Hallo wir haben eine Frage vielleicht kann uns jemand Helfen.
Wir wollten jetzt im April unsere Wohnung zum 31 Juli kündigen. Unser Kündigungsschreiben haben wir auch per Einschreiben und Rückschein versand zum Vermieter. Nun hat sich herausgestellt das unser Vermieter im Urlaub ist, wann er wieder zurück ist haben wir keine Ahnung.
Nun ist es ja so das eine Kündigung bis zum 3 eines Monats beim Vermieter sein muss soweit wir das wissen. Wie sieht es aber nun aus wenn dieser bis zum 3 nicht da ist und unser schreiben (wenn es die Post noch nicht zurück geschickt hat an uns) erst bsp. nächste Woche erhält, ist dann die Kündigung trotzdem gültig?
Für Infos dazu oder Tipps wären wir sehr dankbar.
Wohnungskündigung! Vermieter nicht Erreichbar.
30. April 2008
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Frage vom 30. April 2008 | 08:20
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungskündigung! Vermieter nicht Erreichbar.
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#1
Antwort vom 30. April 2008 | 08:52
Von
Status: Junior-Partner (5337 Beiträge, 2041x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 30. April 2008 | 09:50
Von
Status: Lehrling (1893 Beiträge, 176x hilfreich)
Rückschein bedeutet doch nur, dass die Post nochmal gesondert quittiert. Bedeutet nach meinem Wissen nicht, dass der Empfänger unterzeichnen muss, oder?
Insofern seid ihr als Mieter auf der sicheren Seite - ausgenommen, dass durch den Poststreik euer Brief nicht rechtzeitig ankommt; dafür würdet ihr haften.
Die Kündigung wird dann wirksam, wenn der Brief im Einzugsbereich des Vermieters ist. Bedeutet hier: sobald der Brief nachweisbar im Briefkasten ist.
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#3
Antwort vom 30. April 2008 | 10:01
Von
Status: Junior-Partner (5337 Beiträge, 2041x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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