Wohnungsübergabe - Einzug ohne Übernahmeprotokoll

28. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Katja2012
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)
Wohnungsübergabe - Einzug ohne Übernahmeprotokoll


Hallo Forumsteilnehmer

ich habe eine Frage zu meinen bevorstehenden Auszug
aus der Mietwohnung in der ich fast 7 Jahre gewohnt habe
bei meinem Einzug wurde kein Übernahmeprotokoll erstellt
die Vermieterin meinte damals sie wisse welche Schäden
in der Wohnung sind und wir bräuchten das nix extra
schriftlich niederschreiben
wie verhält sich das nun wenn ich ausziehe muß dann
ein solches Protokoll erstellt werden?

MFG
Katja2012




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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Nein, es gibt keine Pflicht ein Protokoll zu erstellen.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Katja2012
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

danke für die Antwort

was ist aber mit den "schäden" die damals schon da waren
könnten die mich jetzt dafür verantwortlich machen und
mir das in rechnung stellen? :(

LG
Katja2012

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#3
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Wenn Sie nicht beweisen können dass die Schäden schon übernommen wurden schon.
Sie haben die Schäden nicht zufällig beim Einzug fotografiert ??


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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Katja2012
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

nein habe ich leider nicht fotografiert :(

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#5
 Von 
Gary85
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 16x hilfreich)

Am Besten kein Wort zum Thema Kaution sagen und 6 Monate nach Auszug abwarten - danach wären nämlich eventuelle Ersatzansprüche gemäß §548 BGB verjährt ... ;-)

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#6
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
könnten die mich jetzt dafür verantwortlich machen und mir das in rechnung stellen?


Ja.Hier werden VM gegenüber dem Mieter meistens sehr vergesslich! :zoff:


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-- Editiert Pachlus am 28.07.2012 21:25

-- Editiert Pachlus am 28.07.2012 21:26

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Ein Mieter der behauptet das Schäden die über den normalen Gebrauch der Mietsache hinausgehen von anderen verursacht wurden, müsste dafür den Beweis antreten.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#8
 Von 
Katja2012
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

@van sell

wieso muß eigentlich der vermieter nicht beweisen
dass der mieter diese schäden verursacht hat?

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Ein Mieter der behauptet das Schäden die über den normalen Gebrauch der Mietsache hinausgehen von anderen verursacht wurden, müsste dafür den Beweis antreten, wenn nur eine Herkunft der Schadensursache aus dem seiner unmittelbaren Einflußnahme, Herrschaft und Obhut unterliegenden Bereich in Betracht kommt.


Wenn also durch einen Wasserrohrbruch die Mietsache beschädigt wurde, oder eine Rohrverstopfung voerliegt trägt der Vermieter erstmal die Beweislast.

Bei Brandlöchern im Teppich oder einer abgeschabten Tapete trägt jedoch der Mieter die Beweislast.



Der Vermieter muss jedoch bei der Übergabe alle Schaden genauestens dokumentieren. Unterlässt er dieses, bekommt er möglicherweise Probleme später nachzuweisen das die Schäden nicht erst nach dem Ende der Mietzeit entstanden sind.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#10
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Will das Katjalein nicht vielleicht erstmal die Übergabe abwarten, anstelle schon mal über ungelegte Eier zu diskutieren?

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0x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
Katja2012
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

wieso und was bitte
"Steht dort nix ist doch alles klar"

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0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
Katja2012
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

ok, danke
den letzten beissen die hunde

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0x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
Katja2012
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

NEIN
ist es nicht!
steht aber schon zu anfang in meinem beitrag!

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0x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
Katja2012
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

unschuldig bin in diesem fall ich
aber du willst scheinbar nur provozieren

wünsche dir eine gute zeit


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