Wohnungsbesichtigung durch Vermieter - kann man das Betreten bestimmter Zimmer verwehren?

25. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
mafrebe
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsbesichtigung durch Vermieter - kann man das Betreten bestimmter Zimmer verwehren?

Hallo,
für morgen Abend hat sich unser Vermieter angekündigt. Er möchte das Mehrfamilienhaus (4 Wohnungen) verkaufen und dem Interessenten alle Wohnungen zeigen.
Wie weit darf der Vermieter bzw. der Interessent dabei gehen?
Darf ich den Herren z.B. das betreten bestimmter Zimmer verwehren, so daß sie nur durch die Zimmertür reinsehen können? Ich habe einfach was dagegen, daß sich fremde Männer in meinem Schlafzimmer aufhalten.
Die Hausverwaltung hat den Besuch für "gegen 18 Uhr" angekündigt. Muß ich die Herren auch noch rein lassen, wenn sie sich eine Stunde verspäten? (Es sind ja Geschäftsleute, bei denen sich die Terminierung auch mal kurzfristig ändern kann, so die Hausverwaltung)
Es sind vielleicht blöde Fragen, aber ich möchte mir einfach nicht alles gefallen lassen.
Im Voraus danke für die Antwort(en).
Gruß Mafrebe

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Hallo,

für solche Besuche sind die gängigen Geschäftszeiten einzuhalten, ein Termin um 18:00 finde ich schon sehr spät, ab 19:00 würde ich auch keinen mehr reinlassen.
Da die Wohnung ja nicht ausgemessen werden soll, sollte ein Blick wohl ausreichend sein.
Außerdem kannst Du Dir vom "Besuch" die Daten vom Personalausweis notieren, wenn vielleicht mal was fehlt...

-----------------
"MfG
Susanne"

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Also das ist jetzt bewußt keine rechtliche Antwort von mir, aber ich persönlich wäre da durchaus etwas kulant. Als ich eine Wohnung gesucht habe, war ich auch sehr dankbar, dass ich die Besichtigungen abends durchführen konnte, da ich eben auch berufstätig bin. Was spricht denn dagegen? 19.00 Uhr wäre doch auch keine unchristliche Zeit....

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#3
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo Mafrebe!

Your Home is your Castle!
Wenn nicht gerade eine Atombombe in Deinem Badezimmer tickt oder die Hütte genau in Deiner Wohnung zusammenbrechen will (d.h. Gefahr im Verzuge ist), hat der VM überhaupt keinen Anspruch auf Einlass in Deine Wohnung!
Wenn Du also die Leute in Deine Wohnung läßt, dann nur unter Deinen Bedingungen... Du kannst aber auch den "Besuch" schlichtweg ablehnen. Einen rechtlichen Anspruch hat Dein VM nicht!

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Diese Antwort ist nicht richtig. Selbstverständlich hat der Vermieter das recht, die Wohnung kaufinteressenten zu zeigen. Er ist aber verpflichtet, den Termin mit den Mietern abzusprechen. Zudem hat der Mieter das Recht, bei der Besichtigung dabei zu sein. Wie häufig und zu welchen zeiten Besichtigungen zulässig sind, wird unterschiedlich gehandhabt.

Wie gesagt, wenn es nur zwei oder drei Termine sind, wäre ich als Mieter kulant.

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#5
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

Im Grunde hast Du natürlich Recht, der VM hat ein Anspruch darauf evtl. Käufern die Wohnung zeigen zu können. Das wird aber relativiert, weil er hierzu eine Genehmigung durch den Mieter haben muss! Will der Mieter diese Termine nicht, kann er sie einfach ablehnen!

Der VM darf also von seinem Recht nur Gebrauch nehmen, wenn der Mieter mitarbeitet! Insofern schrieb ich auch: "Wenn Du also die Leute in Deine Wohnung läßt, dann nur unter Deinen Bedingungen... Du kannst aber auch den Besuch schlichtweg ablehnen."

Den Anspruch auf Einlass in die Wohnung hat der VM (außer in Krisenfällen) ohne die Zustimmung des Mieters nicht. Hier kollidieren mehrere Gesetzte und da die Unversehrtheit der Wohnung/Privatsphere ein Grundrecht ist, sind somit fast alle anderen Gesetze (grob ausgedrückt) als subsidiär anzusehen.
Natürlich ist diese Aussage nicht 100% richtig, aber als Leitfaden kann man das schon sehen. ;)

-- Editiert von dreisst am 25.09.2007 12:45:46

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#6
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

@Dreisst

Nomen est omen, nicht wahr ?

Ist auch ein guter Leitfaden, um Schadensersatzforderungen an den Hals zu bekommen.

(Und sich beim neuen Eigentümer schon im Vorfeld so richtig beliebt zu machen).

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#7
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

Ja, mein Name ist Programm. ;)

Das was ich schrieb soll nur krass darstellen, wie die rechtliche Lage ist. Natürlich sollte man nicht so dreisst sein und alles konsequent ausnutzen, aber es kann nicht schaden zu wissen, dass man sich nicht alles gefallen lassen muss und auch Zähne zeigen könnte!
Der goldene mittlere Weg ist meistens der Beste!
Von VM-Seite wird aber auch immer gerne der krasse Fall als Schreckgespenst aufgezeigt (sogar oft ohne rechtliche Grundlage!), um Mieter gefügig zu machen. Ob die Durchführung aller Möglichkeiten schlau und angebracht ist, muss jeder selbst bestimmen! :devilangel:

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#8
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Würde mich auch mal interessieren. das ich den vm mit nachmietern /käufern reinlassen muss ist klar...aber muss ich die auch in mein schlafzimmer lassen?

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#9
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... also, dreisst, man kann jede position überziehen. die frage ist doch zu bejahen, dass der vm ein berechtigtes interesse hat, die wohnung zu betreten - dazu müssen es keineswegs katastrofenszenarien sein. er kann sich z.b. auch davon überzeugen wollen, wie der zustand der wohnung ist. und als mieter bist du dann verpflichtet dazu mitzuwirken.

... und, mafrebe, diese besucher sind an dem bau interessiert, wohl kaum an deiner einrichtung. wenn du also nicht gerade hanf auf dem balkon anbaust ....

:banana:

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#10
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

@catlady

Die Posts lesen und auch verstehen... wer lesen kann ist im Vorteil!


@blaubär49

Dein Post ist eher verwirrend als hilfreich...
Wie oft darf denn der Vm sich vom Zustand der Wohnung überzeugen? Seit wann ist der Mieter dazu verpflichtet meinem VM Zutritt zu gestatten, wenn es dem Vm mal in den Kopf kommt die Wohnung zu besichtigen?
Wenn der VM in die Wohnung will, muss er ein berechtigtes Interesse haben, eine Kontrolle der Wohnung ohne Anlass ist wohl kaum ein berechtigtes Interesse!

Das Märchen, dass ein VM sich vom Zustand der Wohnung überzeugen darf und der Mieter dazu verpflichtet wäre dies zu gestatten, kursiert häufig in Foren, aber leider konnte mir bisweilen niemand die passende Rechtsprechung dazu liefern...

In dem Fall des Verkaufes der Immobilie ist ein berechtigter Grund vorhanden, aber nur mit Genehmigung des Mieters und zu dessen Bedingungen!

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#11
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

@Dreisst

und zu dessen Bedingungen

Mit solchen Formulierungen bringst Du die Leute nur auf dumme Gedanken.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

Naja, wie heisst es denn so schön bei Spiderman? "Aus großer Macht, entsteht große Verantwortung"... oder so ähnlich. ;)

Wer aber mal genau überlegt, sollte einen fairen und zumutbaren Weg für beide Parteien finden!

-- Editiert von dreisst am 25.09.2007 14:41:07

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#13
 Von 
mafrebe
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die zahlreichen und schnellen Antworten.
Ich möchte mich nicht mit dem jetzigen bzw. zukünftigen Vermieter schlecht stellen.
Prinzipiell habe ich auch kein Problem damit, daß die Wohnung besichtigt wird.
Ich habe zwei kleine Kinder, die um 19 Uhr ins Bett gehen. Dann möchte ich nicht stunden lang wie auf heissen Kohlen da sitzen und warten, wann ich die beiden endlich fertig machen kann. Und wie es aussieht, wird mein Sohn krank. Da möchte ich nicht, daß er gestört wird.

Was ich allerdings nicht verstehe: Was geht den Vermieter meine Hanfplantage auf dem Balkon an? Ich darf ja laut MV Blumenkästen aufhängen, so lange sie gegen Herunterfallen gesichert sind, und die Balkonplatte ist so augelegt, daß man etwas schwerere Blumenkübel ohne Gefahr aufstellen kann. Wäre es in erster Linie nicht eine Sache zwischen der Polizei und mir?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Landwirtschaftliche Nutzung ist genehmigungspflichtig.

Außerdem fallen mglw. Naturalabgaben an.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mafrebe
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Upps, ok. Das ist ein guter Grund.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Und vielleicht die Chance nutzen, falls etwas in der Wohnung nicht stimmt, fragen, wann denn das saniert wird;).

Da gibt es doch auch noch irgend so einen Schadensersatzparagraphen bezüglich: wenn der Verkäufer der Immobilie an einer Verwertung gehindert wird. Also wenn der VM beweisen kann, dass er keinen Käufer für das Haus findet, weil der Interessierte sich nicht alles ansehen kann.

Ansonsten würde ich dem Vermieter mitteilen, wann deine Wohnung besichtigt werden kann (im Hellen kann man ja auch alles besser sehen). Falls der argumentiert, die anderen Nachbarn sind erst ab dieser Uhrzeit da - dass ist nicht dein Problem.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Das ist ja lustig. Eine Mieterin mit 2 kleinen Kindern hat eine eigene Hanfplantage, will VM und Interessent nicht ins Schlafzimmer lassen.
User Dreisst ist wirklich dreißt, rät, alle rauszuschmeißen.

Will der Eigentümer sein Haus verkaufen, müssen die Mieter es zulassen, dass der Interessent in alle Räume geht. Die Besichtigung ist mit dem Mieter abzusprechen, ca. 2 Tage vorher. Wenn kleine Kinder in der Wohnung sind, sollte dem Eigentümer mitgeteilt werden, dass ab xx Uhr die Kinder in ihren Betten liegen und schlafen.

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#19
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

@Blockwart

Deine Variante des Märchens ist auch wunderschön... für den VM! Natürlich gibt es auch Zugangsrecht für den VM (§ 809 BGB ), aber nur, wenn es ein trifftigen Grund hierfür gibt! Einfach ablehnen ist natürlich nicht drin! Es ging aber in dem Märchen im Netz um ein uneingeschränktes Recht für den VM die Wohnung zu besichtigen! Dies ist völlig falsch! Der VM muss schon darlegen aus welchem Grund er in die Wohnung will! Ansonsten könnte der VM jeden Tag vorbeikommen, um die Wohnung zu besichtigen. :schock:
Um in den o.g. Fall eine Besichtigung durchführen zu können, muss ein Termin vereinbart werden mit einer angemessenen Vorlaufzeit! Es ging hierbei nicht um eine generelle Ablehnung! Der Anspruch des VM aufgrund eines Verkaufes der Immobilie eine Besichtigung in beisein von Dritten zu machen ist somit völlig rechtmäßig, aber immer noch zu den Bedingungen des Mieters. Das ist im BGB nicht geregelt und hier kollidiert wieder Art. 13 GG mit dem BGB...

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

aber immer noch zu den Bedingungen des Mieters

Du kannst es Dir einfach nicht abgewöhnen, was ?

Wie wäre es denn mit:

Unter Berücksichtigung der Belange des Mieters ?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

Ok Morti, das hört sich auch gut an. Lassen wir mal die VM im Glauben Güte walten zu lassen... ;)

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Das ist tatsächlich nicht ungefährlich.

Es gibt Mieter, die, sobald sie hören, daß sie 'Bedingungen stellen' können, glauben, es gäbe eine Abfindung oder sie könnten für Besichtigungen Eintritt verlangen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

Naja, ein wenig lesen und verstehen gehört natürlich auch dazu...
Leider muss ich Dir da Recht geben. Einige meinen Oberwasser zu haben und wollen fordern ohne Ende. Wie ich aber schon in einem anderen Post schrieb, sollen meine Tipps nur Hilfe zur Defensive geben und nicht zur Offensive genutzt werden!
:devilangel:

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mafrebe
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmals Danke für die Antworten.

Um es nach meinem Verständnis noch einmal kurz zusammenzufassen:

Ich muß den VM nebst Anhang in die Wohnung lassen, darf dafür aber keinen Eintritt nehmen.
Ich muß dem VM alle Zimmer zeigen.
Wenn 18 Uhr ausgemacht war, muß ich ihn aber um 19 Uhr nicht mehr rein lassen. Der Sekretärin des Hausverwalters habe ich gesagt, daß es nicht viel später als 18 Uhr werden darf, weil meine Kinder ins Bett müssen.

Eine letzte Frage noch, auf die mich mein Mann heute brachte. Falls der VM oder der Interessent Fotos von der Wohnung machen möchten, darf ich das untersagen?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

quote:
Falls der VM oder der Interessent Fotos von der Wohnung machen möchten, darf ich das untersagen?


Ja darfst du wenn persönliche Gegenstände (Möbel, Einrichtungsgegenstände usw.)von dir auf den Fotos wären.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Spiegelschränke u.U. schon.

:grins:

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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