Guten Tag,
Laut meinem Mietvertrag muss ich meine Wohnung wie übernommen in einem nicht renovierungsbedürftigen Zustand zurück übergeben. Für den Vermieter leitet sich aus dieser Formulierung ab, dass ich nahezu alle Wände und Decken streichen, Heizkörper, Türen, Zargen und Fußleisten im Sinne von Schönheitsreparaturen lackieren muss.
Diese weisen teilweise kleine Lackschäden oder Verschmutzungen auf. Zwei Wände sind pastellgelb gestrichen.
Auf einem Foto kurz nach der Wohnungsübergabe ist allerdings deutlich zu erkennen, dass zumindest eine Wand der jetzt gelben Wände damals grün war und auch die Fußleisten mit der Wandfarbe über waren.
Im Mietvertrag gibt es eine Klausel zu Schönheitsreparaturen, die definierte Fristen vorsieht.
Kann sich der Vermieter nun tatsächlich auf die Formulierung "nicht renovierungsbedürftig" berufen und dies als "renoviert" interpretieren? L
Vielen Dank für hilfreiche Antworten
P. F.
Wohnungszustand "nicht renovierungsbedürftig"
22. Oktober 2018
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Frage vom 22. Oktober 2018 | 16:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungszustand "nicht renovierungsbedürftig"
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#1
Antwort vom 22. Oktober 2018 | 17:12
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
ZitatIm Mietvertrag gibt es eine Klausel zu Schönheitsreparaturen, die definierte Fristen vorsieht. :
Genauer Wortlaut? WORT FÜR WORT
#2
Antwort vom 22. Oktober 2018 | 17:51
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Unter einem nicht renovierungsbedürftigen Zustand würde ich verstehen, dass die Wohnung nicht frisch renoviert ist, es aber auch keine Lackschäden oder Verschmutzungen gibt.
Diese sind jetzt aber lt. Deiner Aussage vorhanden.
Berry
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