Hallo,
nachdem wir die Wohnung meines verstorbenen Schwiegervaters gekündigt hatte, vereinbarten wir auf Vorschlag des Vermieters (!)die Wohnung nicht selbst zu renovieren, sondern lediglich die Materialkosten durchschnittlicher Höhe zu übernehmen.
Wir erhielten dann eine die Rechnung eines Malermeisters, in der uns Materialien berechnet wurden, die wir nie zum Einsatz gebracht hätten wie Moltofill, Uniflott, 12 kg Riss-Spachtel, Tiefengrund. Für Dispersionsfarbe wurde ein Preis angenommen, der doppelt so hoch war wie der den wir für Farbe nach Din-Norm in einem Baumarkt bezahlt hätten.
Wir haben das Gefühl über gewaltig über den Tisch gezogen zu werden und danken im voraus für Hilfestellungen .
Sybille
Wohnungsrenovierung
30. Januar 2003
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Frage vom 30. Januar 2003 | 12:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsrenovierung
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#1
Antwort vom 30. Januar 2003 | 14:42
Von
Status: Schüler (255 Beiträge, 43x hilfreich)
Eine Vereinbarung, "Materialkosten in durchschnittlicher Höhe zu übernehmen", ist unbestimmt und auslegungsfähig. Man hätte das konkreter fassen müssen. Z.B. einen Höchstbetrag festlegen etc.
Daß Sie diese Materialien nicht verwendet hätten, heißt nicht, daß sie auch nicht nötig waren. Der Vermieter hat einen Anspruch auf sach- und fachgerechte Leistung. Dazu gehört auch ordentliches Material. Allerdings muß es nur von "mittlerer Art und Güte" sein. Nur diese Kosten wären m.E. erstattungsfähig. Unklarheiten in der Vereinbarung werden aber zu Ihren Lasten gehen...
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"Joh. 19, 22"
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