Wohnungsbesichtigung durch neuen Vermieter?

2. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Sisko865
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)
Wohnungsbesichtigung durch neuen Vermieter?

Hallo zusammen und ein gesundes neues Jahr.

Ich habe mal eine Frage wegen einer Wohnungsbegehung/Besichtigung.

Hier bei mir im Block hat "mal wieder" ein Besitzer/Vermieterwechsel statt gefunden, ist hier mittlerweile fast alle 2-3Jahre so...*ok ein anderes Thema*.

Vom neuen Vermieter habe ich nun passend zum Heiligabend einen Brief bekommen, das sie meine Wohnung zum 06.01.2010 besichtigen wollen um sich Zitat: einen Überblick der Wohnanlage verschaffen wollen und in diesem Zusammenhang auch gerne meine Wohnung besichtigen möchten.

Ich hatte aber schon Mitte/Ende 2008 wegen eines Rechtsstreits eine Wohnungsbesichtigung von der alten Verwaltung, die auch protokolliert wurde.

Nun habe ich auch mal im Block ein paar neuere Mieter (ca. 3-4Jahre wohnhaft) und länger wohnende Mieter befragt, ob sie auch so einen Brief bekommen haben?

Die neuer zugezogenen haben keinen Brief bekommen, aber die hier länger wohnenden, nun frage ich mich doch, ob da nicht ein bestimmtes System (Willkür) hintersteckt, zudem in unserem Block div. Wohnungen leer stehen, bei/an denen man den Zustand der "Wohnanlage" sogar ohne Vorankündigung besichtigen kann.

Und da die Besitzer/Vermieter hier wie gesagt fast alle 3 Jahre wechseln, muß ich nun nach dieser Zeit jedes mal als Lang-Mieter mit einer Begehung rechnen, denn so langsam nervt mich das und ich bin fast der Meinung, dass das nicht rechtens ist und auch eigentlich kein triftiger Grund vor liegt, meine Wohnung besichtigen zu wollen. *hmmm...*

Bin für jeden Rat und Kommentar dankbar...

Gruß

Der Sisko

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21 Antworten
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#1
 Von 
guest-12318.01.2010 15:10:20
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich denke schon, dass der Neuerwerber einen guten Grund hat, eine Besichtigung durchzuführen.



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#2
 Von 
Sisko865
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich ersehe aus dem Schreiben keinen triftigen Grund, denn die haben die Wohnanlage ja schon vor dem Kauf des Objekt's besichtigt und den Zustand der Innenräume können sie auch anhand der vielen leerstehenden Wohnungen ermitteln.

Gruß


Der Sisko

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#3
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
den Zustand der Innenräume können sie auch anhand der vielen leerstehenden Wohnungen ermitteln


Der ist mit dem Zustand Deiner Wohnung identisch ?



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#4
 Von 
Sisko865
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Die leerstehenden Wohnungen sind zum teil Saniert (aber nur vom Innendesign her, Elektrik; Rohre u.s.w. sind nicht saniert worden), halt nur, das es von innen schön aussieht und der Rest ist noch so wie von den länger Wohnenden *ausgezogenen* Hinterlassen.

Meine Wohnung ist vor ca. 3 Jahren grundrenoviert und die Küche in Eigenregie saniert worden, das war noch vom vorletzten Vermieter so genehmigt worden.

Ich bewohne also keine Wohnung, die schon seit jahrzehnten nicht renoviert wurde, was auch aus dem Protokoll von 2008 so ersichtlich wäre.

Gruß


Der Sisko

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#5
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Würdest du ein Haus kaufen, dessen Zustand du nicht vollständig in Augenschein nehmen kannst?

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"Heike aus Bochum"

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#6
 Von 
Sisko865
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich hatte doch schon oben bemerkt, das es ein Auswahlverfahren zu sein scheint, also das nicht alle Wohnungen besichtigt werden, wenn das so wäre das sie sich vom 100% Zustand des Objekt's Informieren möchten, müßten sie ja alle Wohnungen Besichtigen...richtig?

Das ist aber nicht der Fall, sondern es werden nur bestimmte raus gepickt!

Aber egal, ich sehe schon, so kommt man nicht weiter!

Eigentlich ging es darum, das es mir komisch vor kommt, das nur einige hier halt angeschrieben werden und der Großteil nicht.

Gruß


Der Sisko

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#7
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
Die neuer zugezogenen haben keinen Brief bekommen, aber die hier länger wohnenden


Bei denen ist ein Instandhaltungsrückstand ja auch am ehesten zu erwarten.



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#8
 Von 
Sisko865
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Bei denen ist ein Instandhaltungsrückstand ja auch am ehesten zu erwarten.


Das ist schon klar, aber bei mir auch laut dem Protokoll (Besichtigung) von 2008, in der Zeit habe ich noch nicht's eingerissen oder abgebrannt! ;-)

Gruß


Der Sisko

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#9
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Wenn etwas zu machen ist, wird es der jetzige Eigentümer machen.
Er wird es bezahlen und verantworten müssen.
Da verläßt er sich natürlich nicht auf Einschätzungen des Voreigentümers.



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#10
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Wenn es eine große Wohnanlage ist, und er sich Wohnungen anhand des Datums des Mietvertrages zur Besichtigung rauspickt, wird er nicht noch für jede Wohnung nachschauen, ob da noch irgendwo ein Protokoll abgeheftet ist. Er wird die Daten nehmen, die er im Computer hat.

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"Heike aus Bochum"

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#11
 Von 
Sisko865
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Na ja, sagen wir es mal anders, aus verlässlicher Quelle weiß ich, dass das Kind hier nur einen neuen Namen bekommen hat, also die Eigentümer eigentlich noch die selben sind, nur der Bruder vom Schwager dessen Tochter u.s.w. "Ihr versteht schon"!

Das Obejkt hier wird eh immer nur hin und her geschoben, nicht's dran gemacht, aber immer wieder schön wie eine alte Zitrone ausgelutscht (Mieterhöhungen u.s.w.).

Und hat man mal einen Mangel, kann man ewig drauf warten (mit zig Anfragen, wenn mal einer zu erreichen ist) bis die mal in die Gänge kommen (schon mit Androhung von Mietminderung), erst dann passiert ab und an mal was *ist aber auch wieder ein anderes Thema*!

Gruß


Der Sisko

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#12
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
Sisko865
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Ok, machen wir hier mal lieber zu eh mir "noch ein Kamm" wächst, es scheint auch hier niemanden mit kompetentem Fachwissen zu geben und Halbwissen bekommt man auch in anderen Foren schon genug...

*please close*

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#14
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
die Eigentümer eigentlich noch die selben sind, nur der Bruder vom Schwager dessen Tochter u.s.w. "Ihr versteht schon"!


Grunderwerbsteuerlich sind das nicht dieselben.

Das ist also keineswegs zu verstehen.



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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120332 Beiträge, 39876x hilfreich)

Die ständige gängige Rechtssprechung geht davon aus das ein Vermieter als Eigentümer und im Rahmen seiner diversen (teilweise gesetzlichen) Pflichten (z.B. Ermittlung des Instandsetzungsbedarfs) einen Rechtsanspruch auf eine regelmäßige Besichtigung der Wohnung hat.
(LG Stuttgart, Az. 13 S 358/84 , aus: ZMR 1985, S. 273; AG Münster, Az. 28 C 6492/99 , aus: NZM 2001, S. 1030 )



Der Abstand wird im allgemeinen zwischen 2-3 Jahren festgelegt, bei Vorfällen mit Mietern können je nach Art auch kürzere Zeitabstände berechtigt sein.
(AG Rheine, Az. 4 C 668/01, aus: WM 2003, S. 315)



quote:
es scheint auch hier niemanden mit kompetentem Fachwissen zu geben

So kann man es auch formulieren wenn man nicht hört was man hören will ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#16
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Wenn die Wohnungsbedingungen so ungünstig sind wie beschrieben (ständige Mieterhöhungen, keine Investitionen, Verzögerungen bei auftretenden Mängeln) und es so sehr stört, dass neue Eigentümer die erworbenen Wohnungen auch gerne sehen möchten, würde ich zu einem Umzug in eine andere Wohnung raten.



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#17
 Von 
Sisko865
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Wenn die Wohnungsbedingungen so ungünstig sind wie beschrieben (ständige Mieterhöhungen, keine Investitionen, Verzögerungen bei auftretenden Mängeln) und es so sehr stört, dass neue Eigentümer die erworbenen Wohnungen auch gerne sehen möchten, würde ich zu einem Umzug in eine andere Wohnung raten.


Na ja, das wäre auch nicht wirklich eine Lösung, denn ein Wohnungswechsel ist zum Teil auch wie ein Überraschungspaket "man weiß nie was man bekommt", da könnte man halt auch vom Regen in die Traufe kommen.

Und ich habe halt schon mit meinem 26J alten Mietsvertrag etwas mehr Vorteile, hauptsächlich eine günstigere Miete als die anderen, da meine Wohnung nicht zu den sanierten zählt, die hier für über 100€ mehr als meine verhökert werden.

Gruß


Der Sisko

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#18
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
da meine Wohnung nicht zu den sanierten zählt


Also besteht doch mglw. feststellungsbedürftiger Bedarf.



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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Sisko865
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Was willst Du denn hier Feststellen, das ich 26J hier wohne, das 2008 schon eine protokollierte Besichtigung stattfand, die feststellt das renoviert ist und meine Küche incl. Rohre und Elektrik in Eingenregie saniert wurde, auch der Rohrstrang im Bad nach einem Rohrbruch 2007 erneuert wurde?

So gesehen ist meine Wohnung was Sanitär und Elektrik angeht in einem zum teil besseren Zustand als die sanierten Wohnungen, die mit schönem Marmorboden im Flur; Laminat und einer vom Haus gestellten (qualitativ schlechten) Einbauküche versehen sind (meine Freundin hat hier neben mir eine sanierte 1 Zimmer Wohnung bewohnt, daher weiß ich das halt auch alles), aber an sonsten nicht's erneuert wurde (von außen hui und von innen pfui, so zusagen).

Wie schon gesagt, zu meiner Wohnung ist alles in deren Protokoll und Handwerkeraufträgen zu sehen!

Gruß


Der Sisko

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
ist alles in deren Protokoll und Handwerkeraufträgen zu sehen


Die liegen dem neuen Eigentümer ja nicht unbedingt vor.



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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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