Wohnungsübergabe - Probleme mit Vermieter

19. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
annakea
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsübergabe - Probleme mit Vermieter

Hallo,

ich habe zum 01.06. eine neue Wohnung gemietet. Nun würde mich interessieren wie die generelle Situation der Wohnungsübergabe geregelt ist. Angenommen der Vormieter weigert sich zu renovieren und der Vermieter möchte selbst auch nichts machen - auf was muss man nun bei der Übergabe achten? Wenn man festhält, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wurde, hat das dann Auswirkungen beim Auszug? Wie kann man vermeiden, dass man bei Einzug und bei Auszug renovieren muss? Wenn im Vertrag die Schönheitsreparaturen mit Fristen festgelegt wurden (also als Sache des Vermieters), gilt die Klausel dann überhaupt?

Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen. Momentan sind die Wände auch noch farbig und der Aufwand daher relativ hoch.

Vielen Dank
annakea

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
ich habe zum 01.06. eine neue Wohnung gemietet

In dem zugrundeliegenden Vertrag sollte eigentlich etwas zum vertragsgerechten Zustand der Wohnung stehen.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Wer ohne eine vertragliche Regelung bei Mietbeginn die heruntergekommene Wohnung herrichtet, kann sich nicht darauf bei Auszug berufen. Seine Arbeiten sind freiwillig. Deshalb solltest du das hier vereinbaren : [color=green]Renovieren bei Einzug, nicht jedoch bei Auszug. [/color] Hier gilt: Ob die Wohnung bei Beginn des Mietverhältnisses renoviert oder unrenoviert übernommen wurde, spielt keine Rolle, sonst renovierst du noch mal am Ende der Mietzeit. :augenroll:

-----------------
"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
annakea
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und vielen Dank für die Antworten! Leider ist aus dem Vertrag nicht ersichtlich wie die Wohnung übergeben wird. Außerdem habe ich mich oben verschrieben, die Schönheitsreparaturen sind Sache des Mieters mit festen Fristen und anteiliger Berechnung (alle fünf Jahre, etc.) Habe nun bedenken, dass die Wohnung bei Einzug und bei Auszug renoviert werden muss, auch wenn die Klausel "Renovieren bei Einzug nicht jedoch bei Auszug" mit übernommen wird - dank der Schönheitsreparaturen.

Noch eine Frage hätte ich: Wenn bei Vermietung einer Garage eine Grundmietzeit von 1 Jahr vereinbart wird, kann dann unter keinen Umständen vorher gekündigt werden? Ist so etwas zulässig?

Vielen herzlichen Dank!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.177 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen