Hallo,
ich habe zum 01.06. eine neue Wohnung gemietet. Nun würde mich interessieren wie die generelle Situation der Wohnungsübergabe geregelt ist. Angenommen der Vormieter weigert sich zu renovieren und der Vermieter möchte selbst auch nichts machen - auf was muss man nun bei der Übergabe achten? Wenn man festhält, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wurde, hat das dann Auswirkungen beim Auszug? Wie kann man vermeiden, dass man bei Einzug und bei Auszug renovieren muss? Wenn im Vertrag die Schönheitsreparaturen mit Fristen festgelegt wurden (also als Sache des Vermieters), gilt die Klausel dann überhaupt?
Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen. Momentan sind die Wände auch noch farbig und der Aufwand daher relativ hoch.
Vielen Dank
annakea
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Wohnungsübergabe - Probleme mit Vermieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:
ich habe zum 01.06. eine neue Wohnung gemietet
In dem zugrundeliegenden Vertrag sollte eigentlich etwas zum vertragsgerechten Zustand der Wohnung stehen.
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Wer ohne eine vertragliche Regelung bei Mietbeginn die heruntergekommene Wohnung herrichtet, kann sich nicht darauf bei Auszug berufen. Seine Arbeiten sind freiwillig. Deshalb solltest du das hier vereinbaren
: [color=green]Renovieren bei Einzug, nicht jedoch bei Auszug. [/color]
Hier gilt: Ob die Wohnung bei Beginn des Mietverhältnisses renoviert oder unrenoviert übernommen wurde, spielt keine Rolle, sonst renovierst du noch mal am Ende der Mietzeit.
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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"
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Hallo und vielen Dank für die Antworten! Leider ist aus dem Vertrag nicht ersichtlich wie die Wohnung übergeben wird. Außerdem habe ich mich oben verschrieben, die Schönheitsreparaturen sind Sache des Mieters mit festen Fristen und anteiliger Berechnung (alle fünf Jahre, etc.) Habe nun bedenken, dass die Wohnung bei Einzug und bei Auszug renoviert werden muss, auch wenn die Klausel "Renovieren bei Einzug nicht jedoch bei Auszug" mit übernommen wird - dank der Schönheitsreparaturen.
Noch eine Frage hätte ich: Wenn bei Vermietung einer Garage eine Grundmietzeit von 1 Jahr vereinbart wird, kann dann unter keinen Umständen vorher gekündigt werden? Ist so etwas zulässig?
Vielen herzlichen Dank!
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