Wohnungsräumung - ohne Räumungsklage und Räumungsbefehl

30. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Michael.Zens@gmx.de
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)
Wohnungsräumung - ohne Räumungsklage und Räumungsbefehl

mein Vermieter ist in meine Wohnung mit einem Schlüsseldienst reingegangen und hat diese ende des letzten Monats geräumt ( ohne Räumungsklage und Räumungsbefehl )
Bissher weigert er und sein Anwalt mir mitzuteilen wo sich meine Wohnungseinrichtung und mein Inventar befindet..) was kann ich tun um schnell en mein Inventar zu kommen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Die Schulden bezahlen.
Ich nehme an, der Vermieter hat von seinem Pfandrecht Gebrauch gemacht.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

@Michael,
zeig ihn an wegen Hausfriedensbruch und Diebstahl

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
rochus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Das hat nichts mit dem Mieterpfandrecht zu tun. Das Pfandrecht kann der Mieter zu dann gebrauch machen, wenn er berechtigte Forderungen hat. Er darf nur dann Gegenstände in beschlag nehmen, wenn sie aus der Wohnung getragen werden. Hier liegt ein Einbruch mit Diebstahl vor. Ich würde zu Polizei gehen und den Anwalt (verstehe gar nicht warum der mit macht) und den Vermieter anzeigen. Meines erachten haben die sich offentsichtlich strafbar gemacht. Dabei ist es egal, ob du die Miete gezahlt hast oder nicht.

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