Wohnungsübergabe Mängel und Schimmel

17. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
da-loosy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Wohnungsübergabe Mängel und Schimmel

Guten Abend,

mal angenommen:

Familie A ist vor 4 Jahren aus einer Wohnung wegen Feuchtigkeit und Schimmel ausgezogen. Familie B ist gleich danach eingezogen und die genannten Mängel wurden verschwiegen.

Familie B aber merkte diese Mängel erst nach ein paar Jahren. Familie B beklagte diese Mängel und zeigte sie beim Vermieter an. Jegliche Versuche die Mängel zu beseitigen blieben erfolglos.

Familie B zog dann auch aus wegen der Mängel und in der Hoffnung das Kind von Familie B dann wieder gesundheitlich besser geht.
Wohnung wurde fristgerecht gekündigt. Nun bei Wohnungsübergabe wurden folgenden Mängel festgestellt(seitens des Maklers)

Türklinken in allen Räumen locker(nicht defekt)
Silikondichtungen im Bad weißt Schimmel auf (Beim Wasserhahn. Dieser wurde mehrmals vom Hausmeister repariert. Ohne Erfolg. Wasser tropfte weiter. Familie B kann aber leider nicht das Wasser wegwischen, wenn sie arbeiten ist)
Jegliche Fensterdichtungen weisen dunkle Flecken auf(diese gab es schon beim Einzug, wurden aber auf dem Protokoll damals nicht vermerkt. Lt. Aussage des Maklers ist dies nicht wichtig. Dies sagte er unter Zeugen)

Nun setzt der Vermieter der Familie B eine Frist um die Mängel bis 19.05.2015 zu beseitigen. Brief bekam Familie B aber erst durch den Poststreik am 15.05.2015.

Was kann Familie B machen bzw. welche Möglichkeiten gibt es?

Der Makler sagte auch bei der Übergabe, dass jegliche Mängel vom Hausmeister beseitigt werden(auch unter Zeugen).

Auf dem Übergabeprotokoll steht kein Haken bei abgenommen bzw nicht abgenommen und auch kein Datum bei dem Feld "Frist zur Nachbesserung bis".

Vielen lieben Dank

da-loosy

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat:
Was kann Familie B machen bzw. welche Möglichkeiten gibt es?

Angebliche Mängel beseitigen oder eben nicht. Die Frist ist kurz, aber wenn ihr die Wohnung bereits 1.Mai zurückgeben musstet möglicherweise korrekt. Eine zu kurze Frist würde übrigens eine angemessene Frist auslösen, d.h. ihr könnt nicht einfach nichts tun und dann sagen, ihr hättet wegen der zu kurzen Frist keine Möglichkeit gehabt. Ich zähle drei Dinge, die der Vermieter als Mangel einstuft.

Zitat:
Türklinken in allen Räumen locker(nicht defekt)

Das klingt nach normaler Abnutzung. Der Vermieter könnte die Reparatur allenfalls über eine möglicherweise vorhandene Kleinreparaturenklausel vom Mieter einfordern.

Zitat:
Silikondichtungen im Bad

Kann man die nicht mehr mit den Schimmelentfernern aus dem Baumarkt reinigen? Das wäre einen Versuch wert und wenn's gelingt die stress-freieste Variante. Wenn nicht könnte man auch hier Richtung normale Abnutzung argumentieren. Einen Schaden, den der Mieter z.B. durch falsches Lüften oder Reinigen versucht hat, müsste der Vermieter beweisen. Das wird vermutlich eher schwierig.

Zitat:
Fensterdichtungen

wie unter Silikondichtungen, wobei je nach Fenstermaterial von der Benutzung von Schimmelentfernern abzuraten ist. Die sind ziemlich agressiv und könnten die Fensterrahmen angreifen.

Zum Ablauf: Wenn ihr nichts tut, wird der Vermieter vermutlich die Beseitigungskosten der von ihm so genannten Mängel von der Kaution einbehalten. Dann müsstet ihr auf Rückzahlung der Kaution klagen. Von daher macht es durchaus Sinn, die Reinigung der Dichtungen zu versuchen. Bei den Türklinken könnt ihr mal schauen, ob da nur eine Schraube festzuziehen ist. Wenn nicht, würde ich die Finger davon lassen, um nicht bei einem Reparaturversuch wirklich einen Schaden zu verursachen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von da-loosy):
Familie B zog dann auch aus wegen der Mängel und in der Hoffnung das Kind von Familie B dann wieder gesundheitlich besser geht.


Ich schätze mal, damit sind 2 von 3 Mängel vom Tisch (Silikonfugen und Fensterdichtungen).

Zitat (von da-loosy):
Familie B aber merkte diese Mängel erst nach ein paar Jahren. Familie B beklagte diese Mängel und zeigte sie beim Vermieter an. Jegliche Versuche die Mängel zu beseitigen blieben erfolglos.


Wenn die Mängel allerdings erst nach Jahren auftreten ist es vermutlich kein Problem der Wohnung. Um Schimmel loszuwerden, muss sich auch das Verhalten der Bewohner ändern. D.h. Lüften und Heizen muss man anpassen.

Zitat (von da-loosy):
Türklinken in allen Räumen locker(nicht defekt)


Mit einem Fachmann in die Wohnung gehen und festziehen lassen. Da ist so eine Schraube an der Unterseite.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.053 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen