Wohnungsübergabe - Bei einem Mietvertrag von 2000 muss ich doch gar nicht renovieren, oder?

17. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Slater
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsübergabe - Bei einem Mietvertrag von 2000 muss ich doch gar nicht renovieren, oder?

mein Ex-Vermieter verklagt mich, weil ich Nebenkostenkonto nicht ausgeglichen haben und nicht renoviert hätte.

Mietvertrag stammt aus dem Jahr 2000

erstens hatte ich renoviert, wurde nicht ganz fertig am 30. Er gewährte er mir 5 Tage Aufschub, verlangte Nachbesserung (das war Mittwoch), Sonntag nachmittag sollte die Wohnung dann endgültig übergeben werden. Er gab inzwischen einen Schlüssel an den Nachmieter weiter, der fröhlich zu renovieren anfing (sogar mit meiner Farbe, die ich in der Wohnung hinterließ). Er zog damit eigentlich schon ein. Am Sonntag vormittag konnte ich dann nicht weiter weißelen...

Nun meine Fragen:
Bei einem Mietvertrag von 2000 muss ich doch gar nicht renovieren, oder? (unabhängig vom Mietvertrag gibt es da wohl ein BGH Urteil
Gericht verlangt Auskunft darüber, ob ich mich verteidigen will? (ja ich will, brauche ich dafür einen Rechtsanwalt?)
Die Miete bis zum 15. verlangt er auch noch, da der Mieter nicht rechtzeitig einziehen konnte. Ist das rechtens?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Nun die Antworten:

Quatsch.
Nein.
Ja.

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#2
 Von 
Slater
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

danke erstmal.

Wenn der Vermieter einerseits Nachbesserung von Mittwoch bis spätestens So verlangt, darf er doch andererseits nicht schon den Schlüssel weitergeben, oder?
Und wenn der Nachmieter schon anfängt zu renovieren mit meiner Farbe, gilt das dann nicht als "Wohnung akzeptiert"?

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#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

wenn der Nachmieter schon anfängt zu renovieren mit meiner Farbe

Sei doch froh, daß der Dir wenigstens einen Teil der Arbeit abgenommen hat.
Oder was hattest Du mit der Farbe vor ?

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#4
 Von 
Slater
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

hä?

klar hat er einen Teil der Arbeit abgenommen. Aber

1.) meine Farbe gestohlen
2.) eine dicke Rechnung geschrieben
3.) mir die Möglichkeit versagt, selbst zu weisseln

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#5
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

wurde nicht ganz fertig am 30.

Und wer hat da zu spät mit der Arbeit angefangen ?

Abgesehen davon hat er die Farbe nicht gestohlen; sie befindet sich genau da, wo sie hingehört und wo auch Du sie hinhaben wolltest: an den Wänden der Wohnung.

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#6
 Von 
Slater
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

also jetzt geht es aber los! Wenn jemand Dein Auto klaut und damit über die Autobahn fährst, sage ich doch auch nicht: "jetzt ist das Auto da wo es hingehört - auf der Straße"

Bist Du ein Vermieter?

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#7
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Ich wiederhole:

Was hattest Du mit der Farbe vor ?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Slater
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

ich wiederhole auch gern:

ICH wollte mit der Farbe streichen => keine Renovierungsrechnung



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#9
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Was für eine Renovierungsrechnung ?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Slater
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

die der Nachmieter dem Vermieter geschickt hat. Der Vermieter hat es auch prompt bezahlt "mit meiner Kaution"

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#11
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Wie hoch ?

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#12
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
guest123-1043
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-1043
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Slater
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

die Rechnung ist über 800 €

@senior: danke

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Slater
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

meine konkrete Frage ist:

am 30. verlangt der Vermieter Nachbesserung, was ja auch ok ist. Gleichzeitig gibt er einen Schlüssel für den Nachmieter weiter, der fröhlich renoviert.
So hatte ich gar nicht die Chance zu renovieren.
Das kann doch nicht rechtens sein, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Slater
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

meine konkrete Frage ist:

am 30. verlangt der Vermieter Nachbesserung, was ja auch ok ist. Gleichzeitig gibt er einen Schlüssel für den Nachmieter weiter, der fröhlich renoviert.
So hatte ich gar nicht die Chance zu renovieren.
Das kann doch nicht rechtens sein, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Slater
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

So Urteil gesprochen: Die Klage meines Vermieters ist unbegründet. Aufgrund des BGH Urteils hätte ich nicht renovieren müssen und zudem hat er keine Fristen gesetzt. Auch die Gerichtskosten muss er zahlen

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