
Djoli

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest-12326.10.2009 09:29:18
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 35x hilfreich)

Wenn Du bei der Überweisung die Tilgungsbestimmung Mietkaution angibst, dann reicht der Kontoauszug. Bei einer Überweisung ohne Tilgungsbestimmung besteht die Gefahr der Verwechslung mit der Miete.

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#2
 Von 
guest-12326.10.2009 09:34:24
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 36x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest-12326.10.2009 09:29:18
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 35x hilfreich)

Dann wird die 1. Miete entsprechend später gezahlt, weil es unzulässig ist, dem Mieter die Möglichkeit der Ratenzahlung zu nehmen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39849x hilfreich)

Und bedenken das man länger dort wohnt und die Kontoauszüge auf Thermopapier nicht immer nach 1-2 Jahren noch lesbar sind...

Also Kopie machen oder einen dokumentenechten Bankauszug bei der Bank anfordern.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#6
 Von 
guest-12326.10.2009 08:59:50
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 92x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:
Wo gibt es noch Kontenauszüge auf Thermopapier?

Immer seltener, aber nicht ausgeschlossen.

Kontoauszüge zum Download ohne digitale Signatur sind übrigens genauso ungeeignet als gerichtsfester Beweis wie selbst ausgedruckte oder per Screenshot archivierte, da hier eine Manipulation nicht ausgeschlossen werden kann und relativ einfach möglich ist.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12326.10.2009 09:34:24
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 36x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Djoli
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 37x hilfreich)

Danke für die Antworten!

Heisst also im Endeffekt, damit ich als Mieter etwas in der Hand habe, was belegt, dass ich die Mietkaution gezahlt habe, reicht ein Kontoauszug (natürlich mit eindeutigem Verwendungszweck)?

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12326.10.2009 08:59:50
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 92x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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