Hallo Forumsteilnehmer
ich habe eine Frage zu meinen bevorstehenden Auszug
aus der Mietwohnung in der ich fast 7 Jahre gewohnt habe
bei meinem Einzug wurde kein Übernahmeprotokoll erstellt
die Vermieterin meinte damals sie wisse welche Schäden
in der Wohnung sind und wir bräuchten das nix extra
schriftlich niederschreiben
wie verhält sich das nun wenn ich ausziehe muß dann
ein solches Protokoll erstellt werden?
MFG
Katja2012
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Wohnungsübergabe - Einzug ohne Übernahmeprotokoll
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Nein, es gibt keine Pflicht ein Protokoll zu erstellen.
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danke für die Antwort
was ist aber mit den "schäden" die damals schon da waren
könnten die mich jetzt dafür verantwortlich machen und
mir das in rechnung stellen?
LG
Katja2012
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Wenn Sie nicht beweisen können dass die Schäden schon übernommen wurden schon.
Sie haben die Schäden nicht zufällig beim Einzug fotografiert ??
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nein habe ich leider nicht fotografiert
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Am Besten kein Wort zum Thema Kaution sagen und 6 Monate nach Auszug abwarten - danach wären nämlich eventuelle Ersatzansprüche gemäß §548 BGB verjährt ... ;-)
quote:
könnten die mich jetzt dafür verantwortlich machen und mir das in rechnung stellen?
Ja.Hier werden VM gegenüber dem Mieter meistens sehr vergesslich!
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-- Editiert Pachlus am 28.07.2012 21:25
-- Editiert Pachlus am 28.07.2012 21:26
Ein Mieter der behauptet das Schäden die über den normalen Gebrauch der Mietsache hinausgehen von anderen verursacht wurden, müsste dafür den Beweis antreten.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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@van sell
wieso muß eigentlich der vermieter nicht beweisen
dass der mieter diese schäden verursacht hat?
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Ein Mieter der behauptet das Schäden die über den normalen Gebrauch der Mietsache hinausgehen von anderen verursacht wurden, müsste dafür den Beweis antreten, wenn nur eine Herkunft der Schadensursache aus dem seiner unmittelbaren Einflußnahme, Herrschaft und Obhut unterliegenden Bereich in Betracht kommt.
Wenn also durch einen Wasserrohrbruch die Mietsache beschädigt wurde, oder eine Rohrverstopfung voerliegt trägt der Vermieter erstmal die Beweislast.
Bei Brandlöchern im Teppich oder einer abgeschabten Tapete trägt jedoch der Mieter die Beweislast.
Der Vermieter muss jedoch bei der Übergabe alle Schaden genauestens dokumentieren. Unterlässt er dieses, bekommt er möglicherweise Probleme später nachzuweisen das die Schäden nicht erst nach dem Ende der Mietzeit entstanden sind.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Will das Katjalein nicht vielleicht erstmal die Übergabe abwarten, anstelle schon mal über ungelegte Eier zu diskutieren?
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wieso und was bitte
"Steht dort nix ist doch alles klar"
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ok, danke
den letzten beissen die hunde
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NEIN
ist es nicht!
steht aber schon zu anfang in meinem beitrag!
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unschuldig bin in diesem fall ich
aber du willst scheinbar nur provozieren
wünsche dir eine gute zeit
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