Wohnungsübergabe mit Vertreter des Vermieters, Abzocke bzgl. Kaution

19. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Leolöwenherz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsübergabe mit Vertreter des Vermieters, Abzocke bzgl. Kaution

Guten Abend liebe Forumsteilnehmer,
folgender Fall der bei mir Fragen aufruft:
Ich wohne aktuell zur Untermieter in einer vollmöblierten Wohnung. Mit dem Hauptmiete gibt es leider schon einige Probleme. Er will, dass ich sein Mobiliar abkaufe obwohl dies nie Sache des Mietvertrages war und ich dies nicht will.
Nun kündigte er mir an, dass ich mich deswegen schon von meiner Kaution verabschieden kann. Er wolle "Fehler" am Mobiliar suchen und so mein Geld einbehalten. Ich hätte nun also die Wahl, seine Sachen direkt zu kaufen oder mein Geld ohne Gegenwert zu verlieren. Ein Übergabeprotokoll wurde bei Einzug nicht angefertigt. Der Wohnungseigentümer war zwischenzeitlich mehrfach in der Wohnung und kann den Zustand des Mobiliar sehr gut einschätzen und auch bezeugen, dass ich sehr vorsichtig damit umgegangen bin.
Ich möchte mich nicht so unter Druck setzen lassen.

Nun soll bald die Wohnungs- und Schlüsselübergabe bei Auszug stattfinden. Der Hauptmieter sagte mir nun, dass er nicht persönlich kommen wird, sondern eine bevollmächtigte Person schicken will. Es soll entweder ein befreundeter Immobilienmakler oder Polizist sein und beide werden instuiert Macken zu "suchen". Ich finde diese Druckmache unter aller Kanone.
Was darf die Person überhaupt aufnehmen? Ich habe diese Personen bisher noch nie gesehen und weiß nicht ob die überhaupt den Ursprungszustand der Möbel einschätzen können. Muss ich ein solches Protokoll unterschreiben und tue ich mir selber einen Gefallen damit, die Unterschrift abzulehnen? Der Eigentümer sagte mir schon zu, als Zeuge dabei zu sein. Kann ich das Übergabeprotokoll ablehnen und mir einfach vom Eigentümer gegenzeichnen lassen, dass ich die Wohnung in ordentlichem Zustand übergeben habe?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen,
Leolöwenherz

-- Editiert von Leolöwenherz am 19.11.2017 17:49

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9863 Beiträge, 4474x hilfreich)

Vorweg: Der Vermieter muss beweisen, dass in der Mietzeit Mängel durch nicht vertragsgemäßen Gebrauch entstanden sind. Das wird ihm ohne Übergabeprotokoll beim Einzug vermutlich recht schwer fallen, wenn der Mieter nicht irgendetwas dazu unterschreibt.

Und da komme ich zum wesentlichen: Der MIeter ist nicht verpflichtet, eine Wohnungsübergabe mit Besichtigung durchzuführen. Er kann auch die Schlüssel nachweisbar an den Beauftragten übergeben und das wars. Er muss insbesondere nichts unterschreiben.

Normalerweise ist das aber nur in Extremfällen sinnvoll. Denn dann hat der Mieter keine Beweise, in welchem Zustand er die Wohnung zurückgegeben hat. Wenn der Mieter also Probleme befürchtet, sollte er direkt vor der WOhnungsübergabe mit möglichst neutralen Zeugen durch die Wohnung gehen und den Zustand sowie die Zählerstände dokumentieren. Dazu kann man auch Fotos und Videos anfertigen. Am wichtigsten sind jedoch die Zeugen.

Zeugen können natürlich keine verbindlichen Erklärungen für den Vermieter abgeben. VOn daher kann der Wohnungseigentümer eben nur den Zustand bezeugen aber nicht erklären, dass dieser ordnungsgemäß ist.

Wenn eine Übergabe zustande kommt, muss man beim Ausfüllen des Übergabeprotokolls vorsichtig sein. Bitte dies genau lesen und nur unterschreiben, wenn wirklich alles darin stimmt und so gewollt ist. Häufig genug unterschreiben Mieter etwas und stellen erst nachher fest, dass dies ein Fehler war. So könnte alleine die Bezeichnung z.B. eines Kratzers als "Mangel" bedeuten, dass der Mieter anerkannt hat, dass er diesen Mangel zu vertreten hat. Und dann muss er auch dafür zahlen, egal ob das nun stimmt oder nicht. Auch findent sich zum Teil irgendwo auf dem Protokoll Kleingedrucktes.

Meiner Meinnung nach sollte ein Protokoll alleine den Zustand der Mietsache dokumentieren. Ähnlich wie bei einem Unfallprotokoll nach einem Verkehrsunfall sind Wertungen und Schuldzuweisungen selten sinnvoll. Einzig wenn die Sachlage absolut eindeutig ist, kann man das machen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Man kann auch selbst die Zustand der Wohnung und Zählerstände detailliert dokumentieren (Foto, Video,Zeugen).
Vermieter / Vertreter bekolmmen dann nur noch nachweislich den Schlüssel übergeben und man verabschiedet sich mit einem "schönen Tag noch".



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Auch der Mieter kann ein Übergabeprotokoll anfertigen und von neutralen Zeugen (evtl. Eigentümer) unterschreiben lassen. Oder versuchen den Vermieter dieses zur Unterschrift vorlegen. Gleiches Recht für alle.

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#4
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Du kannst dein eigenes Protokoll mitbringen. Dies laesst du vom Vermieter unterschreiben im Tausch gegen die Schlüssel. Danach fotografierst du sein Protokoll unterschreibst seins unter keinen Umständen.
Dann ist rechtlich schon viel gewonnen. Die Kaution wirst du nach der Ankündigung vermutlich einklagen muessen.

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If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Dies laesst du vom Vermieter unterschreiben im Tausch gegen die Schlüssel.

Und wenn er nicht unterschreibt, behält man die Schlüssel? Keine gute Idee...


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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Das Übergabeprotokoll beschreibt den Zustand der Wohnung und der Möbel bei Übergabe, nicht mehr und nicht weniger.

Wenn ein mit vermieteter Schrank z.B. einen dicken Kratzer hat, dann darf und muss so etwas im Übergabeprotokoll stehen. Da hilft es auch nichts, wenn man die Unterschrift verweigert oder gar die ganze Übergabe. Schließlich ist der Kratzer offensichtlich und kann daher nicht wegdiskutiert werde.

Es ist daher regelmäßig im Interesse des Mieters, dass beim Auszug ein Übergabeprotokoll angefertigt wird, da Schäden, die nicht aufgeführt sind, später nur noch schwer vom Vermieter geltend gemacht werden können. Beim Einzug liegt es dagegen im Interesse des Vermieters, ein Übergabeprotokoll anzufertigen, damit er später beweisen kann, dass ein bestimmter Schaden beim Einzug nicht vorhanden war.

Das Übergabeprotokoll sollte aber keine Aussage darüber machen, ob der Mieter für die Beseitigung der Schäden aufkommen muss. Falls man sich über einen bestimmten Punkt nicht einigen kann, schreibt man eben beide Auffassungen auf.

Zitat:
Du kannst dein eigenes Protokoll mitbringen. Dies laesst du vom Vermieter unterschreiben im Tausch gegen die Schlüssel. Danach fotografierst du sein Protokoll unterschreibst seins unter keinen Umständen.
Dann ist rechtlich schon viel gewonnen.


Von so einem Vorgehen würde ich abraten. Das eigene Protokoll hat keinen nennenswerten Beweiswert, wenn darin ein Mangel fehlt, der im Protokoll des Vermieters auftaucht. Die Unterschrift unter das Protokoll des Vermieters sollte nur dann verweigert werden, wenn darin Zusagen für Mängelbeseitigungen oder Schadenersatzzahlungen durch den Mieter verlangt werden. Ein Protokoll mit einer reinen Zustandsbeschreibung kann der Mieter dagegen unterschreiben und sollte das auch machen, wenn dort keine erfundenen Mängel auftauchen.

Natürlich sollte der Mieter sich auch eine Kopie geben lassen oder das unterschriebene Protokoll im Zweifel fotografieren.

Über die Frage, wer für die Beseitigung der Mängel aufkommen muss, kann man sich später immer noch streiten. Auch für einen Mangel der im Protokoll aufgeführt ist muss er Mieter nur dann aufkommen, wenn der Mangel bei Vertragsbeginn noch nicht vorhanden war und wenn der Mangel durch nicht vertragsgemäßen Gebrauch entstanden ist.

Zitat:
Auch der Mieter kann ein Übergabeprotokoll anfertigen und von neutralen Zeugen (evtl. Eigentümer) unterschreiben lassen. Oder versuchen den Vermieter dieses zur Unterschrift vorlegen. Gleiches Recht für alle.


Kann man natürlich machen. Blöd daran ist nur, das im Ergebnis die Summe aus beiden Protokollen gilt. Wenn der Mieter also einen Mangel aufgeschrieben hat, den der Vermieter übersehen hat, dann hat er mit so einem Ergebnis ein Eigentor geschossen. Ein Protokoll, das vom Mieter alleine unterschrieben ist und Mängelfreiheit bescheinigt ist dagegen das Papier nicht wert, auf dem es steht.

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#7
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Wenn der Mieter unterschreibt, wird er gehängt.

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#8
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Akkarin):
Dies laesst du vom Vermieter unterschreiben im Tausch gegen die Schlüssel.

Und wenn er nicht unterschreibt, behält man die Schlüssel? Keine gute Idee...


Dass heisst du legst beim Pokern hin und gibst auf, wenn du kein Ommablatt hast?

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Dass heisst du legst beim Pokern hin und gibst auf

Wir sind nicht beim pokern, sondern im Mietrecht.
Und da schuldet man Schadenersatz wenn man die Schlüssel behält und die Wohnung somit nicht zurückgibt.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man kann auch selbst die Zustand der Wohnung und Zählerstände detailliert dokumentieren (Foto, Video,Zeugen).
Vermieter / Vertreter bekolmmen dann nur noch nachweislich den Schlüssel übergeben und man verabschiedet sich mit einem "schönen Tag noch".


einen Zusatz noch, selber auch einen oder zwei Zeugen mitnehmen, die den ISt-Zustand der Mietsache und des Mobiliars auch noch bestätigen können.

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat:
Wenn der Mieter unterschreibt, wird er gehängt.


Quatsch

Wenn der Schrank einen Kratzer hat, dann hat er einen Kratzer. Der Schrank hat auch immer noch einen Kratzer, wenn der Mieter die Unterschrift verweigert. Warum sollte dann der Mieter die Unterschrift verweigern?

Der Mieter sollte jedoch nicht unterschreiben, dass der Kratzer auf seine Kosten beseitigt wird.

Der Mieter kann anschließend immer noch hingehen und behaupten, dass der Kratzer schon beim Einzug vorhanden war und er deswegen dafür nicht verantwortlich ist. Zum Beweis des Zustands beim Einzug hilft dem Vermieter das Auszugsprotokoll genau Null komma nichts.

Ein vom Vermieter unterschriebenes Auszugsprotokoll, das eine reine Zustandsbeschreibung enthält, dient nahezu ausschließlich den Interessen des Mieters. Alles, was der Vermieter darin nicht aufgeschrieben hat, kann er später nur noch unter großen Schwierigkeiten geltend machen. Es liegt daher im Interesse des Mieters, dass er Einfluss auf den Protokollinhalt nimmt und das dann auch unterschreibt.

Zitat (von "Akkarin"):
Dass heißt du legst beim Pokern hin und gibst auf, wenn du kein Ommablatt hast?


Natürlich mag es auch Vermieter geben, die auf so einen riskanten Bluff hereinfallen. Dennoch sollte man in einem Rechtsforum so einen Bluff nicht empfehlen. Der Mieter kann nämlich nur verlieren, wenn er das durchzieht.

Der Fragesteller kann die Empfehlung nämlich so interpretieren, dass er berechtigt ist, die Schlüssel einzubehalten, wenn der Vermieter nicht ein Protokoll in seinem Sinne unterschreibt. Dazu sei ganz klar gesagt, dass er dieses Recht nicht hat und jeder Vermieter, der sich auch nur ein wenig im Mietrecht auskennt, das auch weiß.

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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wenn der Schrank einen Kratzer hat, dann hat er einen Kratzer. Der Schrank hat auch immer noch einen Kratzer, wenn der Mieter die Unterschrift verweigert. Warum sollte dann der Mieter die Unterschrift verweigern?


Nun ja mit der Unterschrift bestätigt der Mieter den Mangel als, das würde ich nun auch so nicht unterschreiben.

Vor Gericht wird sich dann darüber gefetzt, ob dieser Mangel (hier der Kratzer) vom Mieter verursacht wurde, da der Mieter bei Einzug keine Mängel festgestellt und (in Ermangelung eines Protokolls) gemeldet hat, wäre der Weg zum Schadensersatz zumindest weit geöffnet.

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#13
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

]

Du kannst dein eigenes Protokoll mitbringen. Dies laesst du vom Vermieter unterschreiben im Tausch gegen die Schlüssel.

Zitat:


Warum nicht gleich mit der Pistole dem VM zur Unterschrift zwingen?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von hh):
Wenn der Schrank einen Kratzer hat, dann hat er einen Kratzer. Der Schrank hat auch immer noch einen Kratzer, wenn der Mieter die Unterschrift verweigert. Warum sollte dann der Mieter die Unterschrift verweigern?


Nun ja mit der Unterschrift bestätigt der Mieter den Mangel als, das würde ich nun auch so nicht unterschreiben.

Vor Gericht wird sich dann darüber gefetzt, ob dieser Mangel (hier der Kratzer) vom Mieter verursacht wurde, da der Mieter bei Einzug keine Mängel festgestellt und (in Ermangelung eines Protokolls) gemeldet hat, wäre der Weg zum Schadensersatz zumindest weit geöffnet.


Bingo !

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#15
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ein vom Vermieter unterschriebenes Auszugsprotokoll, das eine reine Zustandsbeschreibung enthält, dient nahezu ausschließlich den Interessen des Mieters. Alles, was der Vermieter darin nicht aufgeschrieben hat, kann er später nur noch unter großen Schwierigkeiten geltend machen. Es liegt daher im Interesse des Mieters, dass er Einfluss auf den Protokollinhalt nimmt und das dann auch unterschreibt.


Alles was nicht drin steht, geht sowieso kaum, davor braucht man so gut wie keinen Schutz. Viel schlimmer ist das was drin steht. Entweder steht was im Kleingedruckten, was da nicht gehört, oder Zustand, der eigentlich vertragsgemäßer Gebrauch war, ist jetzt ein dokumentierter Mangel. Und dann geht's genauso wie Alteshaus es beschrieben hat.

Als Mieter macht es nur in einem Fall Sinn zu unterschreiben: der VM schreibt rein- alles io.

Zitat (von hh):
Zitat (von "Akkarin"):
Dass heißt du legst beim Pokern hin und gibst auf, wenn du kein Ommablatt hast?


Natürlich mag es auch Vermieter geben, die auf so einen riskanten Bluff hereinfallen. Dennoch sollte man in einem Rechtsforum so einen Bluff nicht empfehlen. Der Mieter kann nämlich nur verlieren, wenn er das durchzieht.

Der Fragesteller kann die Empfehlung nämlich so interpretieren, dass er berechtigt ist, die Schlüssel einzubehalten, wenn der Vermieter nicht ein Protokoll in seinem Sinne unterschreibt. Dazu sei ganz klar gesagt, dass er dieses Recht nicht hat und jeder Vermieter, der sich auch nur ein wenig im Mietrecht auskennt, das auch weiß.


Das hab ich doch nie behauptet- natürlich muss er am Ende der Mietzeit die Schlüssel zurückgeben.
Aber ich kann mich doch dem Vermieter gegenüber hinstellen und sagen, Schlüssel geb ich dir am Ende wenn wir durch sind, und du unterschrieben hast, dass du die Wohnung und die Schlüssel in geräumten und ______________ Zustand zurück hast.



-- Editiert von Akkarin am 20.11.2017 11:02

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#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat:
Entweder steht was im Kleingedruckten, was da nicht gehört,


Ein Übergabeprotokoll sollte nichts Kleingedrucktes enthalten

Zitat:
oder Zustand, der eigentlich vertragsgemäßer Gebrauch war, ist jetzt ein dokumentierter Mangel.


Das Protokoll sollte eine reine Zustandsbeschreibung sein und keine Bewertung enthalten, ob ein bestimmter Zustand ein Mangel ist oder nicht.

Wenn man sich über einen bestimmten Punkt nicht einigen kann ist es immer noch besser, beide Standpunkte aufzuschreiben als gar nichts in der Hand zu haben.

Zitat:
Aber ich kann mich doch dem Vermieter gegenüber hinstellen und sagen, Schlüssel geb ich dir am Ende wenn wir durch sind


Das ist doch sowieso klar, dass die Schlüsselübergabe die letzte Aktion im Rahmen der Übergabe ist. Mit so einer Ankündigung übt man doch keinen Druck aus. Deine Antwort#4 konnte man leicht völlig anders verstehen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wenn man sich über einen bestimmten Punkt nicht einigen kann ist es immer noch besser, beide Standpunkte aufzuschreiben als gar nichts in der Hand zu haben.

Der Vermieter muss die Kaution auszahlen, wenn er nichts mehr in der Hand hat, was ein Ansprüche zu seinen Gunsten auslöst.
Der Mieter kann die Kaution forder, ohne was in der Hand zu haben.

Warum sollte man ihm was in die Hand legen?

(klar, das geht immer beidseitig, aber ich gehe grundsätzlich davon aus, der VM ist in Mietrecht erfahrener (hoffentlich) als der Mieter und es gibt nunmal Vermieter bei denen ist es Teil des Geschäftsmodells, die Kaution in jedem falle einzubehalten- hier hat der Vermieter ja sogar im Vorfeld angekündigt, es wird Beanstandungen geben auf deren Basis die Kaution einbehalten wird- da unterschreib ich doch nichts mehr)

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#18
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

--

-- Editiert von Akkarin am 20.11.2017 16:55

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Leolöwenherz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank euch Allen für die zahlreichen Beiträge!
Ich bin ein wenig verwirrt.
Der Vermieter wird zwanghaft versuchen Schäden aufzunehmen um mir dann dies in "Rechnung" zu stellen. Da es sich in meinem Fall um gebrauchtes Mobiliar handelt, wird er natürlich auch Schäden finden. Zu einem sehr großen Teil Schäden die schon vorher vorhanden waren. Ich finde zum aktuellen Zeitpunkt keinen Schaden den ich fahrlässig hervorgerufen habe, oder unnatürlichen Verschleiß der Möbel. Es handelt sich um einen Altbau mit zum Teil antiken Möbeln. Es ist also klar, dass dort ein gewisses Alter erkennbar ist. Dies wird jetzt wohl ins Protokoll aufgenommen um so wie angekündigt, die Kaution einzubehalten. Meine Frag ist nun wie ich in einem solchen Fall vorgehen sollte.
Nachdem bei Einzug kein Protokoll angefertigt wurde, ist es doch jetzt eine Einladung zur Kautioneinbehaltung, wenn ich diese Schäden unterschreibe oder?
Einen neutralen Zeugen/den Vermieter werde ich dabei haben. Dieser wird auch das Protokoll unterschreiben, da es dabei ja auch um den Zustand der Wohnung an sich geht (Wände, Fußboden usw.)
Sollte ich diese Schäden unterzeichnen und/oder was kann ich ergänzend eintragen, damit ich nicht dafür gerade stehen muss? Zumindest nicht in dem Maße, wie ich nicht Schuldig bin.
Ich habe an soetwas gedacht wie: "Ich, Leolöwenherz bin der Meinung, dass die Schäden bei Einzug schon vorhanden waren und nicht mit der hinterlegten Kaution zu verrechnen sind ."
Bringt sowas vor Gericht überhaupt etwas? und wenn ja, wie ist sowas zu formulieren?
Ich danke euch herzlichst!!!
Leolöwenherz

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9863 Beiträge, 4474x hilfreich)

Zitat (von Leolöwenherz):
Ich bin ein wenig verwirrt.
Es gibt unterschiedliche Meinungen, welches Vorgehen am besten ist. Einig sind sich glaube ich alle Schreiber, in folgenden Punkten:

1) Wenn Probleme befürchtet werden, so solltest du für dich mit einem Zeugen vor der Übergabe den Zustand dokumentieren. Dieses Protokoll musst du dem Vermieter nicht zukommen lassen. Es dient nur zur Sicherheit, falls plötzlich neue Schäden auftauchen oder falls der Vermieter behauptet, die Wohnung wäre in einem komplett verdreckten Zustand zurückgegeben worden. Da helfen dann Fotos, Videos und eben der Zeuge, damit im Zweifel ein Richter sich ein Eindruck von der Wohnung bei Übergabe verschaffen kann.

2) Unterschreibe nichts, was du nicht verstehst oder was deiner Meinung nach nicht stimmt. hh hat seine Meinung kundgetan, was ein Protokoll enthalten sollte und was nicht. Häufig genug enthält ein solches Protokoll eben doch Kleingedrucktes. Das kann schon in den Überschriften liegen. Da steht dann ganz unschuldig "vorhandene Mängel: " oder "Beschädigungen: " und der Vermieter bzw. dessen Beauftragter trägt dort etwas ein. Und schon muss man - wenn der Mieter unterschreibt - diskutieren, ob das bereits ein Anerkenntnis darstellt, dass dieser Zustand eine Abweichung vom vertragsgemäßen Zustand ist. Neutral wäre "Zustandsbeschreibung" als Überschrift. Ich möchte jedoch fast wetten, dass das dort nicht stehen wird.

3) Sieh zu, dass du auf jeden Fall die Schlüssel loswirst und dass du dies mindestens durch Zeugen beweisen kannst. Sonst kann es teuer werden.

Zitat (von Leolöwenherz):
Ich habe an soetwas gedacht wie: "Ich, Leolöwenherz bin der Meinung, dass die Schäden bei Einzug schon vorhanden waren und nicht mit der hinterlegten Kaution zu verrechnen sind ."
Bringt sowas vor Gericht überhaupt etwas? und wenn ja, wie ist sowas zu formulieren?
Klar bringt das was und kann auch so formuliert werden. Nur hast du damit zumindest schonmal anerkannt, dass dies Schäden sind. Warum solltest du das tun? Ein Protokoll sollte nur den Zustand beschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Leolöwenherz):
Ich bin ein wenig verwirrt.


Ich wäre aufgrund einiger Antworten sogar sehr deutlich verwirrt.

Zitat (von Leolöwenherz):
Der Vermieter wird zwanghaft versuchen Schäden aufzunehmen um mir dann dies in "Rechnung" zu stellen.


Mag sein, kann er aber auch unabhängig von einem Protokoll. Damit ist jedoch nichts darüber gesagt, ob die Inrechnungstellung auch rechtens und durchsetzbar ist.

Zitat (von Leolöwenherz):
Dies wird jetzt wohl ins Protokoll aufgenommen um so wie angekündigt, die Kaution einzubehalten. Meine Frag ist nun wie ich in einem solchen Fall vorgehen sollte.


HH hat es in einigen Posts vorher richtig und einmal sogar sehr plakativ beschrieben.

Das Protokoll soll den Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe beschreiben.
Zitat (von hh):
Wenn der Schrank einen Kratzer hat, dann hat er einen Kratzer.
Diese Festschreibung besagt überhaupt nichts im Hinblick auf Deine Haftung!!!

Du machst gedanklich immer zwei oder drei Schritte in einem im Sinne von "A) es wird was notiert, B) dafür macht er mich haftbar, C) den Betrag hält e von meiner Kaution ein.

Mag zwar so kommen, aber für das Protokoll gilt nur A).

Zitat (von Leolöwenherz):
Nachdem bei Einzug kein Protokoll angefertigt wurde, ist es doch jetzt eine Einladung zur Kautioneinbehaltung, wenn ich diese Schäden unterschreibe oder?
Absolut nicht.
Beispiel: Waschbecken hat bei Einzug eine Macke, Waschbecken hat bei Auszug eine Macke - wie will man da einen Kautionsabzug rechtfertigen?

Zitat (von Leolöwenherz):
Sollte ich diese Schäden unterzeichnen und/oder was kann ich ergänzend eintragen, damit ich nicht dafür gerade stehen muss? Zumindest nicht in dem Maße, wie ich nicht Schuldig bin.
Es ist völlig egal ob Du unterzeichnest. Der Vermieter wird wenn Du nicht unterzeichnest andere Wege der Dokumentation finden. Eine Kamera sollte er haben.

Nochmals: Du bestätigst nur den Zustand nicht Deine Haftung.

Über die Haftung streitet man sich erst, wenn Forderungen gestellt werden, und dann erst geht es um Beweise die den Vergleich Zustand damals und Zustand heute ermöglichen.

Zitat (von Leolöwenherz):
Ich habe an soetwas gedacht wie: "Ich, Leolöwenherz bin der Meinung, dass die Schäden bei Einzug schon vorhanden waren und nicht mit der hinterlegten Kaution zu verrechnen sind ."
Bringt sowas vor Gericht überhaupt etwas?


Na klar, eine Unterbrechung, weil sich Richter und Anwälte vor Lachen auf den Tischen wälzen.

Zitat (von Leolöwenherz):
und wenn ja, wie ist sowas zu formulieren?
Das ist im Grunde schon unzulässige Rechtsberatung, daher nur: Du kannst reinschreiben was Du willst. Es ist nicht mehr als die Dokumentation Deiner Meinung .

Sind Mieter und Vermieter unterschiedlicher Meinung - und kommt es zum Rechtsstreit, gewinnt im Normalfall der, der die besseren Argumente und dazugehörige Nachweise (Bilder) hat.

Das Du kein Protokoll von der Übernahme hast, macht Deine Argumentation nicht grade einfacher. Aber damit musst Du klarkommen.

Ich denke allerdings auch, dass die allzu vollmundigen Vorankündigungen so lange nicht umgesetzt werden, da ein offenkundiger Missbrauch ja auch recht teuer werden kann.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Berry, du übersieht, dass es kein Einzugprotokoll gibt. Also war bei Einzug alles tiptop, sonst waere es ja festgehalten worden. Eine Unterschrift unter den "Zustand" besiegelt die Schuld.

Ein Vermieter der so offen Schindluder ankündigt, wird sich kaum so wünscheswert verhalten, wie HH das gerne haette.

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